Willkommen im Königreich Bayern.
Wer sind wir?
Wir sind pflichtbewußte Bayern, welche sich die Restauration der bayerischen Monarchie und die Rückkehr zur Rechtsstaatlichkeit des Königreiches Bayern zur Aufgabe gemacht haben. Wir studieren die vorhandenen Staatsstrukturen und die gültige Rechtslage um Volk und König wieder zu vereinen. Unser Ziel ist die Wiederaufrichtung unseres gerechten und fürsorglichen Staates samt seinen starken Gemeinden. Raum für Mensch und Tier, Familie und Zukunft sowie die Stärkung der nationalen Identität: Ein einig Volk – Familie – Zukunft.
Gemeinsam werden wir das Königreich Bayern zur alten Würde emporheben!
Was gehört zum Königreich Bayern?
Das Königreich Bayern ist der zweitgrößte Staat des Deutschen Reiches und besteht aus zwei geographisch getrennten Gebietsteilen, welche in acht Regierungsbezirke untergliedert sind.
- Pfalz
- Oberpfalz und Regensburg
- Schwaben und Neuburg
- Oberfranken
- Mittelfranken
- Unterfranken und Aschaffenburg
- Oberbayern
- Niederbayern
Jeder dieser Regierungsbezirke hat seine eigene Kultur, seinen eigenen Dialekt, seine besonderen Menschen und unvergleichlichen Landschaften.
Wie entstand das Königreich Bayern?
Das Königreich Bayern hat eine sehr vielschichtige und bewegende Geschichte. Angefangen von Otto I. (1180), welcher wegen seines Heldenmutes zum ersten Herzog von Bayern erhoben wurde, bis hin zur Erhebung zum Königreich selbst (1806) war Bayern durch viele Veränderungen und Geschehnisse geprägt.
Kurfürst Maximilian IV. Joseph von Bayern nahm als erster König von Bayern am 1. Januar 1806 den Königstitel an und regierte das Land bis zum 12. Oktober 1825. Sein Sohn Ludwig I. Karl August folgte ihm auf dem Thron und bis heute hat das Königreich Bayern einen rechtmäßigen König.
Das im Wiederaufbau befindliche Bayern erhielt 1818 seine bis heute gültige Verfassung.
Trotzdem folgten weitere kriegerische Auseinandersetzungen
- 1864 der deutsch-dänische Krieg
- 1866 der deutsch-deutsche Krieg
- 1870-1871 der deutsch-französische Krieg.
Warum ist eine Reorganisation des Königreiches so wichtig?
Um dies zu verdeutlichen, müssen wir einen Blick zurück in die Geschichte werfen. Im Jahre 1871 schloß seine Majestät König Ludwig II. von Bayern einen ewigen Bund mit seinen deutschen Bruderstaaten zum Schutze des Bundesgebietes und des innerhalb gültigen Rechts, sowie zur Pflege der Wohlfahrt des Volkes.
Schon in seiner Thronrede 1864 versicherte Ludwig II. vor Gott, daß er ein Herz mit auf den Thron bringt, welches in väterlicher Liebe für sein Volk schlägt und für seine Wohlfahrt erglüht. Er versprach, alles in seinen Kräften stehende zu tun, um das Volk zu beglücken. Wohl und Frieden seines Volkes erwählte er als die Bedingnisse seines eigenen Heils und Friedens.
Mit Eintritt in den Bund begann für das erst 65 Jahre alte Königreich Bayern eine Zeit des Friedens und der Freiheit. Kunst, Wissenschaft, Bildung und Wirtschaft gerieten zunehmend zur Entfaltung und erreichten immer neue Blüten. Der durch deutschen Fleiß und deutschen Organisationssinn wachsende Überschuß an Menschen und Gütern – im Jahr 1900 entfielen auf eine Gesamtbevölkerung von etwa 6.000.000 Einwohnern ca. 233.000 Geburten (zum Vergleich: 2019 brachten es 13.000.000 Einwohner auf gerade einmal 128.000 Geburten) – machte eine Ausfuhr des Überschusses notwendig. Während Ende des 19. Jahrhunderts noch die Auswanderung überwog, setzte im 20. Jahrhundert zunehmend die Ausfuhr von Waren ein, welche auf der ganzen Welt ihren Absatz fanden. Zu jener Zeit aber waren die Pfründe des Welthandels aufgeteilt und das Empire duldete keine Mitbewerber.
So verwundert es nicht, daß – wie unlängst bekannt wurde – bereits viele Jahre vor Ausbruch des Krieges die Pläne zur Niederwerfung Deutschlands gediehen und die Einkreisung der deutschen Wirtschaftsmacht begann.
Mitten im Frieden überfällt uns der Feind…
Im Sommer 1914 zwang die Entente den deutschen Staat und somit auch das Königreich Bayern in den Krieg. Wie auch später immer wieder praktizierte Manier, wurden im Kriegsdeutschland extremistische Kräfte – vorwiegend aus den Reihen der „Sozialdemokratie“ – unterstützt, welche immer offener gegen die Führung agierten, zu Fahnenflucht, Streik und Komplott aufwiegelten und so die Not im Land nur noch weiter vergrößerten. Auch wenn der deutsche Gesamtstaat militärisch nicht niedergerungen werden konnte, so wurde doch der Boden vorbereitet für eine Vorgehensweise, die man heute wohl salopp „Regimechange“ nennen würde.
Es folgte am 7. November 1918 dann das Unvorstellbare. Politische Extreme unter Führung Kurt Eisners marschierten gegen den Regierungssitz des Königs in München, welcher sich mit Blick auf das Schicksal der russischen Zarenfamilie gezwungen sah, München zu verlassen und sich auf Schloß Anif bei Salzburg zurückzuziehen.
Entgegen der Behauptung Eisners, und der durch ihn verbreiteten Meldung, hat König Ludwig III. in der sog. Anifer Erklärung mit keinem Wort auf den Thron verzichtet. Einzig die Soldaten und Beamten wurden von ihrem Eid entbunden. Des weiteren wird lediglich erklärt, daß der König in Folge der Ereignisse vom 7. November an der Ausübung der Regierung gehindert wird.
Weder König Ludwig III. oder Kronprinz Rupprecht, noch ein anderer Thronfolger haben jemals wirksam einen Verzicht erklärt!
Darüber hinaus hätte der Verzicht auf den Erwerb der Krone ausdrücklich oder stillschweigend durch Nichtannahme der Regierungsgeschäfte erklärt werden müssen. Und selbst der Verlust durch Verzicht beeinflußt nicht die Thronfolgefähigkeit der Nachkommen des Verzichtenden, sondern nur die Reihenfolge der Berufung zur Krone. Der Verlust der angetretenen Herrschaft tritt nur durch Abdankung ein. Eine Entsetzung ist staatsrechtlich nicht möglich.
Eine Usurpation durch einen fremden Eroberer hätte nur dann eine Rechtswirkung, wenn der vertriebene Herrscher in dem Friedensschlusse die Krone ausdrücklich abtritt. Der Staatsrechtler Max v. Seydel dazu: „Die Frage, ob die Entsetzung eines Herrschers möglich ist, ist keine schwierige Rechtsfrage, sondern gar keine Rechtsfrage!“
Mit Täuschung, Verfassungsbruch und gewaltsamer Exilierung der legitimen Herrschergewalt erzwang man so die Handlungsunfähigkeit des wohlwollenden und fürsorglichen bayerischen Staates und des deutschen Gesamtstaates. Das bayerische wie auch das deutsche Volk insgesamt sind seitdem fremden Interessen unterworfen. Statt seine Wohlfahrt zu pflegen, gilt es heute „seinen Nutzen zu mehren“ – für andere.
Es ist an der Zeit diese Wohlfahrt wieder aufleben zu lassen und den Nutzen für das eigene Volk zu mehren.
Es gilt die bayerische, sowie die deutsche Eigenart zu bewahren und wieder aufleben zu lassen. Jeder, der die Staatsangehörigkeit im Königreich Bayern innehat, ist zugleich Angehöriger des Ewigen Bundes.
Was ist zu TUN?
1) Erweitere dein Wissen.
Die wichtigste Aufgabe die wir haben ist unser Wissen zu mehren; die schärfste Klinge ist unser Wissen und Verstand. Ein umfangreiches Selbststudium der Geschichte, gültigen Gesetze und Verträge ist unverzichtbar, um das not-wendige Wissen zu erlangen.
Einen ersten Einstieg bieten folgende Bücher über das Staatsrecht, die Geschichte und das Königshaus der Wittelsbacher:
- Das Staatsrecht des Königreichs Bayern, Max von Seydel 1903 (Bibliothek Ewiger Bund)
- Bayrisches Realienbuch (Bibliothek Ewiger Bund)
- Genealogie des erlauchten Stammhauses Wittelsbach, Christian Haeutle (Bibliothek Forum)
2) Arbeite mit.
Jeder pflichtbewußte Deutsche muß seinen Teil der Arbeit leisten, denn nur gemeinsam läßt sich diese gewaltige Aufgabe meistern. Es gilt die Staatsstrukturen des Königreichs Bayern wieder aufzubauen und zu reorganisieren. Gebraucht werden zehntausende aufrechte Bayern (250.000 Deutsche bundesweit), deren Kenntnisse und Befähigungen in ausreichendem Umfang gebildet wurden, um der legitimen Herrschergewalt zur Geltung zu verhelfen.
3) Melde dich im Forum an.
Unser Bayernforum dient dazu sich auszutauschen, den eigenen Wissensstand zu erweitern und die Mitarbeit zu fördern. Melde dich im Forum an, triff Gleichgesinnte und bringe dich gerne ein, um die Reorganisation des Königreiches Bayern voranzubringen.
4) Verbreite das Wort.
Der erste Schritt unseres Weges, welcher durch gültige Rechtsvorschriften legitimiert zur Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des erfolgreichen und fürsorglichen bayerischen Königreiches führen wird, ist getan.
5) Handle ehrenvoll.
Handle pflichtbewußt und treu dem König, tue alles, um das Königreich wieder zu alter Würde empor zu heben. Für die Wohlfahrt aller, wie es Ludwig II. bereits pflegte:
„Ich möchte nicht das Leben eines meiner Bürger für einen selbstsüchtigen Zweck zu verantworten haben. Ich wünsche von meinem Schöpfer nicht das Glück eines Eroberers, dieses Fürstenwahnwitzes, sondern jenes Glück, daß man nach meinem Tode sage: Ludwig hat nur darnach gestrebt, seinem Volke der wahrhaft treueste Freund zu sein und es ist ihm gelungen, sein Volk zu beglücken.“
Die Bayern kommen zu sich, komm einfach mit!