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Zunächst soll der vaterländische Geschichtsunterricht eine genaue Kenntniß der historischen Thatsachen, soweit sie Fürst und Volk berühren, vermitteln; — ihm ist aber eine noch höhere Aufgabe gestellt: Er soll auch in den Kindern Liebe zum engeren Vaterlande und zu seinem Fürstenhause wecken und pflegen; er soll die Kinder als künftige Staatsbürger zur Treue gegen Fürst und Vaterland ermuntern und ihnen Achtung vor dem Gesetz, Achtung vor den Staatseinrichtungen einflößen. Erzielt dies der Geschichtsunterricht, dann erst erhalten die historischen Kenntnisse ihre höhere Weihe.

Karl Petermann, 1881
Aus: → Geschichte des Königreichs Sachsen mit besonderer Berücksichtigung der wichtigsten culturgeschichtlichen Erscheinungen.

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