Im Deutschen Reich gab es diesen Fall schon einmal. Kaiser Wilhelm II. kam unter ungünstigen Bedingungen, viel zu jung und unerfahren, an die Regierung. Der Herrscher bestimmt jedoch nicht alleine die Geschicke des Staates. In Preußen ist er abhängig von zwei Kammern, im Deutschen Reich vom Reichstag. Außerdem ist er abhängig von Ministern.
Die Verantwortung bei der Gesetzgebung liegt beim Reichskanzler, da er die vom Kaiser unterschriebenen Gesetze gegenzeichnet. Träfe der Monarch eine verfassungswidrige Entscheidung, dann könnte der Reichskanzler das Inkrafttreten dieser Entscheidung verhindern, indem er die Signatur verweigert und gegebenenfalls auch um seine Entlassung bittet.