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Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten.

Ministerium Auswärtige Angelegenheiten

Sitz: Königsufer 2 in Dresden.

auch genannt:
Äußeres, Ministerium des Äußeren


Übergeordnete Behörden.

König →
Gesamtministerium →


Verantwortlicher und Leitung der Behörde.

Staatsminister für Äußeres.


Wirkungskreis des
Ministerium des Äußeren.

Ministerium besteht aus 6 Abteilungen.

  • Ministerium als solches.
  • Königlich-Sächsischen Gesandtschaften in Altenburg, Gera, Gotha, Greiz, Meiningen, Rudolstadt, Sondershausen und Weimar, in Berlin, Schwerin und Neu-Strelitz.
  • Vertretung Sachsens im Bundesrat, in dem auf Sachsen 4 Stimmen von 58 Stimmen der Bundesstaaten entfallen.
  • Königlich-Sächsischen Konsuln in München, Bremen, Hamburg, Hessen, Frankfurt a. M., in den Rheinprovinzen und Westfalen, in Stettin und Würtemberg.Stuttgart
  • Auswärtige Gesandtschaften am Königlich-Sächsischen Hof: Baden, Bayern, Belgien, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Italien, Mecklenburg-Schwerin und Strelitz, Niederlande, Österreich-Ungarn, Persien, Preußen, Rußland, Schweden, Spanien, Würtemberg.
  • Auswärtige Generalkonsuln und Konsuln aus: Vereinigten Staaten von Amerika, Argentinien, Belgien, Bolivien, Brasilien, Chile, Dänemark, Dominikanische Republik und vielen anderen Staaten der Welt.

Personal des Ministerium des Äußeren.

  • Staatsminister
  • Vorstand und Kanzleimitarbeiter
  • Räte und Hilfsarbeiter
  • Kanzleimitarbeiter
  • Königlich Sächsische Gesandtschaften
  • Vertretung Sachsens im Bundesrat
  • Königlich Sächsische Generalkonsuln, Konsuln und Vizekonsuln

Quellangaben und Verweise.
Aus: Staatshandbuch.
Quelle: