An die deutsche Nation.

Die Unterzeichner in ihrer Eigenschaft als gesetzliche Deutsche1 erklären an unsere deutschen Brüder und Schwestern, was wir geprüft haben und für wahr erkennen:

Handlungsunfähiger Staat.
Der deutsche Staat ist mangels verfassungsmäßiger Organe seit November 1918 handlungsunfähig2. Der Gesamtstaat, verfasster Bundesstaat3 und anerkanntes Völkerrechtssubjekt2, 4, ist das Deutsche Reich mit seiner Verfassung vom 16. April 1871 im Gebietsstand vom 27. Juli 1914 und Rechtsstand vom 27. Oktober 1918.

Stillstand der Rechtspflege und Verlust der Handlungsfähigkeit.
Im Zuge der sog. Novemberrevolution 1918 kam durch gewaltsamen Umsturz16 der Staatsgewalt die Rechtspflege zum Erliegen. Die staatliche Handlungsfähigkeit ging mit verfassungswidriger Beseitigung der Könige und Fürsten der Bundesstaaten des Deutschen Reiches und durch Exilierung des deutschen Staatsoberhauptes17 verloren. Letzter gültiger Rechtsstand im Deutschen Reich ist der 27. Oktober 1918, 24 Uhr18. Alle nach diesem Zeitpunkt ergangenen Verfassungen, Gesetze, Verordnungen, Verträge und Vereinbarungen sind illegal und besitzen für gesetzliche Deutsche keine Rechtsgültigkeit.

Andauernder Kriegszustand.
Der am 31. Juli 1914 erklärte Kriegszustand5 gemäß Artikel 68 der Reichsverfassung6 wurde zu keiner Zeit auf dem verfassungsmäßigem Weg legitim7 wieder aufgehoben. Der erste Weltkrieg wurde nie beendet8 und das handlungsunfähige Deutsche Reich befindet sich daher bis auf den heutigen Tag im Kriegszustand.

Andauernder Belagerungszustand.
Die Erklärung des Kriegszustandes zieht gemäß Artikel 68 der Reichsverfassung das preußische Gesetz über den Belagerungszustand9 nach sich. Dadurch wurde im Deutschen Reich eine Militärverwaltung10 eingerichtet. Die Zivilverwaltungs- und Gemeindebehörden der Bundesstaaten11 wie auch das Militär stehen unter dem Oberbefehl12 des deutschen Kaisers. Auf Grund des Belagerungszustandes sind u.a. folgende Artikel der Landesverfassungen außer Kraft gesetzt13: Freiheit der Person, Unverletzlichkeit der Wohnung, Meinungsfreiheit, Sondergerichte, Sonderstrafrecht. Auf Grund des Belagerungszustandes sind zudem zahlreiche Sonderregelungen erlassen, wie das Kündigungsverbot von Wohnungen14 oder das Verbot des Waffentragens und -verkaufs15. Der Belagerungszustand wird durch Beendigung des Kriegszustandes5 aufgehoben, er ist noch in Kraft und deshalb befindet sich das Deutsche Reich bis zum heutigen Tag im Belagerungszustand.

Rechtmäßiges deutsches Staatsoberhaupt.
Verfassungsmäßiges Staatsoberhaupt, völkerrechtlicher Vertreter aller Deutschen und Oberbefehlshaber über das im Kriegszustand befindliche Deutsche Reich ist das Präsidium des Bundes mit dem Namen deutscher Kaiser7. Dieses Amt steht rechtmäßig Seiner Königlichen Hoheit Georg Friedrich von Preußen als Chef des Hauses Hohenzollern zu19. Allein der deutsche Kaiser ist zur Beendigung des Kriegs- und Belagerungszustandes berechtigt7: Nur der deutsche Kaiser kann den Frieden erklären.

Paßersatz als Aufenthaltsberechtigung.
Zeitgleich mit der Erklärung des Kriegszustandes wurde die Paßpflicht eingeführt20. Zur Einreise in das und zum Aufenthalt im Reichsgebiet wird seit dem 1. Juni 191721 nur noch der Personalausweis als Paßersatz22 ausgestellt. Nur dieses Dokument berechtigt zum Aufenthalt im Deutschen Reich; Personen ohne gültigen Personalausweis sind Ausländer und unterliegen besonderen Rechtsvorschriften23. Die rechtmäßigen Erben der Könige und Fürsten der Bundesstaaten des Deutschen Reiches sind berechtigt21 und verpflichtet24, Deutschen gültige Personalausweise als Paßersatz auszustellen.

Ziviler Hilfsdienst als Ordnungsmacht.
Zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Linderung der Not wurde 1916 der Vaterländische Hilfsdienst25 als zivile Institution gesetzlich eingerichtet. Alle deutschen Männer zwischen 17 und 59 Jahren sind für die Dauer des Krieges zum Hilfsdienst unter dem Oberbefehl des deutschen Kaisers verpflichtet26. Der Hilfsdienst ist legitimes Mittel zur Ausübung der Staatsgewalt und damit zivile Ordnungsmacht im Kriegszustand27.

Wiederherstellung staatlicher Handlungsfähigkeit

Die Handlungsunfähigkeit des deutschen Staates resultiert aus gesetzwidrigem Verhalten seit der sog. Novemberrevolution 1918. Die Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit und die Wiedererlangung völkerrechtlicher Souveränität kann daher nur durch die Rückkehr zu Recht und Gesetz im letzten gültigen Rechtsstand vom 27. Oktober 1918 erreicht werden:

Gesetzliche Deutsche sind als Reichsangehörige28 dem deutschen Kaiser, der Reichsverfassung und den Reichsgesetzen auf der einen und als Staatsangehörige24 eines Bundesstaates dem Landesherren, der Landesverfassung und den Landesgesetzen ihres Wohnsitzes auf der anderen Seite zu Treue und Gehorsam verpflichtet.

Die rechtmäßigen Erben der regierenden Könige und Fürsten der deutschen Bundesstaaten sind als Träger der Staatsgewalt29 wieder einzusetzen. Vereint zum Bundesrat sind sie Träger der Reichsgewalt30.

Deutsche Männer zwischen 17 und 59 Jahren sind gesetzlich verpflichtet, sich zum Vaterländischen Hilfsdienst zu melden31. In Gemeinden mit mehr als 2.000 Einwohnern sind dazu Meldestellen einzurichten32 und unter den Befehl des Kaisers zu stellen um die öffentliche Ordnung herzustellen und Könige und Fürsten als Träger der Staatsgewalt zu schützen. Das Wohl der Deutschen hängt am Wohl ihrer Fürsten!

Mittels des Vaterländischen Hilfsdienstes können alle Verwaltungsebenen im Reich besetzt und organisiert werden. Auf diese Weise werden sowohl direkt in den Gemeinden mit Hilfsdienstmeldestellen als auch bei den Königen und Fürsten Paßbehörden zur Ausstellung gültiger Personalausweise eingerichtet werden. Zur Ausstellung eines gültigen Personalausweises ist der Nachweis des Besitzes der Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat zu erbringen. Personen ohne gültigen Personalausweis sind gemäß den dafür gültigen Rechtsvorschriften als Ausländer zu behandeln. Das Deutsche Reich ist die Heimat der Deutschen!


Seine Pflicht erkennen und tun, das ist die Hauptsache. – Friedrich der Große

Werde Teil der Lösung der deutschen Frage
und melde dich freiwillig zum Hilfsdienst,
für Thron und Reich, für Frieden und Freiheit!

www.hilfsdienst.net

Unterzeichner der Erklärung an die deutsche Nation.

Reaktionen auf das Video „An die deutsche Nation“

Eine von vielen Reaktionen auf das Video „An die deutsche Nation“. Diese Reaktion möchten wir gern mit unseren deutschen Brüdern und Schwestern teilen.

Aus naheliegenden Gründen wird der Verfasser natürlich nicht benannt.

Es ist ein globaler Endkampf und die Klärung der Deutschen Frage steht im Zentrum dieses Endkampfes.

Fast 102 Jahre Unrecht mit Millionen von Toten! Generationen die von der Verwaltung ausgeraubt werden und denen als dank nicht weniger als „die Schuld“ aufgeladen wird.

Ehre und Pflichtgefühl haben die Meisten ohne zu zögern gegen Macht und Profit eingetauscht. Freundlichkeit oder gar Menschlichkeit wird den „Personen“ von klein an abtrainiert.

Wenn ich richtig gezählt habe, dann sehe ich am Ende des Videos 16 Männer die gegen nichts auf der Welt Ehre und Pflichtgefühl eintauschen würden. 16 Männer die heute aus dem Hintergrund hervorgetreten sind und Ihre Namen in die Öffentlichkeit getragen haben. 16 Männer deren Leben seit heute nicht mehr so sein wird wie es war. 16 Männer die Ihr Leben dem Dienst für Millionen unterordnen. 16 Männer die für das Recht von Millionen kämpfen. Ich sehe 16 Ritter, denn das ist was Ihr seit!

Ich bin jemand der schon immer für die Schwächeren eingetreten ist. Jemand der meistens gegen den Strom schwimmt und jemand der immer Zivilcourage zeigt auch wenn es bedeutet das ich dadurch selber zum Opfer werden könnte.

Und jetzt seit Ihr 16 Ritter diejenigen die für mich und alle Deutschen einstehen. Das kann man nicht hoch genug bewerten und ich sehe zu Euch auf. Ich wünschte ich könnte an Eurer Seite stehen. Aber ich habe auch Angst da ich als Vater angreifbar bin. Es zerreißt mich innerlich, aber ich lerne und lerne jeden Tag und erreiche immer mehr „Menschen“ mit meinem Wissen. Das hilft.

Meine Familie und ich sind jedem einzelnen von Euch 16 aufrichtigen und ehrbaren Rittern unendlich dankbar! Bitte leitet diese Nachricht an jeden einzelnen von Ihnen weiter.

Heil (Heilung) und Segen für Euch alle!



Fußnoten mit allen Quellen:

1 § 1 und § 4 Abs. 1 Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz. Vom 22. Juli 1913 (Reichsgesetzblatt 1913 S. 583). [Für sog. Bundesbürger „DEUTSCH“: siehe Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und Artikel 50 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB)]

2 Sog. Bundesverfassungsgericht 2 BvF 1/73 sowie Antwort 18/5178 der sog. Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ((https://www.bundestag.de/webarchiv/Presse/hib/2015_06/380964-380964, im Archiv https://web.archive.org/web/20201101053609/https://www.bundestag.de/webarchiv/Presse/hib/2015_06/380964-380964 vormals https://www.bundestag.de/presse/hib/2015_06/380964-380964)).

3 Laband, Das Staatsrecht des Deutschen Reiches, 1895, § 7ff sowie Riedel, Reichsverfassungsurkunde, 1871, § 2 sowie Rönne/ Zorn, Das Staatsrecht der Preußischen Monarchie, Band 1, 1898, § 6 sowie Bazille, Unsere Reichsverfassung und dt. Landesverfassungen, 1906, §6 sowie Liszt, Das Völkerrecht, 1906, § 6 II.3 und §14 I.3.

4 Liszt, Das Völkerrecht, 1906, § 6 II.3.

5 Verordnung, betreffend die Erklärung des Kriegszustandes. Vom 31. Juli 1914. (RGBl 1914 S. 263).

6 Gesetz, betreffend die Verfassung des Deutschen Reichs. Vom 16. April 1871. (RGBl 1871 S. 63).

7 Artikel 11 Reichsverfassung.

8 Es liegt weder ein völkerrechtlicher Erwerbstitel (debellatio) noch ein vertraglicher Friedensschluss vor. Vgl. Rönne, Das Staatsrecht der preußischen Monarchie, Band 1, 1898, § 15.

9 Gesetz über den Belagerungszustand. Vom 4. Juni 1851. Preußische Gesetz-Sammlung für 1851 S. 451 ff.

10 § 4 des preußischen Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 und Gesetz, betreffend Aenderungen des Reichs-Militärgesetzes. Vom 25. März 1899. (RGBl 1899, S. 215).

11 Ausnahme besteht für Bayern, wo Staatsministerien nur teilweise dem Befehl des Kaisers unterstehen.

12 Artikel 63 Reichsverfassung.

13 § 5 des preußischen Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 iVm Verf. für den Preuß. Staat vom 31. Januar 1850 und iVm entsprechenden Anordnungen der stellv. Generalkommandos.

14 u.a. Regierungs-Blatt Mecklenburg-Schwerin 1918 S. 1113.

15 u.a. Regierungs-Blatt Mecklenburg-Schwerin 1918 S. 113.

16 Ausrufung der Republik ohne Mandat durch Philipp Scheidemann (SPD) am 9. November 1918.

17 Eigenmächtige Erklärung der Abdankung des Kaisers durch Reichskanzler Max von Baden am 9. November 1918. Der sog. Abdankungsurkunde mangelt es an der für einen gültigen Regierungsakt erforderlichen Kontrasignatur gem. Art. 44 der Verf. für den Preuß. Staat vom 31. Januar 1850.

18 Das Gesetz, betreffend die Änderung der Reichsverfassung vom 28. Oktober 1918 erlangte keine Gültigkeit mehr. Es wurde am 28. Oktober 1918 im Reichsgesetzblatt publiziert, aber gemäß Artikel 2 der Reichsverfassung hätte es erst am 11. November 1918 in Kraft treten können. Zu diesem Zeitpunkt war die Rechtspflege bereits zum Stillstand gekommen.

19 Artikel 53 der Verf. für den Preuß. Staat vom 31. Januar 1850. Vgl. Rönne, Das Staatsrecht der Preußischen Monarchie, Band 1, 1898, § 12 ff.

20 Verordnung, betreffend die vorübergehende Einführung der Paßpflicht. Vom 31. Juli 1914. (RGBl 1914 S. 264).

21 Anordnungen der stellv. Generalkommandos, siehe u.a. Bekanntmachung, betreffend Paßersatz, Regierungs-Blatt Mecklenburg-Schwerin 1917 S. 617.

22 Verordnung, betreffend anderweitige Regelung der Paßpflicht. Vom 21. Juni 1916. (RGBl 1916 Seite 599 ff) sowie Bekanntmachung, betreffend Ausführungsvorschriften zu der Paßverordnung. Vom 24. Juni 1916. (RGBl 1916 S. 601 ff).

23 u.a. Anmeldepflicht für Ausländer im Regierungsblatt Mecklenburg-Schwerin 1915 Seite 499. u.a. Verordnung des stellv. Generalkommandos über nächtliche Ausgangsgangsperre für Ausländer von 20 Uhr bis 7 Uhr im Regierungsblatt Mecklenburg-Schwerin 1915 S. 501.

24 vgl. Landesverfassungen der deutschen Bundesstaaten im Rechtsstand 27. Oktober 1918.

25 Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst. Vom 5. Dezember 1916. (RGBl 1916 S. 1333 ff.)

26 siehe §1 der Fußnote 25

27 siehe u.a. Punkt C 1. der „Bekanntmachung, betreffend das Recht zum Waffengebrauch“ des stellv. Generalkommandos. Vom 20. Juni 1917. (u.a. Regierungsblatt Mecklenburg-Schwerin 1917 S. 808)

28 Artikel 3 und Artikel 57 der Reichsverfassung iVm Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913. Vgl. Riedel, Reichsverfassungsurkunde, 1871, S. 84 ff.

29 vgl. Landesverfassungen der deutschen Bundesstaaten, exemplarisch Artikel 45 der Verf. für den Preuß. Staat vom 31. Januar 1850 sowie § 4 der Verf. für das Kgr. Sachsen vom 4. September 1831.

30 Artikel 6 der Reichsverfassung. Vgl. Riedel, Reichsverfassungsurkunde, 1871, Seite 21 ff. und ferner die Reden des Fürsten Bismarck im konstituierenden Reichstage von 1867 Sten. Ber. S. 137 ff., 388 und 429 ff., dann im Norddeutschen Reichstage Sten. Ber. 1869 S. 401 ff., endlich im deutschen Reichstag Sten. Ber. 1871 S. 95ff.

31 Bekanntmachung vom 13. November 1917. (RGBl 1917 S. 1040 ff.)

32 u.a. Regierungs-Blatt Mecklenburg-Schwerin 1917 S. 374.

Der Weg ins Deutsche Kaiserreich – Die Klärung der Deutschen Frage.

Unsere Situation.

Deutsch und frei können wir sein.

Was wir bisher gelernt haben, führt unweigerlich zur Deutschen Frage, und das führt unweigerlich ins Deutsche Kaiserreich. Das Deutsche Reich hat Krieg geführt, dementsprechend können Friedensverträge nur mit dem Deutschen Reich gemacht werden. Der US Präsident Roosevelt hat auf der Konferenz von Jalta gesagt: “Solange in Deutschland das Wort Reich als Ausdruck der nationalen Einheit besteht, … müssen wir das Wort Reich und alles, was das heute bedeutet, zu eliminieren suchen.” Seit 1945 haben sie alles getan, um das Wort “Reich” zu eliminieren. Sie haben uns einprogrammiert, dass wir bei dem Wort “Reich” zusammenzucken. Dieses Reich muss für Sie wohl wichtig sein. Sie haben in der Bevölkerung gute Arbeit geleistet, haben es aber nicht ganz geschafft. Noch gibt es Menschen, die um die Wahrheit kämpfen und auf den Spuren des Deutschen Reichs sind. Also machen wir uns auf die Suche. Das Wort Reich taucht auch in juristischen Werken der BRD immer mal wieder auf, zum Beispiel beim Bundesverfassungsgericht.

https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv036001.html

Zeile 78

“Das Grundgesetz (…)  geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort (…), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt „verankert“ (…). Verantwortung für „Deutschland als Ganzes“ tragen – auch – die vier Mächte (…).”

Wir haben schon gelernt:

Das Deutsche Reich existiert fort, ist aber mangels institutioneller Organe handlungsunfähig. Dass es sich um das Deutsche Kaiserreich mit der Verfassung von 1871 handelt, haben wir auch bereits festgestellt. Beispielsweise weist das Ausfertigungsdatum des Staatsangehörigkeitsgesetzes darauf hin. Es ist aber auch logisch, da das Deutsche Kaiserreich eine Verfassung im Staatsrecht besitzt, somit auch ein Staat ist und alle Nachfolger sich ausschließlich im Handelsrecht bewegen. Auch in verschiedenen BRD-Gesetzen können wir das nachlesen. Beispielsweise EBGB Artikel 50: “Die Vorschriften der Reichsgesetze bleiben in Kraft.”

Das ist das Deutsche Reich, so wie wir es kennen.

In diesen Deutschen Reich gilt heute das Staatsangehörigkeitsgesetz: “Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat besitzt, und wir erwerben diese Staatsangehörigkeit durch Geburt, durch Vererbung von den Eltern, so sie denn Deutsche sind.” Otto von Bismarck hat dazu gesagt: “Die Reichsverfassung sichert der Deutschen Nation die völkerrechtliche Existenz.” Die Reichsverfassung ist genial, darum existiert sie heute auch noch. Leider wissen die Deutschen nichts davon. Wir kennen unsere Rechte nicht und nehmen sie deshalb nicht wahr. “Unter allen bestehenden Rechtsquellen nimmt die Verfassungsurkunde die erste Stelle ein, indem sie das höchste Gesetz des Staates und als solches eine Klasse für sich bildet.” Wenn du also Deutscher gemäß RuStAG bist, ist für dich die Reichsverfassung das höchste Gesetz.

Das Deutsche Reich ist handlungsunfähig.

Wir haben bereits gelernt, “der Gesamtstaat ist mangels Organe nicht handlungsfähig.”

Die Gründe, warum das Reich nicht mehr handlungsfähig ist, sind im 09. November 1918 zu finden. An diesem Tag gab es einen verfassungswidrigen Putsch, das Reichskanzleramt wurde verfassungswidrig übergeben, also gab es einen Verfassungsbruch.  Die staatliche Handlungsfähigkeit ging mit verfassungswidriger Beseitigung der Könige und Fürsten der Bundesstaaten des Deutschen Reiches und durch Exilierung (Kaltstellung) des Deutschen Staatsoberhauptes verloren.

Verfassungswidrigkeit ist die Ursache der Deutschen Handlungsunfähigkeit:

  • Verfassungswidrige Amtsübergabe des Reichskanzlers auf Reichsebene
  • Verfassungswidrige Nicht-Einführung einer Regentschaft im Königreich Preußen
  • Verfassungswidrige Beseitigung der legitimen Staatsgewalt in den Deutschen Staaten

Durch das Verlassen der Staatlichkeit und die Beseitigung der Souveräne wurden die Freistaaten gegründet. Seit diesem Zeitpunkt gibt es im Deutschen Reich eine Verwaltung im Handelsrecht. In diesem Zustand sind wir heute noch. So kam es zum Stillstand der Rechtspflege, weil die gesetzgebenden Organe beseitigt waren. Es ist also, als ob jemand eine Pause-Taste gedrückt hätte. Sobald er das zweite Mal darauf drückt, läuft das Deutsche Kaiserreich einfach weiter. Doch was müssen wir tun, um diese Taste zu drücken? Die Lösung dafür ist logischerweise die Reorganisation der Organe, um somit die Handlungsfähigkeit wiederherzustellen. Doch wie können wir dieses Deutsche Reich so organisieren, dass es wieder handlungsfähig wird? Mit dieser Frage haben sich schon so einige Menschen beschäftigt und verschiedene Konzepte erarbeitet. Leider sind die meisten dieser Ideen nicht praktikabel, da in der Monarchie die Gewalt von oben ausgeht, und so lange der Kaiser niemanden in ein Amt benennt, kann auch die darunterliegende Struktur nicht organisiert werden.

Der Kriegszustand.

Was dabei nie bedacht wurde, das Deutsche Reich ist seit dem 31. Juli 1914 im Kriegszustand. 

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Deutsches_Reichsgesetzblatt_1914_047_263.jpg

Die Russen hatten mobil gemacht, und als Reaktion hat der Deutsche Kaiser auf Grund des Artikels 68 der Verfassung des Deutschen Reiches den Kriegszustand erklärt. 

“Wir Wilhelm (…) verordnen auf Grund des Artikels 68 der Verfassung des Deutschen Reiches im Namen des Reichs, was folgt:

Das Reichsgebiet ausschließlich der Königlich Bayerischen Gebietsteile wird hierdurch in Kriegszustand erklärt. Diese Verordnung tritt am Tage ihrer Verkündung in Kraft. Urkundlich unter unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei gedrucktem Kaiserlichen Insiegel.” 

Der Deutsche Kaiser bezieht sich auf den Artikel 68 der Reichsverfassung. Schauen wir uns diesen auch an.

Reichsverfassung Artikel 68:
https://reichsverfassungsurkunde.bismarckserben.org/seite154a.php

„Der Kaiser kann, wenn die öffentliche Sicherheit in dem Bundesgebiete bedroht ist, einen jeden Theil desselben in Kriegszustand erklären. Bis zum Erlaß eines die Voraussetzungen, die Form der Verkündigung und die Wirkungen einer solchen Erklärung regelnden Reichsgesetzes gelten dafür die Vorschriften des Preußischen Gesetzes vom 4. Juni 1851 (Gesetz-Samml. für 1851 S. 451 ff.).“

Der Artikel 68 verweist auf die Vorschriften des Preußischen Gesetzes vom 04. Juni 1851. Somit sind diese Preußischen Gesetze für das komplette Deutsche Reich gültig. Das ist ganz wichtig, da Staatsgesetze sonst nur im jeweiligen Staate rechtens sind.  

Schauen wir also weiter in das Preußische Gesetz:
https://web.archive.org/web/20190820155549/http://www.verfassungen.de/preussen/gesetze/pbelagerung51.htm

Im Buch “Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat” kann auch das Gesetz über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 nachgelesen werden.

“§ 4. Mit der Bekanntmachung der Erklärung des Belagerungszustandes geht die vollziehende Gewalt an die Militairbefehlshaber über. Die Civilverwaltungs- und Gemeindebehörden haben den Anordnungen und Aufträgen der Militairbefehlshaber Folge zu leisten. Für ihre Anordnungen sind die betreffenden Militairbefehlshaber persönlich verantwortlich.”

