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Was bedeutet „letzter gültiger Rechtsstand“?

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Der letzte gültige Rechtsstand ist der Zeitpunkt, an dem Gesetze letztmalig auf verfassungsgemäßen Weg verabschiedet wurden.

Das gilt nicht nur für das Deutsche Reich, sondern auch für die Bundesstaaten, die jeweils ihre eigene Gesetzgebung haben.

Wenn also Arbeiter- und Soldatenräte am 11. oder 12. November das Hilfsdienstgesetz für aufgelöst erklärten, ist dies nicht auf dem verfassungskonformen Weg geschehen und somit außerhalb des gültigen Rechts.

Wann die letzte Verordnung oder das letzte Gesetz auf verfassungsmäßigem Wege entstanden ist, ist bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht eindeutig geklärt. Es wird der 27. Oktober 1918 angenommen.

Mit der Klärung dieser Frage beschäftigt sich eine Arbeitsgruppe.

Der letzte gültige Rechtsstand sollte nicht verwechselt werden mit dem letzten gültigen Gebietsstand; dieser datiert auf den Kriegsbeginn am 27. Juli 1914.

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