Welchen Nutzen hat der Staat für mich?

Die Aufgaben des Staates wachsen mit seiner Entwicklung. Da ein Volk nur dann einen selbständigen Staat bildet, wenn es sein Land frei und unabhängig von anderen Völkern besitzt, so ist zunächst schon im Beginn seiner Entwicklung seine Hauptaufgabe die Abwehr äußerer Feinde. Aber auch auf Wahrung des inneren Friedens muß der Staat alsbald bedacht sein gegenüber solchen Volksgenossen, welche, die für das Zusammenleben gegebenen notwendigen Vorschriften nicht achtend, dem Besitze, der Ehre oder dem Leben anderer zu nahe treten. Der Staat muß daher richtend und strafend die von ihm gegebene Rechtsordnung aufrechterhalten. In früherer Zeit (vgl. die Lehren des Philosophen Kant vom sog. Rechtsstaaten) hielt man damit die Aufgaben des Staates im Wesentlichen für erschöpft. Mit Unrecht. Für sein geistiges, sittliches, körperliches und wirtschaftliches Wohl kann der einzelne allein vielfach nicht genügend sorgen. In allen diesen Beziehungen muß daher, unbeschadet der Freiheit der Staatsbürger, der Staat mit seiner stärkeren Hand helfen und fordernd eingreifen.

So sorgt er für den Unterricht durch Einrichtung von Schulen in verschiedensten Gattungen. Er wendet ferner große Mittel auf zur Pflege der das Leben verschönernden und verklärenden Künste und der Wissenschaften, deren Entwicklung nicht nur dem wirtschaftlichen und gesundheitlichen Fortschritt dient, sondern auch immer tiefer in die Wunder der Schöpfung blicken lässt. Den religiösen Bedürfnissen der Menschen wird der Staat durch Unterstützung und Förderung der kirchlichen Gemeinschaften gerecht. Für die Gesundheit sorgt er durch Ausbildung des Heilpersonals, durch Einrichtung von Kliniken und Krankenhäusern, psychiatrische Heilanstalten, Bädern, Wasserleitungen und dergleichen, durch Beaufsichtigung des Verkehrs mit Nahrungsmitteln und durch mannigfache sonstige Vorkehrungen.

Die Baupolizei, Feuerpolizei und Gewerbepolizei bezweckten die Sicherheit der Einzelnen und die Abwendung der Gefahren, welche mit den verschiedenen Gewerbebetrieben verknüpft sind. Armen und Kranken leistet der Staat seine Hilfe und Unterstützung. Durch Kranken-, Unfall-, Invaliden- und Altersversicherung wendet er den weniger bemittelten Klassen seine besondere Fürsorge zu. Die Landwirtschaft und die Viehzucht, die Forstwirtschaft und der Bergbau finden gleichermaßen Schutz und Unterstützung durch den Staat. Er sorgt ferner für Prägung von Geldmünzen, für Errichtung von Sparkassen und Banken, für genaue Regelung des Maß- und Gewichtswesens. Dadurch ermöglicht und fördert er einen lebhaften und ungestörten Austausch der Güter. Ein über das ganze Land verbreitetes, sorgfältig ausgebautes Netz von wohl unterhaltenen Straßen, von Eisenbahnen, Poststellen und Telegraphen dient dem örtlichen Verkehr der Menschen und Waren, sowie dem Austausch von Mitteilungen. Er überbrückt die Flüsse, sorgt für ihre Schiffbarmachung, Eindämmung gegen Überschwemmungsgefahr und schafft künstliche Wasserstraßen, die Kanäle.

Die Kolonien, die der Staat gründet, bieten Absatzfelder für einheimische Erzeugnisse und neue, unter dem Schutze des Mutterlandes stehende Wohnsitze für Auswanderer. In fremden Ländern schützt der Staat seine Angehörigen und deren Interessen durch seine Vertreter sowie durch Verträge, welche er mit auswärtigen Regierungen abschließt. Wie endlich das Landheer die Grenzen verteidigt, so schirmt eine starke Flotte den Handel der Bürger auf dem Weltmeere und leiht ihnen auch in fernen Erdteilen den Schutz des Vaterlandes.

Der Grundsatz sollte lauten:

  1. Gewissensfreiheit, das heißt Freiheit des religiösen Bekenntnisses
  2. Freiheit der Meinung
  3. Gleiches Recht der Staatsangehörigen
  4. Gleichheit vor dem Gesetze