Damit geht, wenn das Gesetz geltend gemacht wird, die vollziehende Gewalt an den Militärbefehlshaber über. Am 31. Juli 1914 wurde also eine Militärverwaltung eingerichtet. Und das hat weitreichende Folgen. Der oberste Befehlshaber ist der Deutsche Kaiser als Bundesfeldherr (Art 63 RV). Das steht auch in der Reichsverfassung unter Artikel 63: „Der oberste Militärbefehlshaber ist der Deutsche Kaiser.“ 

Wie ist die Struktur des Reichs im Kriegszustand nun aufgebaut? Um das zu verstehen, schauen wir uns ein Regierungsblatt für das Großherzogtum Mecklenburg Schwerin an.

„(1) Bekanntmachung vom 31. Juli 1914, betreffen Erklärung des Kriegszustandes. Erklärung des Kriegszustandes.…
Durch kaiserliche Verordnung ist der Bezirk des 9. Armeekorps in Kriegszustand erklärt. Die vollziehende Gewalt innerhalb des Korpsbezirks geht infolgedessen an mich über.
Die Zivilverwaltungs- und Gemeindebehörden haben meinen Anordnungen und Aufträgen Folge zu leisten.
Der Kommandierende General des 9. Armeekorps.”

Der wichtigste Satz in dieser Bekanntmachung ist: “Die vollziehende Gewalt innerhalb des Korpsbezirks geht infolgedessen an mich über.” Die vollziehende Gewalt geht an einen General über. Dieser General untersteht letztlich wiederum dem Deutschen Kaiser. 

Wir haben uns vorhin die Karte des Deutschen Reichs angeschaut, jedoch gilt im Kriegszustand eine andere.

Das Deutsche Reich im Kriegszustand.

In diesem Regierungsblatt geht es ausschließlich um das 9. Armeekorps. Der General übernimmt innerhalb dieses Bereichs das Kommando, er leitet dort die Militärverwaltung.

Diese gelbe Fläche ist das 9. Armekorps. Das Korps umfasst folgende Teile:

  • Die Freie Hansestadt Bremen
  • Preußen R. -B. Stade
  • Das Großherzogtum Mecklenburg Schwerin
  • Das Großherzogtum Mecklenburg Strelitz
  • Preußen R. -B. Schleswig
  • Die Freie und Hansestadt Lübeck
  • Das Großherzogtum Oldenburg
  • Die Freie und Hansestadt Hamburg

Alle diese stehen ab dem 31. Juli 1914 unter dem Kommando eines Generals des 9. Armeekorps. Die vollziehende Gewalt ist an ihn übergegangen. Das alles geht aus § 4 des Gesetzes über den Belagerungszustand hervor. 

Weiter im preußischen Gesetz, zu §5:
https://web.archive.org/web/20190820155549/http://www.verfassungen.de/preussen/gesetze/pbelagerung51.htm

„§ 5. Wird bei Erklärung des Belagerungszustandes für erforderlich erachtet, die Artikel 5, 6, 7; 27, 28, 29, 30 und 36 der Verfassungs-Urkunde, oder einzelne derselben, zeit- und distriktweise außer Kraft zu setzen, so müssen die Bestimmungen darüber ausdrücklich in die Bekanntmachung über die Erklärung des Belagerungszustandes aufgenommen oder in einer besonderen, unter der nämlichen Form (§ 3) bekannt zu machenden Verordnung verkündet werden.“

Die Suspension der erwähnten Artikel oder eines derselben ist nur für den Bezirk zulässig, der in den Belagerungszustand erklärt ist und nur für die Dauer des Belagerungszustandes.

Was ist das Entscheidende in diesem Gesetzestext? “Artikel der Verfassungsurkunde außer Kraft zu setzen.” “Die Suspension der erwähnten Artikel oder eines derselben ist nur für den Bezirk zulässig, der in Belagerungszustand erklärt ist und nur für die Dauer des Belagerungszustandes.”
Für die Dauer des Belagerungszustandes können Teile der Verfassung suspendiert, also außer Kraft gesetzt werden. Jedoch nur für die Bezirke, die im Belagerungszustand sind. Das ist das gesamte Deutsche Reich, ausgenommen vom Königreich Bayern. Die haben Sonderrecht und entsprechend den Belagerungszustand selbst ausgerufen. Noch mal in aller Deutlichkeit: Es wurden Teile der Verfassung stillgelegt, die in Friedenszeiten absolut unantastbar gewesen wären.

Ein Beispiel: Die Bekanntmachung des Generals des 11. Armeekorps

Er setzt hier verschiedene Artikel der Reichsverfassung, aufgrund des Kriegszustandes, außer Kraft. 

Laut § 5 des Gesetzes über den Belagerungszustand können im kompletten Reichsgebiet folgende Gesetze außer Kraft gesetzt werden:

  • Art 5 Freiheit der Person
  • Art 6 Unverletzlichkeit der Wohnung
  • Art 7 Sondergerichte
  • Art 27 Meinungsfreiheit
  • Art 28 Sonderstrafrecht
  • Art 29 Versammlungsrecht
  • Art 30 Vereinigungsrecht
  • Art 36 Gesetzgebundenheit der bewaffnete Macht

“Verordnung betreffend Mietwohnungen.

Im Interesse der öffentlichen Sicherheit wird aufgrund von § 9 b des Gesetzes über den Belagerungszustand in Verbindung mit dem Reichsgesetz folgendes angeordnet:

§ 1. Die Kündigung einer Mietwohnung ist nur zulässig, wenn a) der Mieter mit der Kündigung einverstanden ist oder b) das Mieteinigungsamt und der Kündigung zustimmt.”

Hier bestimmt ein Armeegeneral über das BGB hinaus. Er setzt das BGB außer Kraft und bestimmt, dass Kündigungen nicht mehr zulässig sind. Das ist nur ein Beispiel, und das ist auch nicht so dramatisch. Es zeigt einfach nur, wie weitreichend die Eingriffe sind. 

Hier noch weitere Beispiele, um klar zu machen, wie weitreichend das Gesetz ist: 

Für das 9. Armeekorps:

  • Beschränkungen des Post und Telegraphenverkehrs. In Schleswig ist dänisches Grenzgebiet, da darf die Reichspost nur noch Briefe transportieren, wenn die Briefe offen sind. Die Reichspost ist eine Staatsbehörde und auch da kann das Militär eingreifen. 
  • Verbot der Herstellung und Verkauf von Schlagsahne. Das klingt erstmal lustig, aber war es nicht. Wir hatten die englische Hungerblockade, es gab nichts zu essen. Da sollten wir die Milch wirklich für bessere Sachen nutzen also für Schlagsahne. Beispielsweise für Butter. 
  • Einschränkung des Fleisch- und Fettverbrauchs
  • Verordnung zur Herstellung/ Verbreitung von Druckschriften
  • Beschlagnahme von Guthaben des chinesischen Staates
  • Heranziehung, der Schuljugend beiderlei Geschlechts, zu landwirtschaftlichen Gärtnerischen usw. arbeiten

Wie man sieht, kann der General innerhalb des Armeekorps so ziemlich alles anordnen. Ist auch klar, im Krieg gilt es, zu handeln, da ist keine Zeit wochenlang über Dinge zu diskutieren. Es herrschte Hunger, es mangelte so ziemlich an allem, da musste jeder mithelfen. 

§ 18. des Gesetzes über den Belagerungszustand sagt dann: “Alle diesem Gesetz entgegenstehenden Vorschriften werden aufgehoben.” 

Das bedeutet, das Gesetz über den Belagerungszustand ist das höchste Gesetz im Reichsgebiet nach der Reichsverfassung. Es kann alles außer Kraft gesetzt werden und es kann alles angeordnet werden. Im Belagerungszustand werden wir auf Anordnung regiert. Das muss auch so sein. In der Präambel der Reichsverfassung stehen an erster Stelle der Schutz des Bundesgebietes und die Wohlfahrt des Deutschen Volkes. Das Militär schaut, wo es welche Not gibt, und verordnet das, was nötig ist, um diese Not abzustellen. Wenn Wohnungen nicht mehr gekündigt werden dürfen, dann hat das den Grund, dass Leute nicht obdachlos werden.

Was bedeutet das alles konkret? Wir müssen uns an die Karte des Deutschen Reichs in Form von Armeekorps (wie oben gezeigt) gewöhnen, denn das ist die einzige gültige Karte. Der Kriegszustand wurde am 31. Juli 1914 ausgerufen und nie aufgehoben.

Wir sind im Krieg.

Die Passpflicht.

Die erste Maßnahme im Kriegszustand war die vorübergehende Einführung der Passpflicht. 

„Jeder, der aus dem Ausland ins Reichsgebiet eintrifft, ist verpflichtet, sich durch Paß oder Paßkarte über seine Person auszuweisen.

Von dieser Verpflichtung ist befreit, wer sich durch Militärpapiere, Heimatschein oder sonstige Bescheinigung einer Deutschen Behörde über seine Eigenschaft als Deutscher oder als staatenlose ehemalige Deutscher ausweisen kann.“

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Deutsches_Reichsgesetzblatt_1914_047_264.png

In Friedenszeiten gab es das nicht, da konnte jeder frei die Reichsgrenzen passieren. Da galt das sogenannte Verkehrsrecht. Das macht Sinn. Wir sind im Krieg, die Grenzen werden dichtgemacht, um zu verhindern, dass einfach ein Feind reinmarschiert. In der Verordnung steht vorübergehende Einführung der Passpflicht. Es war damals nicht absehbar, wie lange der Krieg dauern würde. In der Folge gab es immer wieder Verschärfungen in der Passpflicht, welche sich anhand der Reichsgesetzblätter nachvollziehen lassen. 

https://www.alamy.de/466-deutsches-reichsgesetzblatt-1916-143-0603-image212631785.html

Reichsgesetzblatt 1916 Nr. 5290 Nr. 143

Nach rund 2 Jahren Krieg erließ der Kaiser eine wichtige Änderung. 

In § 3 heißt es: … „für besondere Fälle sind auch andere amtliche Papiere (Paßersatz) als genügender Ausweis für den Grenzübertritt oder den Aufenthalt im Reichsgebiete zugelassen.” Wichtig zu wissen ist, dass Deutsche Männer wehrpflichtig sind. Daher dürfen sie im Kriegszustand das Deutsche Reich nicht verlassen, sie müssen ja das Vaterland verteidigen. Dementsprechend wird Deutschen Männern kein Pass ausgestellt. Um trotzdem zu wissen, wer alles im Reich ist, wurde der Passersatz eingeführt. Somit konnten sich auch Deutsche Männer innerhalb des Reichs ausweisen, aber die Grenzen nicht passieren. Drei Tage nach dieser Verordnung hat der Reichskanzler davon gebrauch gemacht. 

“Soweit die Paßbehörden ermächtigt werden, in besonderen Fällen ein Personalausweis als Paßersatz auszustellen, hat die Ausstellung nach anliegendem Muster zu erfolgen.

Die von den Militärbefehlshabern bisher getroffen oder aufrechterhalten Anordnungen, wonach für besondere Fälle auch andere amtliche Papiere (Paßersatz) als genügender Ausweis für den Grenzübertritt oder den Aufenthalt im Reichsgebiet zugelassen sind, bleiben in Kraft …“.

Hier ist die Rede von einem Personalausweis als Passersatz. Und gleichzeitig heißt es, dieser Passersatz, also dieser Personalausweis, ist ein genügender Ausweis für den Aufenthalt im Reichsgebiet.

Hierzu eine Bekanntmachung des 9. Armeekorps:

“Als Passersatz für den Grenzübertritt oder den Aufenthalt im Reichsgebiet … wird vom 01. Juni 1917 ab nur noch der Personalausweis nach dem Muster in der Reichskanzler-Bekanntmachung vom 24. Juni 1916 auf Seite 609 das Reichsgesetzblatt 1916 ausgestellt. Die Passbehörden werden zur Ausstellung dieser Personalausweise ermächtigt.”

Reichsgesetzblatt S. 609:

https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Deutsches_Reichsgesetzblatt_1916_143_0609.png

Wer das Kapitel Mensch oder Person aufmerksam gelesen hat, dem fällt sofort auf, dass in diesem Dokument der Familienname steht. Somit schließt sich der Kreis, und wir kommen zurück zum Anfang.

Personalausweis.

An dieser Stelle machen wir einen kurzen Ausflug in das geltende Recht der BRD:

https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/BJNR134610009.html
Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz – PAuswG)

§ 5 Ausweismuster; gespeicherte Daten

(1) Ausweise sind nach einheitlichen Mustern auszustellen.

(2) Der Personalausweis enthält neben der Angabe der ausstellenden Behörde, dem Tag der Ausstellung, dem letzten Tag der Gültigkeitsdauer, der Zugangsnummer und den in Absatz 4 Satz 2 genannten Daten ausschließlich folgende sichtbar aufgebrachte Angaben über den Ausweisinhaber:

1. Familienname und Geburtsname,
2. Vornamen,
3. Doktorgrad,
4. Tag und Ort der Geburt,
5. Lichtbild,
[…]

Hast Du Dir mal Deinen Personalausweis angeschaut? Steht da Familienname? Ich denke nicht. Das bedeutet, die BRD hält sich nicht an ihre eigenen Regelungen. Was ist dieser kreditkartengroße angebliche Ausweis? Laut den BRD-Gesetzen eine Fälschung. 

Das einheitliche Muster für einen gültigen Personalausweis finden wir hingegen im Reichsgesetzblatt 1916 auf Seite 609. Das ist der Personalausweis, und dieser Personalausweis berechtigt für den Aufenthalt im Reichsgebiet. Nur wer diesen besitzt, ist in Wirklichkeit zum Aufenthalt im Reichsgebiet berechtigt.

Hier ein ausgestellter Personalausweis nach dem gültigen Muster:

Einige Dinge sind zu beobachten:

1. Der Familienname ist in Sperrschrift.

2. Die Staatsangehörigkeit. Kurze Erinnerung: Das Deutsche Reich ist ein Bundesstaat und die Staatsangehörigkeit ist die des Gliedstaates, in welchem der Mensch geboren wurde. 

3. Im Stempel steht: ”Der Königliche Landrat” – Unterschrieben wurde “in Vertretung”. Der Königliche Landrat unterschreibt hier den Personalausweis in Vertretung des Königs.

Die Bedeutung des Personalausweises.

Welche Bedeutung hat dieser Personalausweis für uns? Er wurde verordnet vom Deutschen Reich über die Militärverwaltung. Das Deutsche Reich ist ein Bundesstaat und die Völker gehören den einzelnen Staaten an. Durch die Angehörigkeit zu einem Staat, gehören sie auch automatisch zum Ewigen Bund, genannt Deutsches Reich. Die Angehörigkeit zu einem Gliedstaat wird mit sogenannten Heimatscheinen nachgewiesen. Durch einen Heimatschein in seinem Staat hat ein Deutscher bundesweit überall die gleichen Rechte. Der Personalausweis ist kein solcher Heimatschein. Er wurde durch das Deutsche Reich verordnet und ist somit ein Reichsdokument. Die Person wird damit, weil es ein Reichsdokument ist, dem Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich zugeordnet. Damit sind wir Personal des Deutschen Kaisers, im wahrsten Sinne des Wortes. Somit stehen wir unter dem Schutz der Haager Landkriegsordnung. Das Deutsche Reich hat nämlich die Haager Landkriegsordnung ratifiziert. Das hat keiner der 25 Bundesstaaten gemacht, sondern nur das Deutsche Reich. Mit dem Personalausweis hat unser Kaiser uns dem Völkerrechtssubjekt zugeordnet und das Ganze im Kriegszustand. Das ist die Aufenthaltsberechtigung im Reichsgebiet. Wer also keinen Personalausweis hat, ist Ausländer.

Das ist gleichzeitig das Dokument zur Entnazifizierung, denn, wer Personal des Deutschen Kaisers ist, der kann kein Nazi sein. Es ist das einzig gültige Personalausweis-Dokument, selbst gemäß dem geltenden Recht. Siehe oben § 5 Personalausweisgesetz. Ausweise sind nach Muster herzustellen und es muss Familienname darauf stehen. 

Die Ausstellung eines Personalausweises.

Kommen wir zur Ausstellung der Personalausweise. Der Vordruck ist das eine, aber darf einen solchen Ausweis ausstellen und wie? In der Bekanntmachung betreffend Passersatz konnten wir vorhin schon folgenden Satz lesen:

Die Paßbehörden werden zur Ausstellung dieser Personalausweise ermächtigt.

Wir erinnern uns: Das Deutsche Reich befindet sich im Kriegszustand und es herrscht eine Militärverwaltung. Somit wurden Passbehörden der Bundesstaaten von der Militärverwaltung zur Ausstellung von Personalausweisen ermächtigt. Das Deutsche Reich ist ein Bundesstaat, bestehend aus 20 konstitutionellen Monarchie, zwei absoluten Monarchien und drei Republiken. In Monarchien geht die vollziehende Gewalt von den Staatsoberhäuptern, nämlich den Königen und Fürsten aus. Beispielsweise im Preußischen Staat: Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat von 1850. Artikel 45 “Dem Könige allein steht die vollziehende Gewalt zu.“

https://www.jura.uni-wuerzburg.de/lehrstuehle/dreier/verfassungsdokumente-von-der-magna-carta-bis-ins-20-jahrhundert/revidierte-preussische-verfassung-1850/

In den anderen Monarchien ist das in den jeweiligen Verfassungen genauso geregelt.

Wir hatten festgestellt, dass der Personalausweis mit dem Stempel des Königlichen Landrats ausgestellt wird. Das bedeutet also, in Vertretung des Königs. Wenn noch kein Landrat ernannt wurde, ist somit der König selbst für die Ausstellung des Personalausweises zuständig. Könige und Fürsten sind, da von ihnen die Staatsgewalt ausgeht, die obersten Passbehörden des jeweiligen Gliedstaates und zur Ausstellung – durch Anordnung des Militärbefehlshabers – berechtigt und verpflichtet. Das bedeutet, die gegenwärtigen Könige und Fürsten, das heißt, die Agnaten der regierenden Fürstenhäuser im Deutschen Reich, sind dazu ermächtigt und verpflichtet, uns Personalausweise auszustellen. Die Ausweispflicht generell existiert nur, weil sich das Deutsche Reich im Kriegszustand befindet. Ein weiterer Beweis, dass wir noch im Krieg sind. Nur ein gültiger Personalausweis berechtigt zum Aufenthalt im Reichsgebiet.

Kennst Du Deinen König/Fürst in Deinem Staat?

Was haben wir gelernt?

Der Artikel 68 der Reichsverfassung hat weitreichende Folgen, bis heute. Wir sind im Belagerungszustand und haben eine Militärverwaltung unter dem Oberbefehl des Deutschen Kaisers. Und es herrscht Ausweispflicht, weil wir im Krieg sind. Nur ein Personalausweis nach Vorlage der Reichsverfassung berechtigt zum Aufenthalt im Reichsgebiet. Ein solcher Personalausweis ist gleichzeitig ein Akt der Entnazifizierung, weil Personal des Kaisers kein Nazi sein kann. Auszustellen hat diesen Ausweis die jeweilige Passbehörde des Staates, also in den Monarchien der König bzw. der Fürst.

Die Situation der Deutschen im Belagerungszustand.

Jeder Deutsche zwischen 20 und 45 Jahren ist wehrpflichtig (Artikel 57 der Reichsverfassung). Wehrpflichtigen und freiwillige Soldaten sind bei den Fahnen. Soldaten und Armeeangehörige sind Kombattanten. Was Kombattanten sind, geht aus der Haager Landkriegsordnung hervor, darauf gehen wir hier nicht näher ein. Alle Nicht-Kombattanten sind Zivilisten. Die zunehmende Not während der Dauer des bewaffneten Konfliktes machte eine Organisation der Zivilisten unter dem Befehl des Reiches notwendig. Zum Beispiel dient hier die Heranziehung der Schuljugend zur Erntearbeit. Das musste vernünftig organisiert werden. Die zunehmende Not machte also eine zivile Organisation notwendig.

Was bedeutet notwendig?

“Not-wend-ig-keit”

Not-wend-ig-keit = Not wende ich heut! 

Es ist also eine Notwende, es war notwendig, um die Not abzuwenden.

Der Vaterländische Hilfsdienst.

Um alle die, die nicht in der Armee waren, zu organisieren, wurde der Vaterländische Hilfsdienst per Gesetz ins Leben gerufen.

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Deutsches_Reichsgesetzblatt_1916_276_1333.png

§ 1: “Jeder männliche Deutsche vom vollendeten 17. bis zum vollendeten 60. Lebensjahre ist, soweit er nicht zum Dienste in der bewaffneten Macht einberufen ist, zum Vaterländischen Hilfsdienst während des Krieges verpflichtet.

§ 3: „Die Leitung des Vaterländischen Hilfsdienstes liegt den beim Königlich Preußischen Kriegsministerium errichteten Kriegsamt ob.”

Der Vaterländische Hilfsdienst ist des Kaisers gesetzliche Zivilarmee. Diese Deutschen zwischen 18 und 60 stehen unter dem Befehl des Kriegsamtes und damit wiederum unter dem Oberbefehl des Oberbefehlshabers, nämlich des Deutschen Kaisers.

Wir schauen uns ein Regierungsblatt des 9. Armeekorps an:

Das ist eine Bekanntmachung betreffend: „Das Recht zum Waffengebrauch von 1917, vom 20. Juni.“ C. “Besondere Bestimmung für Hilfsdienstpflichtige… 1. Sämtliche in militärischen Sicherheitsdienst, Wachdienst, Bahn- und Brückenschutz beschäftigten Hilfsdienstpflichtigen und im Hilfsdienst tätigen Personen werden hiermit zu Polizeivollstreckungsbeamten auf Widerruf ernannt. Nachdem sie als solche verpflichtet sind, haben sie das Recht zum Waffengebrauch und zur vorläufigen Festnahme in gleicher Weise wie es den militärischen Wachen verliehen ist.”

Sämtliche im Hilfsdienst tätigen Personen werden hier zu Polizeivollstreckungsbeamten auf Widerruf ernannt, Recht zum Waffengebrauch und zur vorläufigen Festnahme wird gegeben. Jeder Deutsche zwischen 18 und 60 Jahre, jeder Deutsche Mann, der nicht der Armee ist, ist ein Polizeivollstreckungsbeamter, so steht es in dem Gesetz. 

Organisation des vaterländischen Hilfsdienstes.

Die Organisation des Vaterländischen Hilfsdienstes (VHD) war recht kompliziert, da Rücksicht auf die Betriebe genommen werden musste. Wir sind im Krieg, es musste Kriegsmaterial produziert werden. Aber natürlich müssen auch die Ernte eingefahren und Lebensmittel produziert werden. Die Zuständigen der Gründung des VHDs haben sich also viele Gedanken gemacht.

Der Vaterländische Hilfsdienst untersteht dem Befehl des jeweiligen kommandierenden Generals des Armeekorps seines Bezirks. Die Armeekorps-Bezirkskarte hatten wir oben gesehen. Somit ist man als Hilfsdienstpflichtiger einem Armeekorps zugeordnet. Dazu stellte jeder Bundesstaat zwei Staatsbeamte, einen Arbeitnehmer- und einen Arbeitgebervertreter pro Armeekorpsbezirk für den sogenannten Vaterländischen Hilfsdienst-Ausschuss. Dieser Ausschuss leitete den Hilfsdienst. Der Ausschuss wiederum wird von einem Offizier des zuständigen Armeekorps geleitet. Das ist die Schnittstelle zwischen Generalkommando und der Zivilarmee. Jeder Ort mit mehr 2.000 Einwohnern hat eine Meldestelle für den Vaterländischen Hilfsdienst einzurichten und an den Ausschuss anzugliedern. Wir sehen, das ganze Projekt war sehr gut organisiert. Das können wir nicht nur nutzen, das müssen wir auch nutzen. 

Wir haben bereits eine virtuelle Meldestelle eingerichtet. 

Das Reichsgesetzblatt von 1917 Seite 1045 zeigt die Meldekarte für Hilfsdienstpflichtige. 

Mit dieser Meldekarte werden Hilfsdienstpflichtige erfasst. Bevor wir die Meldestellen in den Gemeinden einrichten können, brauchen wir dazu die entsprechenden Strukturen. Um diese zu schaffen und parallel trotzdem schon die Erfassung zu ermöglichen, haben wir die Meldestelle digital eingerichtet.

Reorganisation der vollen Handlungsfähigkeit durch den VHD.

Strukturen ist das Stichwort. Sowohl um den VHD also auch um das gesamte Deutsche Reich wieder handlungsfähig zu machen, bedarf es Strukturen. Die Generäle für die Armeekorpsbezirke müssen ernannt werden. Das ist die vollziehende Gewalt im Belagerungszustand. Das Preußische Kriegsministerium muss besetzt werden, weil dieses Ministerium den Vaterländischen Hilfsdienst leitet. Anschließend müssen Verbindungsoffiziere der Armeekorps zum Vaterländischen Hilfsdienst. Das kann nur durch den Oberbefehlshaber des Militärs geschehen, also dem König von Preußen und Deutschen Kaiser. 

Die Deutsche Frage stellt sich demnach so: Wo ist der Deutsche Kaiser?


Frieden für Deutschland.

Wir sind laut dem Artikel 68 im Kriegszustand. Somit herrscht Belagerungszustand. Das wiederum bedeutet, dass eine Militärverwaltung unter dem Oberbefehl des Kaisers herrscht. Gleichzeitig herrscht Ausweispflicht und Hilfsdienstpflicht. Die Hilfsdienstpflichtigen haben gewisse Rechte, mit denen die Ordnung wiederhergestellt werden kann.

Was geschah am 9. November 1918?

Das Deutsche Reich hat die Handlungsfähigkeit verloren. Im Inneren, indem die Souveräne der Bundesstaaten fortgejagt wurden. Diese Souveräne der Bundesstaaten sind gleichzeitig die Vertretungsberechtigten im Bundesrat, und im Bundesrat sitzt die Reichsgewalt. Im Äußeren durch die Exilierung des Oberbefehlshabers des Völkerrechtssubjekts im Kriegs- und Belagerungszustand. Kaiser Wilhelm II ist nach Doorn gegangen. Das Bundesverfassungsgericht der BRD sagt “das Deutsche Reich ist als Gesamtstaat mangels institutionalisierter Organe handlungsunfähig.” 

Das Deutsche Reich wurde mit diesem verfassungswidrigen Putsch quasi stillgelegt. Wenn die Organe des Reichs wieder handlungsfähig gemacht werden, kann es auch wieder agieren.

Was geschah mit den Deutschen?

Die Deutschen wurden aus dem Völkerrechtssubjekt ausgegliedert. 

http://www.versailler-vertrag.de/vv10.htm

Artikel 278 Versailler Vertrag.

“Deutschland verpflichtet sich, die neue Staatsangehörigkeit, die von seinen Angehörigen gemäß den Gesetzen der alliierten und assoziierten Mächte und gemäß den Entscheidungen der zuständigen Behörden dieser Mächte, sei es auf dem Wege der Einbürgerung, sei es auf Grund einer Vertragsbestimmung etwa erworben ist oder erworben wird, anzuerkennen und auf Grund der neuerworbenen Staatsangehörigkeit diese Reichsangehörigen in jeder Richtung von jeder Pflicht gegenüber ihrem ursprünglichen Heimatstaate zu entbinden.” – Zu diesem Zweck wurden die ehemals souveränen Gliedstaaten des Deutschen Reichs in sog. Länder überführt (Art. 110 Weimarer Verfassung vom 14. August 1919). Durch den Entzug der Staatlichkeit waren wir ab diesem Zeitpunkt im Handelsrecht.

Die Alliierten oktroyierten damit eine handelsrechtliche „Staatsangehörigkeit“.

Verordnung Adolf Hitler 1934.

Durch sie erfolgte die Aussiedlung der Deutschen in die Staatenlosigkeit, nämlich in die (unmittelbare) Reichsangehörigkeit, quasi in virtuellen Kolonien, die es gar nicht mehr gibt. Das StaG vom 5. Februar 1934 sah nämlich auch noch den Wegfall der „Länder“ vor, wodurch es nur noch eine deutsche Reichsangehörigkeit gab, die Staatsangehörigkeit, die man den „Reichsbürgern“ heute unterstellt.

Zusätzlich findet seit 1919, ich betone seit 1919, eine Umerziehung der Deutschen statt. Das fing sofort an. Als Erstes wurden die Schulbücher geändert. Alle Nachrichten wurden geändert. Vaterlandsliebe war nicht mehr so wichtig, diese war durch sozialistische Ideologien ersetzt worden. 

Nach dem Zweiten Weltkrieg gab es den US Propagandafilm “Here is Germany.” Romney sagte deutlich, was die Agenda war: ”Wir haben Deutschland nicht von Friedrich II., von Bismarck, vom Kaiser von Deutscher Geschichte und Tradition befreit. Das muss der Deutsche selber tun.”

Herzlichen Glückwunsch, Ziel erreicht, könnte man sagen. Mit all dem hat kaum ein Deutscher noch was am Hut. 


Was zur Heilung not-wend-ig ist.

Ich will Frieden für mich und für die Deutschen. Der Krieg gegen Deutschland ist ein globales Geschäft. Die Welt lebt vom Krieg gegen das Deutsche Reich. Wir sind nicht die Einzigen, die seit über 100 Jahren im Kriegszustand sind. Auf der ganzen Welt werden immer wieder Kriege geführt. Doch eine Kriegserklärung wird nie ausgesprochen. Nun, wenn man bereits im Krieg ist, ist das auch nicht nötig. Somit ist der Frieden für die Deutschen nicht nur im Sinne der Deutschen, sondern der ganzen Welt. Wir sind das Schlüsselelement auf dem Weg zum Weltfrieden! Das sollte jedem Deutschen bewusst sein. 

Wie heilen wir die Ausgliederung aus dem Völkerrechtssubjekt?

Durch Wiedereingliederung in das Völkerrechtssubjekt, durch die Ausstellung gültiger Personalausweise. Das Muster und wer die Ausfertigungen ausstellen darf, haben wir bereits gelernt. 

Wie heilen wir die Umerziehung seit 1919?

In dem wir uns auf die Zeit von vor 1919 zurückbesinnen. Das war nicht so schlecht, wie es heute dargestellt wird. Ganz im Gegenteil. Es gibt noch genug Bücher und Dokumente, die das nachweisen. Originalbücher aus dieser Zeit belegen, wie es damals wirklich war. In den heutigen Geschichtsbüchern wurde alles verdreht. 

“Es sei ein für allemal gesagt, wenn in irgendeinem Land die Worte Volk und Nation unzertrennlich, von dem Gedanken an die Monarchie und an den König begleitet sind, so ist das bei uns.”

Barthold Georg Niebuhr

Das sind die Gedanken, die zur Heilung beitragen können und müssen. Das Deutsche Reich ist ein föderaler Bundesstaat, welcher aus 25 Bundesstaaten besteht. Diese sind wiederum 20 konstitutionelle Monarchien, 2 absolute Monarchien und 3 Republiken. Ferner war Elsaß-Lothringen seit 1871 unmittelbares Reichsgebiet (Reichsland). Die Gesetze im Deutschen Reich werden im Reichstag (von demokratisch gewählten Volksvertretern) und im Bundesrat (von den Staatsoberhäuptern der Einzelstaaten) gemacht. 

Auf einer Demo haben wir dieses Banner entdeckt:

“König August steigt hernieder und regiere du uns wieder.” Das ist das, was es zur Heilung braucht. Auch bei der Hochzeit von Georg Friedrich wurden ähnliche Sprüche gesungen. Leider wurde es damals noch als Satire abgetan. Doch immer mehr Menschen wissen, dass das der Weg der Heilung ist.

Wie heilen wir die Putsche von 1918?

Die Staatsgewalt in den monarchischen Bundesstaaten ist der König oder Fürst. Die Staatsgewalt in diesen Bundesstaaten ging durch Beseitigung dieser Oberen verloren. Könige und Fürsten wurden fortgejagt. Man glaubte – durch die Gehirnwäsche – einfach nicht mehr an sie. Die Könige und Fürsten werden indes zurückgeholt, indem man ihre Rechte und Pflichten wieder anerkennt. Damit werden Sie wieder in ihre Ämter gehoben.

Bei diesem Gedanken wird oft argumentiert: “Ja dann macht der Adel wieder, was er will.” … Doch das kann er gar nicht! Wir haben Verfassungen, an die sich gehalten werden muss. Das Deutschen Reich ist ein geniales Konstrukt, das unsere Ahnen uns als Erbe hinterlassen haben. Alle Staatsgewalt geht vom Souverän aus. In den meisten Staaten ist das eben der König oder Fürst, da es Monarchien sind. Somit heilen wir die Putsche, indem wir die Souveräne wieder in ihre rechtmäßige Position zurückholen. 

Was können wir jetzt tun?

Den Personalausweis ausdrucken, ausfüllen und vom Souverän stempeln lassen. Das wäre zumindest in der Theorie der richtige Weg.
Kürzen wir es an dieser Stelle ab: Es waren schon Menschen beim Souverän, um den Personalausweis stempeln zu lassen. Hat leider nicht geklappt. Dem Souverän war natürlich klar, was das bedeuten würde. Mit diesem Stempel wäre die erste Person wieder dem Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich zugeordnet und damit bestünde das Reich wieder.
Doch was sollen einzelne Personen im Reich ausrichten? Richtig, nichts. Aber was, wenn Tausende vor den Türen der Souveräne stehen und den Stempel fordern? Wenn es eine Million ist? Mit der richtigen Fahne in der Hand und dem Ruf “Wir sind DEIN Volk!” Das ist der Weg zum Frieden. Mit genügend Deutschen stempelt er irgendwann den Ausweis und das Reich ist wieder da. Einer wird zum königlichen Landrat ernannt, um die weiteren Ausweise zu unterschreiben und zu stempeln. Dann müssen die Staatsämter wieder ins Leben gerufen werden. Danach müssen Staatsbeamte für den Vaterländischen Hilfsdienst ernannt werden. 

Übersicht: Vaterländischen Hilfsdienst einrichten. 

  • VHD-Meldestelle bei der Paßbehörde
  • VHD-Meldestellen in den Gemeinden einrichten
  • Hierarchie/Befehlskette bilden
  • BELAGERUNGSZUSTAND – Jeder Hilfsdienstpflichtige ist Polizei/Vollstreckungsbeamter auf Widerruf
  • Anordnungen der Armeekorps 1914-1918 sind die gesetzliche Handlungsgrundlage
  • Staatsgewalt durch VHD ausüben
  • Im Namen des Deutschen Kaisers Ordnung herstellen

Alles was wir machen müssen ist unser Recht wieder wahrnehmen. Vor dem Recht kommt die Pflicht. Wenn keiner seine Pflicht tut, kann kein Recht herrschen.

Der wichtigste Mann der Welt.

Reichsverfassung Artikel 11
https://reichsverfassungsurkunde.bismarckserben.org/seite102b.php

“Das Präsidium des Bundes steht dem Könige von Preußen zu, welcher den Namen Deutscher Kaiser führt.” 

“Der Kaiser hat das Reich völkerrechtlich zu vertreten, im Namen des Reiches Krieg zu erklären und Frieden zu schließen.” Das ist unser Ziel. Frieden. Das, was wir aktuell zu spüren bekommen, ist eine Folge des Krieges. Also eine Wirkung. Die Ursache ist der Kriegszustand, und den gilt es zu beenden. Und das kann nur dieser Mann. Um handlungsfähig zu werden, muss der Deutsche Kaiser aus dem politischen Exil zurückgeholt werden. Unsere Großväter haben dafür gesorgt, dass er tatsächlich ins Exil gehen musste, also ist es unsere Aufgabe, ihn zurückzuholen. Dann muss er den Oberbefehl des Reichs im Belagerungszustand führen. Das heißt, die Militärverwaltung organisieren. Erst von da aus kann das Deutsche Reich reorganisiert werden, um es in den Friedenszustand zu versetzen und somit die Verfassung wieder vollumfänglich gültig und geltend zu machen.

Der Weg zu Frieden, Freiheit und Souveränität.

Der Friedensschluss setzt die Handlungsfähigkeit der Organe des Völkerrechtssubjekts Deutsches Reich voraus. Das Reich muss also handlungsfähig sein, damit wir Frieden schließen können. Die Organe des Völkerrechtssubjekts Deutsches Reich im Kriegs- und Belagerungszustand sind Kaiser und Reichskanzler, Generäle der Militärverwaltung und die Souveräne der Bundesstaaten. Die Souveräne besetzen den Bundesrat. 

Frieden ist also erst möglich, wenn das Völkerrechtssubjekt im Belagerungszustand wieder handlungsfähig ist. Das heißt, wir müssen das Deutsche Reich im Belagerungszustand reorganisieren und unter Kontrolle bringen. Von dort kann der Belagerungszustand aufgehoben werden und zum Friedensschluss geschritten werden. 

“Souveränität kriegt man nicht geschenkt. Man muss sie sich nehmen.”

Oberstleutnant außer Diensten, Scholz

Alles, auf was wir uns in diesem Werk beziehen, sind Gesetze. Lese sie selbst und kontrolliere die Schlussfolgerungen auf eigene Faust. Es ist nur von Vorteil, sich auch einmal persönlich mit der Reichsverfassung beschäftigt zu haben.

Wir sind auch heute noch im Belagerungszustand. 

Merkst du das nicht? Meinungsfreiheit eingeschränkt, Freiheit der Person eingeschränkt, Versammlungsfreiheit eingeschränkt, Bewegungsfreiheit eingeschränkt und so weiter. Die Ursache, den Belagerungszustand, kennen wir nun. Unter diesem sind all diese Artikel suspendiert. 

Frieden. Wir wollen den Frieden. Dafür sind wir angetreten. Belagerungszustand klingt auch besser als Kriegszustand. “Wir müssen zurück in den Kriegszustand”, klingt so aggressiv. Krieg heißt immer Angriff, aber das ist nicht der Fall. Das war von Anfang an nicht der Fall in diesem Weltkrieg. Das war kein Angriffskrieg der Deutschen. Wir haben niemandem den Krieg erklärt, wir haben den Kriegszustand erklärt, weil andere mobilgemacht haben und seitdem sind wir im Beladungszustand und werden belagert. Das spürt man doch! Hast du nicht das Gefühl der Belagerung?

Um unser Ziel, den Frieden, zu erreichen, braucht es die Masse. Wenn 20.000 Staatsflaggen des jeweiligen Staates vor der Tür der obersten Passbehörde, also vor dem Wohnsitz des Agnaten, wehen, dann muss er irgendwann seine Pflicht erfüllen. Er hat gar keine andere Wahl.

Das ist genau das, was Louis Ferdinand in seinem Interview im ZDF einmal gesagt hat.

bei 2:30 Minuten

Da wurde die Frage gestellt: „Wenn wir noch eine Monarchie wären, wären Sie doch der Deutsche Kaiser?“ Prinz Louis Ferdinand von Preußen hat geantwortet: “Wenn das Deutsche Volk das wünscht.

Mit dem Personalausweis zu ihm zu gehen und zu sagen, “Gib mir den Stempel”, ist genau Ausdruck dieses Wunsches. Wir wollen Heim ins Reich, und nur dieser Stempel auf diesem Dokument ermöglicht das. Und nur von dort aus lässt sich der Krieg beenden, und von dort aus bekommen wir unser Reich zurück, nicht mehr und nicht weniger. 

Das symbolisiert auch das Logo vom Ewigen Bund. Die Bundesstaaten sind um das Wappen Preußens. Wer die Geschichte Preußens kennt und weiß, dass Bismarck und Preußen das Protestantische Kaisertum errichtet haben in der Mitte Europas, weiß, dass dies geschah, um den Vatikan aus dem gesamten Reichsgebiet zu verdrängen. Indem Preußen die Deutschen Staaten eroberte, befreite ist die Deutschen vom Joch des Vatikans. Das ist die Bedeutung des Königs von Preußen. Daran sollten wir uns erinnern! Es ging immer um die Freiheit und gegen die geistige Knechtschaft. Wenn du wissen willst, was geistige Knechtschaft bedeutet, musst du dir nur die Mainstream-Medien reinziehen.

Was ist der ewige Bund?

Der Vaterländische Hilfsdienst des Ewigen Bundes.

Was ist der Vaterländische Hilfsdienst?

https://www.ewigerbund.org/vaterlaendischer-hilfsdienst/

Der Vaterländische Hilfsdienst wurde per Gesetz am 5. Dezember 1916 als zivile Institution gesetzlich eingerichtet. Mit der Hilfsdienstpflicht wurde eine zivile Ergänzung zur Wehrpflicht geschaffen:

Alle Deutschen Männer zwischen 17 und 59 Jahren sind für die Dauer des Krieges zum Hilfsdienst unter der Leitung des Kriegsamtes und damit unter dem Oberbefehl des Deutschen Kaisers verpflichtet.

Ursprünglich, vor allem zur Optimierung der Wirtschaftsleistung in der immer größer werdenden Not des Krieges und angesichts einer völkerrechtswidrigen britischen Seeblockade erschaffen, wurde der Hilfsdienst auch zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eingesetzt. Unter dem Befehl des Kaisers ist der Vaterländische Hilfsdienst ein legitimes Mittel zur Ausübung der Staatsgewalt auf allen Ebenen des Reiches, und damit dient er als zivile Ordnungsmacht im Kriegs- und Belagerungszustand.

Was kann der Vaterländische Hilfsdienst leisten?

Behördliche Tätigkeit.

Hilfsdienstpflichtige Deutsche können von der Leitung des Vaterländischen Hilfsdienst in allen Bereichen des staatlichen Lebens und Wirkens eingesetzt werden: In Wirtschaft und Produktion, in Landwirtschaft und Verwaltung, selbst als Polizeivollstreckungsbeamte – überall, wo Bedarf besteht. Damit lässt sich der Vaterländische Hilfsdienst in unserer Gegenwart zur Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Gesamtstaates nutzen: Deutsche Männer können unter dem Befehl des Kaisers als Oberbefehlshaber des Reiches in allen Ebenen (Reich, Bundesstaaten, Gemeinden) zum Einsatz gebracht werden: Paß- und Meldestellen können ebenso mit Kräften des Vaterländischen Hilfsdienstes besetzt werden wie Ortspolizeistationen oder Grenzkontrollstationen.

Wer ist zum Hilfsdienst verpflichtet?

Meldekarte.

Grundsätzlich sind alle Deutschen Männer zwischen 17 und 59 Jahren ohne Ansehung ihrer Person per Gesetz zum Hilfsdienst verpflichtet. Hilfsdienstpflichtige haben sich umgehend bei einer Meldestelle des Vaterländischen Hilfsdienstes zu melden und die Meldekarte für Hilfsdienstpflichtige auszufüllen und einzureichen.

Was bedeutet eigentlich Pflicht?

Pflicht, gesetzliche:

„Aufgabe, die dem Staatsangehörigen aus Gründen des allgemeinen Wohls obliegt, deren Erfüllung er sich einer Notwendigkeit zufolge nicht entziehen kann und die deshalb für ihn absolut verbindlich ist (z. B. Wehrpflicht, Treue- und Gehorsamspflicht).“

Kann man sich freiwillig zum Hilfsdienst melden?

Männer über 59 Jahren, Frauen und Mädchen können sich freiwillig zum Vaterländischen Hilfsdienst melden. Es gibt genug zu tun, für jeden wird sich eine Aufgabe finden, die seinen Fähigkeiten, Fertigkeiten, Kräften und zeitlicher Verfügbarkeit entspricht.

Wird der Dienst im Vaterländische Hilfsdienst entlohnt?

Per Gesetz ist eine Entlohnung vorgesehen, doch angesichts der gegenwärtigen Situation des nicht funktionierenden Staatswesens wird unsere Entlohnung in der Wiedererlangung der Souveränität und Freiheit bestehen. Es wäre wünschenswert, wenn diejenigen, die ihre Pflicht im Vaterländischen Hilfsdienst erfüllen, von denjenigen Unterstützung erfahren, die nicht zum Hilfsdienst verpflichtet sind. Die bevorstehenden Aufgaben können nur von Deutschen bewerkstelligt werden, die Hand in Hand dem Heil entgegenarbeiten.

Wie ist der Vaterländische Hilfsdienst strukturiert?

Armeekorpsbezirke.

Der Oberbefehl liegt beim Deutschen Kaiser und wird von ihm über das Kriegsamt ausgeübt, dem die 24 Armeekorpsbezirke des Deutschen Reiches unterstehen. Den Befehlshabern der Armeekorpsbezirke unterstehen im Bereich des jeweiligen Armeekorpsbezirks die Leiter von Gebieten, Regionen und Verwaltungsbezirken. Letztere haben den Befehl über die Leiter der Meldestellen des Vaterländischen Hilfsdienst in den Gemeinden, welchen wiederum den Befehl über die im Hilfsdienst tätigen Personen in ihrer Gemeinde obliegt. Belagerungszustand heißt strikte Anordnungen zu erteilen und Anordnungen strikt zu befolgen. Jeder zum Befehlen Bevollmächtigte ist für seine Anordnungen persönlich verantwortlich.

Aber der Kaiser ist doch nicht da….?

Es liegt an uns, den Deutschen, die Struktur des Vaterländischen Hilfsdienstes schnell aufzubauen. Erst, wenn die Struktur in Zahl und Funktion einsatzbereit ist, kann der Kaiser aus dem „Exil“, dem politischen Abseits, heim ins Reich geholt werden und den Oberbefehl übernehmen. (Tatsächlich lebt der Kronprinz, Georg Friedrich Prinz von Preußen unter uns und harrt seiner Bestallung.) Bis es so weit ist, besitzt der Vaterländische Hilfsdienst, gleich auf welcher Ebene, keine hoheitlich-staatlichen Befugnisse und bis es so weit ist, wird der Vaterländische Hilfsdienst sich solche auch nicht anmaßen.

Wo kann ich meiner Pflicht nachkommen und mich melden?

Stand heute besteht ausschließlich die Möglichkeit, sich über die virtuelle Meldestelle zu melden. Dazu dient der Messenger „Telegram“, er ermöglicht uns eine initiale regionale Vernetzung.

Schon bald wird es möglich sein, bundesweit mit interimistischen Meldestellen des Vaterländischen Hilfsdienstes telefonisch oder per E-Mail in Kontakt zu treten.

Im letzten Schritt wird, wie es die Vorschriften verlangen, in jeder Gemeinde mit mehr als 2.000 Einwohnern eine Meldestelle des Vaterländischen Hilfsdienstes errichtet werden. Wann das sein wird, liegt allein am Pflichtbewusstsein und Willen der Deutschen. Je mehr Deutsche sich heute melden, um wieder ihre gesetzliche Pflicht zu erfüllen, desto schneller wird die Struktur stehen und desto schneller kann der Kaiser aus dem „Exil“ zurückkehren.

Wo kann ich mehr erfahren?


Unsere Broschüre „Der Vaterländische Hilfsdienst im Jahr 2021” https://www.hilfsdienst.net/broschuere.html
enthält alles Wissenswerte und darüber hinaus auch den Rahmenplan zur Wiederherstellung der staatlichen Handlungsfähigkeit.

Wenn ich immer noch Fragen habe?

Wendest du dich jetzt per Telegram an unsere virtuelle Meldestelle.

https://t.me/hilfsdienst_vhd

Konkrete Aufgaben des modernen Vaterländischen Hilfsdienstes.

Das Ziel ist klar. Die Reorganisation des Deutschen Reiches, zuvor die Reorganisation im Kriegszustand. Dafür müssen Strukturen geschaffen werden und möglichst viele Deutsche aufgeklärt werden. Doch was bedeutet das konkret? Strukturen schaffen?

Gesetze.

Die Reichsverfassung und die übrigen Gesetze und Verordnungen innerhalb des Reichs sind seit 1918 unverändert. Der große Vorteil ist, dass wir eine funktionierende Verfassung und Gesetze haben, die wir unmittelbar nutzen können. Doch gleichzeitig muss auch einiges angepasst werden. Es gab damals vieles einfach noch nicht oder wurde nicht so stark gebraucht. Als einfaches Beispiel, das Transportwesen. Die Reichsbahn existierte schon, aber der Bedarf des Transportes war wesentlich geringer als heute. Es wurde alles lokal produziert und somit wurden die Produkte nicht durch die ganze Welt transportiert. Die Aufgabe, die sich aus dieser Differenz erschließt, ist folgende: Es müssen die rechtliche Situation im Reich festgestellt werden, also das gültige Recht, und die rechtliche Situation heute, die wir als geltendes Recht bezeichnen. Die beiden Ergebnisse müssen verglichen werden, um dann, wenn das Reich wieder handlungsfähig ist, die Gesetze entsprechend anzupassen. Natürlich kann der VHD keine Gesetze ändern, auch nicht, wenn das Reich wieder handlungsfähig ist. Aber die Vorarbeit kann sehr wohl geleistet werden. 

Ausgebildetes Personal.

Um das Reich wieder handlungsfähig zu machen, braucht es Personal. Ausgebildetes Personal. Da an Schulen nur geltendes Recht gelehrt wird, ist es an uns, Leute soweit auszubilden, dass sie beispielsweise einen Beruf im Rathaus übernehmen können. Auch, wenn er nur beratender Natur ist. Die aktuellen Bürgermeister haben vermutlich überhaupt keine Ahnung von den gültigen Gesetzen. Zumindest eine Person in jeder Gemeinde sollte sich mit dem dort gültigen Recht auskennen. Damit ist nicht gemeint, dass jemand Gesetzbücher auswendig lernen soll. Doch es muss genügend Leute geben, die zumindest einmal wissen, welches Gesetzbuch in welchem Falle anzuwenden ist.

Die Übergangsphase.

Es wird eine Übergangsphase aus dem aktuellen System ins Reich geben. Diese sollte so friedlich und verlustfrei wie irgend möglich ablaufen. Bei dieser Aufgabe spielt sicherlich auch das Militär eine große Rolle. Doch auch der VHD kann hier zu Einsätzen kommen: von der Verteilung von Lebensmitteln bis zur Altenpflege. Da niemand genau weiß, wann und wie diese Phase eintreten wird, kann man sich darauf nur bedingt vorbereiten. 

Medien.

Das Deutsche Reich kann nur reaktiviert werden, wenn ein genügend großes Volk dahintersteht. Wie wir gelernt haben, sind die meisten Menschen, die sich innerhalb Deutschlands aufhalten, aktuell staatenlos. Diese Staatenlosen sollten nachweisen, dass sie wirklich Deutsche sind. Wie das geht, haben wir bereits gelernt. Um diese Kunde zu verbreiten und somit auch den VHD personell aufzustocken, bedienen wir uns der Medien: Von Flugblättern bis zu digitalen und sozialen Netzwerken muss alles versorgt werden. Auch hier werden Fachleute und willige Helfer benötigt. 

Kulturelles und Geschichte.

Unsere Deutsche Geschichte muss aufgearbeitet werden. Der Deutsche Geist ist durch den immer stärkeren Schuld-Kult benebelt. Dies gilt es, zu beenden und die Geschichte richtigzustellen. Gleichzeitig sollen auch die Deutschen Tugenden wieder reaktiviert werden. 

Das war nun ein grober Überblick über die täglichen Aufgaben des Vaterländischen Hilfsdienstes. Es werden so viele unterschiedliche Menschen und Fähigkeiten gebraucht, dass für jeden eine passende Aufgabe dabei ist. Auch der Umfang und die Intensität der Aufgaben werden nicht vorgegeben, sondern kann selbst bestimmt werden. Niemand wird überfordert, doch jeder soll mitmachen. Melde dich jetzt zum Vaterländischen Hilfsdienst! 

Melde dich jetzt: Vaterländischer Hilfsdienst.

Wer bin ich? DEUTSCH oder Deutscher?

Mensch oder Person – Die BRD: ein Verwaltungskonstrukt im Handelsrecht.

Die Unterscheidung zwischen Mensch und Person.

Mensch und Person, zwei Worte, die eigentlich das Gleiche meinen, oder bezeichnen sie etwa unterschiedliche Dinge? Wir machen uns auf die Suche.

Im Preußischen Landrecht, das ist der Vorgänger von BGB, werden wir, nämlich im Jahre 1794, fündig. Unter § 1 steht der folgende Satz geschrieben: Der Mensch wird, insofern er gewisse Rechte in der bürgerlichen Gesellschaft genießt, eine Person genannt.

https://opinioiuris.de/quelle/1622_Erster_Titel._Von_Personen_und_deren_Rechten_ueberhaupt

Also hier wird schon mal eindeutig zwischen Mensch und Person unterschieden. Das müssen zwei unterschiedliche Dinge sein. Der Mensch wird Person genannt, wenn ihm Rechte vorliegen. 

Hier steckt wirklich schon eine ganze Menge drin, womit wir arbeiten können. Doch zuerst suchen wir uns einmal eine allgemeine Definition heraus. Wie sind der Mensch und die Person überhaupt definiert? Dazu nehmen wir das „Köbler – Juristisches Lexikon“ zur Hilfe. Das ist das Standardwerk für Juristen. Wenn die etwas wissen wollen, dann schlagen sie im Köbler nach.


Der Mensch.

Dort heißt es: Der Mensch ist das beseelte mit Verstand und Sprachvermögen begabte Lebewesen von seiner Geburt bis zu seinem Tode.

So definieren Juristen den Menschen. Ich muss ganz ehrlich sagen, mir hat das nicht so wirklich gut gefallen, deswegen habe ich mir erlaubt, die Definition ein bisschen zu ergänzen. 

Bei mir heißt das dann:

Der Mensch ist das beseelte mit Verstand und Sprachvermögen begabte Lebewesen von seiner Geburt bis zu seinem Tod hervorgegangen aus einem Schöpfungsakt.

Das habe ich aus den Runen geschöpft:

Die IS-Rune steht für “Ich”.

Ich alleine kann keinen Schöpfungsakt vollziehen, das funktioniert nicht. Wenn ich Menschen schöpfen will, brauche ich mindestens zwei Individuen für den Schöpfungsakt. Und da gibt es in den Runen tatsächlich dann auch eine Unterscheidung. 

Das ist einmal links die YR-Rune, die beschreibt das weibliche Prinzip. Rechts haben wir die MAN-Rune, die beschreibt das männliche Prinzip. Diese beiden werden nun miteinander vereint, dann bekomme ich einen neuen Menschen. Das ist die sogenannte HAGAL-Rune.  Sie ist die höchste Heiligkeit. Das zeigt auch schon, was in diesem Schöpfungsakt herauskommt, nämlich ein neues göttliches Wesen, und zwar ganz ohne Bibel.

Schau dir das Symbol gut an, Du kennst es. Wir verwenden es regelmäßig als Zeichen für Geburt, Abstammung und Schöpfung. Es ist also ein ziemlich gebräuchliches Zeichen, obwohl wir gar nicht wissen, wo es herkommt. 

Das ist der Mensch:


Die Person.

Die Person ist ein bisschen einfacher. 

Als Definition für Personen reicht es, beim Duden nachzuschlagen:

Auch die Person verdanken wir dem Etruskischen (über lat. persona – „Maske des Schauspielers“ von etruskisch phersu – „Maske“).

Duden: https://www.duden.de/sprachwissen/sprachratgeber/Lehnw%C3%B6rter-aus-dem-Etruskischen

Das bedeutet zusammengefasst, eine Person ist eine Maske im Theater, also eine fiktionale Gestalt, also eine Rolle im Spiel.

Eine Person ist eine Fiktion

Damit haben wir den Menschen und die Person definiert.

Es folgen einige Beispiele für Personen, um zu verstehen, was es mit den Masken auf sich hat. Wir alle tragen jeden Tag Masken und wissen das gar nicht. 

Beispiel: Jeder von uns benutzt das Internet. Für den Internetnutzer gilt: Jemand erwirbt Rechte, nämlich den Internetzugang dadurch, dass er seine Pflichten erfüllt, indem er bezahlt. Also, solange ich bezahle, darf ich Internetnutzer sein und auch das Internet benutzen. Wenn ich nicht mehr bezahle, wird mir das Recht entzogen, das Internet zu nutzen. Der Internetnutzer ist eine Person, jeder von uns ist diese Person, wir wissen es nur nicht, weil wir es nicht realisieren.

Beispiel: Der Kapitän

Der Kapitän ist wie Gott auf seinem Schiff, er hat eine hohe Verantwortung für die Crew, aber er hat auch hohe Rechte, indem er die Leute auch über Bord schmeißen darf, wenn es die Situation erfordert.

Beispiel: Erziehungsberechtigter

Beispiel: Fahrzeugführer

Ich behaupte, Menschen können ja kein Auto fahren. Können schon, ja, aber sie tun es nicht.  Es sind immer Leute mit einer Fahrerlaubnis, also eine Person.

Beispiel: Häuptling

Heute ist das jemand, der von einer Gruppe von Menschen das Recht bekommt, die Geschicke der einzelnen Mitglieder der Gruppe so zu lenken und bestimmen, dass es allen dienlich sein soll.

Beispiel: Bürgermeister

Der Bürgermeister ist ein Mensch, der bei der Arbeit eine Maske auf hat, indem wir ihn legitimieren, für uns Entscheidungen zu treffen.

Unterschied zwischen Mensch und Person – Fazit:

Der Mensch wird, insofern er gewisse Rechte in der bürgerlichen Gesellschaft genießt, eine Person genannt.

à Mensch – Naturrecht

à Person – menschengemachte Fiktion

à Personen werden Menschen zugeordnet.

Das heißt also, Personen (Rollen) werden durch irgendwelche Umstände bestimmten Menschen zugeordnet.

Und das wird scheinbar abhängig gemacht von Rechten. Das Recht ist nichts anderes als eine menschengemachte Fiktion, dass der Mensch, der eigentlich im Naturrecht steht, das Leben untereinander regeln kann.


Rechtsebenen

Schauen wir uns mal die verschiedenen Ebenen des Rechts an:

Völkerrecht – internationales Recht

Hoheiten oder Staaten treffen miteinander Regelungen, die dann wiederum Beachtung finden müssen.

Staatsrecht – Hoheitsrecht

Eine Gruppe Menschen überträgt jemanden die Leitung, die Hoheit.

Handelsrecht – Privatrecht

Wenn wir Verträge miteinander machen und handeln, dann ist das Handelsrecht oder Vertragsrecht.

Das ist der wichtige Merksatz dazu: Handelsrecht bricht Völkerrecht. Das ist dadurch bedingt, da es um die Willensentscheidung des Menschen geht. Wenn wir zwei Verträge untereinander machen, hat das Völkerrecht gar nichts damit zu tun, weil wir uns einigen und festlegen: “Dies sind unsere Regeln.” Das ist die angewandte Rechtspraxis, solange sie nicht gegen höherrangiges Recht verstößt.

Zurück zur Mensch-oder-Person-Frage.

Ein neuer Mensch wird geboren. Wir orientieren uns wieder an dem Kernsatz aus dem Preußischen Landrecht: “Der Mensch wird, insofern er gewisse Rechte in der bürgerlichen Gesellschaft genießt, eine Person genannt.

In der Regel wird so ein Mensch in einen Staat hineingeboren, in eine Gruppe von Menschen, die irgendwie organisiert ist. Das ist die bürgerliche Gesellschaft. 

Halten wir fest: Der Mensch wird im Staatsrecht geboren. 

Da gibt es zwei angewandte Rechtssätze. Die habe ich mal wieder aus dem juristischen Wörterbuch genommen. 

https://de.wikipedia.org/wiki/Abstammungsprinzip

Das eine ist das “Ius sanguinis”, also das Recht des Blutes. Hier gilt der Grundsatz, dass das Kind die Staatsangehörigkeit seiner Eltern erlangt.

