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Justiz-
ministerium.

Justizministerium 1904

Sitz: Düppelstraße 1/ Königsufer 2, Dresden.


Übergeordnete Behörden.

König →
Gesamtministerium →


Verantwortlicher und Leitung der Behörde.

Staatsminister der Justiz.


Untergeordnete Behörden.

→ Oberlandesgericht
→ Landgerichte
→ Amtsgerichte
→ Staatsanwaltschaften
→ Gefangenanstalten
→ Disziplinargerichte für Richter
→ Disziplinargerichte für Notare
→ Anwaltskammer

Wirkungskreis des Justizministeriums.

Die Geschäfte werden in drei Abteilungen erledigt:

  • Abteilung 1.
    Umfasst die Vorbereitung der Landesjustizgesetze, Reichsjustizsachen, Ausführung der Justizgesetze, die allgemeinen Geschäftseinrichtungen, Rechtsgutachten in Regierungsangelegenheiten, Zeugnisse über geltendes Recht, Aufsichtsbeschwerden, Beglaubigung von Unterschriften der Justizbehörden und Notare, Leitung der Staatsanwaltschaft, Auslieferungswesen und die sonstigen Geschäfte des Ministeriums in Strafsachen etc.
  • Abteilung 2.
    Personalsachen, wirtschaftliche Angelegenheiten der Justizbehörden.
  • Abteilung 3.
    Bearbeitet die Gnadensachen einschließlich der Bewilligung von Bewährungsfristen, beschließt über Einwendungen gegen Verfügungen der Strafvollstreckungsbehörden.

Personal im Justizministerium.

  • Staatsminister
  • Ministerialdirektoren
  • Räte
  • Richter Oberlandesgericht
  • Staatsanwälte bei dem Oberlandesgericht
  • Richter an Landgerichten
  • Richter an Amtsgerichten
  • Staatsanwälte bei Land- und Amtsgerichten
  • Personal in Gefangenenanstalten
  • Anwälte

Quellangaben und Verweise.
Aus: Staatshandbuch.
Quelle: