Landesfarben.

Wie Sachsens Farben weiß und grün wurden.

Sachsen hat eine recht bewegte Geschichte. Und so verhält es sich auch mit den Landesfarben.
Aber beginnen wir von vorn.

Von Schwarz-Gold zu Rot-Weiß.

Im Jahre 1806 wurde das Kurfürstentum Sachsen durch Napoleon zum Königreich erhoben. Die Flagge des Kurfürstentum Sachsen war schwarz und gold, was auf die Zeit der Askanier 1180 bis 1422 zurückzuführen ist. Schwarz und Gold sind bis heute im Wappen des Königreich Sachsen im Schild zu finden.

Nachdem August der Starke die polnische Königskrone 1697 erworben hatte, nahm er die polnischen Farben rot und weiß als die Kursächsischen an. Weimar und Gotha-Altenburg behielten die Farben Schwarz und Gold. Coburg-Saalfeld, Hildburghausen und Meiningen übernahmen die polnischen Farben. Im Jahre 1702 wurden dann erstmals durch eine Verordnung die Meilensäulen gelb und schwarz gestrichen.

Allerdings sollte es noch bis ins Jahre 1815 dauern, bis in Bezug auf die Anwendung unsere Landesfarben eine einheitliche Festlegung erfolgte.

Das sächsische Farbenspiel.

Dresdens Tore, Schlagbäume und Barrieren an den Festungsbrücken hatten die rote Farbe. Schildhäuser waren grau mit rotem Dach. Stützpfähle vor den Wachhäusern sowie kleine Stellagen waren weiß und rot gestrichen. Die Armee trug Feldbinden und Portepees aller Offiziere in karminrot (carminrot) mit Silber durchzogen. Die Hutschleifen (Kokarden) hatten eine weiße Farbe.

Von insgesamt 12 Infanterie-Regimenten hatten zwei zur weißen Uniform einen grünen Aufschlag. Die restlichen Regimente nutzten Farben, die Ihnen wahrscheinlich gefielen. Die Fahnen der Infanterien erhielten die Farben der Aufschläge der Regimente. Eine bunte Armee, sozusagen. Das Regiment der Königin unter August III. bildete eine Ausnahme, denn dieses hatte einen roten Aufschlag, aber eine hellblaue Fahne.

Die Standarten der Kavallerie waren bei den Cürrassieren weiß, bei der Garde du Corps carmoisin und bei den Dragonern rot. Die Standarte und Stützen der Leibkompanie hatten die Farben weiß und schwarz. Die Lanzen der Brigade Klengel hielten ebefalls die Farben weiß und rot und das daraus neu errichtete Ulanen-Regiment wiederum rot und königsblaue Fähnchen.

Das Königshaus führte die Farben gelb und blau, welche beim Militär gar nicht vertreten waren. Dafür waren diese zwei Farben im ganzen Land bei der Post zu finden und die königliche Dienerschaft hatte diese Farben in der Galakleidung.

Das grüne Kreuz.

König Friedrich August wurde nach der Völkerschlacht bei Leipzig von einer Abteilung Kosaken gefangen genommen und außer Landes gebracht. Das Land Sachsen wurde unter ein russisches Gouvernement gestellt und Fürst Repnin zum Generalgouverneur ernannt.

Dieser Fürst verkündete mit einem Erlaß, daß alle Armeekorps ihm und damit dem Kaiser von Rußland unterstellt seien und die Einwohner sowie Behörden den Fürsten als oberste Gewalt anzuerkennen haben. Sachsen war seines Königs beraubt und die Behörden sowie die Armee unter fremder Kontrolle. Kennen wir das nicht irgendwoher?

Mit diesem Erlaß folgte der Befehl zum Tragen der Nationalkokarde in grün, schwarz und orange – eine Trikolore. Des Weiteren wurde vorgeschrieben, daß ein grünes Tuch in vorgeschriebener Form, nämlich als Kruzifix, auf die linke Brust aufzunähen ist. Der neuen Landwehr wurde es auf den blauen Rock und die weiße Fahne genäht. Für die sächsischen Frauen wurde ein kleines Kreuz aus grüner Emaille eingefasst mit schwarz und orange gefertigt. Dieses mußte jederzeit getragen werden. Diese beiden Kreuze wurden an Beamte verteilt, welche sich an Geldspenden für die Landesbewaffnung beteiligten. Da sich viele der Beamten jedoch für andere Kleidung als den Rock mit dem Kreuz entschieden, wiederholte Fürst Repnin seinen Befehl immer wieder.

Fürst Repnin verkündete dann am 6. November 1814, daß eine Bitte für den König und die königliche Familie im ganzen Land nicht mehr stattzufinden hat und ihrer auch nicht mehr gedacht werden dürfe. Ab diesem Zeitpunkt wurden die Kreuze nur noch von den Anhängern des Fürsten getragen.

Die Farbwende.

Sachsens Landesfarben

Nur der rechtmäßige Landesherr oder die rechtmäßige Landesregierung können die Landesfarben geltend machen oder anerkennen. Deshalb kann weder die Trikolore noch das grüne Kreuz als eine zu Recht bestandene Landesfarbe in Betracht gezogen werden.

Am 18. Mai 1815 schlossen Sachsen mit Österreich, Rußland und Preußen Frieden, welcher am 21. Mai ratifiziert wurde. Mit diesem Tage setzte der König eine Kommission zur Wiederübernahme der Regierung ein.

Als die königliche Familie im Juni des Jahres nach Dresden zurückkehret, hatte man die Mädchen angehalten, in weißen Kleidern mit grünen Rautenkränzen im Haar und einem Leibband (Gürtel) zum Festprogramm zu erscheinen. Dem schlossen sich Marschälle und Fahnenträger an sowie Studenten, welche aus Leipzig anreisten und die ebenfalls weiße Kleidung mit grüne Knöpfen trugen.

Der Empfangszug in Dresden betrug 1500 Köpfe. Es muß ein so erhebender Moment für den König gewesen sein, daß er am 16. Juni 1815 die Einführung der Landesfarben veranlasste.

Von Gottes Gnaden Friedrich August König von Sachsen etc.

Unseren Gruß zuvor hoch und wohlgeborenen etc.

Wir finden Uns bewogen, die bei Unserer Armee eingeführte neue Cocarde von weißer Farbe mit grünem Rande, zur National-Cocarde zu erklären und wollen, daß solche zur Belebung des Nationalsinnes und als äußeres Zeichen der Eintracht unter Unseren Unterthanen auch vom Zivil-Stande und besonders von Unseren Dienern und allen öffentlichen Beamten getragen werde.

Demnach ergeht an euch Unser gnädigstes Begehren, ihr wollet deshalb an das Marschallamt und gesammte Collegia das Nöthige gelangen lassen, auch sonst zur Bekanntmachung Unserer Willensmeinung behufige Verfügung treffen, daran geschiehet Unser Wille und Meinung und Wir verbleiben euch in Gnaden wohl gewogen.

Datum Dresden, am 16. Juni 1815.

Friedrich August

Detlev Graf von Einsiedel
Dr. Karl Christian Kohlschütter.



Aus: Weiß und Grün unsere Landesfarben und deren offizielle Einführung.
https://digital.slub-dresden.de/werkansicht/dlf/19602/8

Bei einem Festbau im Jahre 1818 in Leipzig, als der Prinz, spätere König Friedrich August II., begrüßt wurde, wehte eine große grün und weiße Flagge und in der gesamten Stadt viele kleine. In der Beschreibung dieser Festlichkeit wurde erstmals von der Sachsenfahne und den Sachsenfarben in Bezug auf die Farben weiß und grün berichtet.

Seit dieser Zeit wurde das Königreich Sachsen auf weiß und grün umgestellt. Unter anderem erhielten die Infanterie-Regimente und Cavallerie-Offiziere weiße Uniformen mit grünen Kragen und Aufschlag. Die Fahnen mit dem königlichen Wappen wurde auf grünen Grund mit einer weißen Einfassung versehen.

→ Begriff: behufig erforderlich, geeignet, dienlich

Festlegung der Reihenfolge Weiß-Grün.

Nun waren die Landesfarben definiert. Doch es sollte einer weiteren Bekanntmachung bedürfen, denn nach 72 Jahren seit dem Erlaß der Nationalfarben ist im Land eine Diskussion über die Reihenfolge entbrannt. So erfolgte eine Verordnung des Königlichen Ministerium für Inneres mit der Festlegung des gleichmäßigen Gebrauchs.

„[..] Nach dem Ergebnisse derselben und im Sinne des allgemeinen Grundsatzes, daß die Zählung der Farben von oben nach unten zu erfolgen hat und daß die Hauptfarbe der Nennfarbe vorangeht, sind die Sächsischen Landesfarben als Weiß-Grün, und nicht als Grün-Weiß zu bezeichnen und daher so zu ordnen, daß die weiße Farbe der grünen vorgeht. […]“


Bekanntmachung im Sächsisches Wochenblatt für Verwaltung und Polizei vom 1 Juni 1887 No. 22 (109).
https://digital.slub-dresden.de/werkansicht/dlf/53589/121