Im Gegensatz dazu steht das “ius soli”, also das „Recht des Bodens“. Das entspricht dem Grundsatz, dass das Kind die Staatsangehörigkeit des Geburtsortes bzw. des Territorialherren erlangt. Zum Beispiel gilt in den USA: Illegale mexikanische Einwanderer bekommen ein Kind in den USA. Das Kind hat automatisch die amerikanische Staatsbürgerschaft. Dann haben sie das Problem, dass die Kinder Amerikaner sind, aber die Eltern nicht. Oder, wenn man in einer amerikanischen Airline über dem Atlantik zur Welt kommt, dann kriegt man automatisch die amerikanische Staatsangehörigkeit. 

Wenn ein neuer Mensch geboren wird, dann scheint die Frage zu sein: Von welchen Eltern, und an welchem Ort wurde er geboren? 


Wer bin ich (Teil 1)? Beispielperson


Ich wurde in der Bundesrepublik Deutschland geboren. Damit ist es jetzt erforderlich, dass wir eine staatsrechtliche Betrachtung der Bundesrepublik Deutschland vornehmen. Die Bundesrepublik Deutschland und die DDR unterscheiden sich an der Stelle überhaupt nicht, es gilt für beide.

Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgerichtsgesetz sagt: Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts binden alle Organe und Behörden des Bundes. Das hat Gesetzescharakter, das heißt, es ist das höchste Organ in der Bundesrepublik Deutschland.

Dieses Bundesverfassungsgericht hat 1973 festgestellt, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert und weder mit der Kapitulation der Wehrmacht noch mit der Ausübung fremder Staatsgewalt untergegangen ist

“Es wird daran festgehalten, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“, – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings „teilidentisch“.”

Bundesverfassungsgericht: https://servat.unibe.ch/dfr/bv036001.html#Rn078

Da gibt es zwei Dinge, die wir uns merken müssen: 

  1. Das Deutsche Reich besitzt Rechtsfähigkeit. 
  2. Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches. 

Es gibt also den Staat Deutsches Reich, und scheinbar gibt es noch irgendetwas anderes. Und dieses “Andere” schauen wir uns jetzt mal genauer an.

Im Besatzungsrecht der Alliierten beziehungsweise der Amerikaner, den SHAEF-Gesetzen, wurde Folgendes festgelegt:

“Deutschland bedeutet das Gebiet des Deutschen Reiches, wie es am 31. Dezember 1937 bestanden hat.”

SHAEF-Gesetz No. 52 Artikel VII (e): http://www.flegel-g.de/PDF/SHAEF52.pdf

Man könnte auch sagen: Deutschland ist von der Ausdehnung her Nazideutschland. Weimarer Republik ist hier die richtige Bezeichnung.

Hier gilt es festzustellen: Deutschland bedeutet Gebiet, es ist also nichts anderes als ein Territorium. Der Ausdruck “Deutschland” bezeichnet also kein Staat, sondern nur ein Territorium und sonst gar nichts.

Es gibt eine Proklamation Nummer 2, da heißt es:

“Innerhalb der amerikanischen Besatzungszone werden hiermit Verwaltungsgebiete gebildet, die von jetzt ab als Staaten bezeichnet werden.”

Proklamation Nummer 2: https://www.lagis-hessen.de/img/edb/pdf/129-Q-10.pdf

Verwaltungsgebiete werden als Staaten bezeichnet. Es ist also so, als wenn ich bestimme, dass Hund jetzt Katze heißt oder Mütze Schal. Es hat nichts mit dem Ursprung des Wortes zu tun, wurde aber so festgelegt.

Deswegen kann die Bundesrepublik Deutschland heute noch behaupten, sie sei ein Staat und lügt damit nicht, weil es ein Verwaltungsgebiet ist und die Namensgebung so beschlossen wurde. Hier wird eine Gleichung aufgestellt, in der es heißt, Verwaltungsgebiete als Staaten zu bezeichnen. Damit agiert die BRD aber im Handelsrecht und nicht im Staatsrecht.

Staat (in der Definition der Verwaltung) = Verwaltung (Handelsrecht)

Das lässt sich auch schön an der UN-Charta (Satzung) sehen. Die UN wurden 1942 als Feindstaaten-Organisation gegen das Deutsche Reich gegründet. Die sogenannte Feindstaatenklausel ist heute noch in Kraft. Das heißt also, die Welt, diese 192 Staaten, die sich in der UN organisiert haben, sind Feindstaaten des Deutschen Reiches.

https://unric.org/de/charta/

Das Deutsche Volk ist nach Artikel 53 und 107 der UN-Charta im Stande von 31.12.1937 als Feind entmündigt. Die Bundesrepublik ist nach Artikel 73 der UN-Charta als Treuhänder von 1937-Deutschland (Nazideutschland) eingesetzt. Die BRD ist also der Treuhänder der Verwaltung.

Diese Aussage findet sich wieder im Grundgesetz, nämlich im Artikel 133:

“Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten des vereinten Wirtschaftsgebietes ein.”

GG Art. 133: https://dejure.org/gesetze/GG/133.html

Rechte und Pflichten eines Wirtschaftsgebietes, das kann sich nur im Handelsrecht abspielen. Wir stellen also immer wieder fest, die Bundesrepublik Deutschland wird zwar als Staat bezeichnet, weil es die Verwaltung so definiert hat, aber sie agiert ausschließlich im Handelsrecht. 


Einschub – Wörter werden mehrfach belegt. Hier “Bund”

Da wir gerade bei der staatsrechtlichen Betrachtung sind und der Gesamtstaat existent ist, schauen wir einmal in die Verfassung des Deutschen Reiches von 1871.

Hier steht in der Präambel Folgendes:

„Seine Majestät der König von Preußen im Namen des Norddeutschen Bundes, Seine Majestät der König von Bayern, Seine Majestät der König von Württemberg, Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden und Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen und bei Rhein für die südlich vom Main belegenen Theile des Großherzogthums Hessen schließen einen ewigen Bund zum Schutze des Bundesgebietes und des innerhalb desselben gültigen Rechtes, sowie zur Pflege der Wohlfahrt des Deutschen Volkes. Dieser Bund wird den Namen Deutsches Reich führen und wird nachstehende Verfassung haben.“

Präambel der Verfassung des Deutschen Reichs von 1871: https://reichsverfassungsurkunde.bismarckserben.org/seite76.php

Wir haben hier zwei Arten von Bund:

Den einen finden wir im Grundgesetz der BRD, in Artikel 133. Der Bund als alliierte Verwaltung, welche im Handelsrecht agiert.

Den anderen Bund finden wir in der Verfassung des Deutschen Reiches aus dem Jahre 1871. Der ewige Bund. Dieser bewegt sich im Staatsrecht.

Das ist nur ein Beispiel, an dem wir sehen, dass Wörter absichtlich doppelt belegt werden. Somit fördert man eine Verwirrung und erschwert es massiv, über diese Themen aufzuklären. 


Die BRD („der Bund“) ist eine Staatssimulation im Handelsrecht.

Auch Sigmar Gabriel, SPD, sieht das so:

“Frau Merkel ist Geschäftsführerin einer Nichtregierungsorganisation in Deutschland, das ist, was sie ist.”

Die Deutsche Sprache ist sehr präzise, und diese Leute wissen genau, was sie sagen. Jedes Wort hat Bedeutung. Er spricht hier von Deutschland und sagt “Frau Merkel ist Geschäftsführerin EINER Nichtregierungsorganisation in Deutschland.” Scheinbar gibt es noch mehrere. Was haben wir denn noch im Gebiet von 1937-Deutschland? Polnische Verwaltungsgebiete, russische Verwaltungsgebiete? Scheinbar sind das alles keine richtigen Staaten. Wir bewegen uns im Handelsrecht.

Was bedeutet also geboren in der Bundesrepublik Deutschland?

Im Geburtenbuch sind keine Menschen zu finden, sondern nur Personen. Es steht nirgends “Name” oder “Familienname”. Warum ist es überhaupt wichtig, welche Berufe die Eltern ausüben? Beim Kind wird nur der Vorname eingetragen. 

Mit diesem Dokument gehen die Eltern zur Verwaltung und registrieren den Sohn. Die Verwaltung stellt daraufhin eine Geburtsurkunde aus.

Drei Dinge sind auf der Geburtsurkunde im Vergleich zum Geburtenbuch besonders interessant:

  1. Es gibt eine Registernummer.
  2. Es gibt auf einmal die Bezeichnung “Geburtsname”. Diese Bezeichnung gab es im Geburtenbuch nicht. Diese Info hat sich die Verwaltung woanders geholt.
  3. Aus dem Knaben wurde jetzt das Attribut “Geschlecht: männlich” Das sind unterschiedliche Dinge.

Da stellt sich die nächste Frage: Auf welcher gesetzlichen Grundlage erstellt die Verwaltung diese Geburtsurkunde?

Das Personenstandsgesetz

Im sogenannten Personenstandsgesetz unter Paragraf 21, Absatz 3 im vierten Satz finden wir den Hinweis: “auf den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit des Kindes nach § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes [StaG]”

Über das StaG könnten wir alleine einige Kapitel verfassen. Wir belassen es für den Moment jedoch dabei. Wir haben gelernt, die BRD ist kein Staat, sondern eine Verwaltung im Handelsrecht. Kann eine Verwaltung Staatsangehörigkeiten vergeben? Natürlich nicht. Daher bekommen wir bei Eintragung das Merkmal “deutsch”. Wir sind also vermutete Deutsche. Damit sind wir Entmündigte und durch die UNO zu Verwaltende (siehe Feindstaatenklausel).

“auf das Sachrecht, dem die Namensführung des Kindes unterliegt.”

Satz 5 im selben Absatz des Personenstandsgesetzes

Was bedeutet nun das? Sachrecht? Wenn es um Sachen geht, ist das BGB zuständig und da schauen wir als Nächstes hin:

Einführungsgesetz BGB

“Der Name einer Person unterliegt dem Recht des Staates, dem die Person angehört.”

Artikel10 : https://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/BJNR006049896.html#:~:text=Art%2010&text=nach%20deutschem%20Recht%2C%20wenn%20einer,des%20B%C3%BCrgerlichen%20Gesetzbuchs%20sinngem%C3%A4%C3%9F%20anzuwenden.

Der Name einer Person unterliegt also dem Recht des Staates. Die BRD ist kein Staat also unterliegt der Name dem Recht der Verwaltung. Und wir wissen, in der Verwaltung gilt Handelsrecht. Also schauen wir ins Handelsgesetzbuch.


Das Handelsgesetzbuch

“Die Firma eines Kaufmannes ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.”

Handelsgesetzbuch Paragraph 17: https://dejure.org/gesetze/HGB/17.html#:~:text=Gliederung-,%C2%A7%2017,Firma%20klagen%20und%20verklagt%20werden.

Der Name und die Firma werden in einem Satz genannt. Wir haben vorhin gesehen, dass bei der Geburtsurkunde kein Familienname auftaucht. Was bedeutet das? Den nächsten Hinweis finden wir auf unserem BRD-Ausweis. Auch auf dem Ausweis gibt es keinen Familiennamen.

Die Verwaltung errichtet bei Ausstellung eines Personalausweises im Sachenrecht eine Firma. Aus dem Knaben wurde ein männlich, daraus der Herr und daraus wiederum der Herr Mustermann. Somit ist Herr Mustermann eine Person, die einem Menschen zugeordnet wird. Der Mensch agiert also als Treuhänder der Person im Handelsrecht.


Die Personalausweisverordnung

“Der Antrag … muss folgende Angaben enthalten:
1. Angaben, die zur Feststellung der Identität von juristischen und natürlichen Personen notwendig sind,”

https://www.gesetze-im-internet.de/pauswv/__28.html

Es wird also unterschieden zwischen juristischer und natürlicher Person

“a) bei natürlichen Personen insbesondere der Familienname, die Vornamen, der Tag und der Ort der Geburt sowie die Anschrift der Hauptwohnung,”

https://www.gesetze-im-internet.de/pauswv/__28.html

Die natürliche Person ist also gekennzeichnet durch den Familiennamen.

“b) bei juristischen Personen insbesondere der Name, die Anschrift des Sitzes, die Rechtsform und die Bevollmächtigten; außerdem ist in diesem Fall eine Kopie des Handelsregisterauszugs oder der Errichtungsurkunde beizufügen;”

https://www.gesetze-im-internet.de/pauswv/__28.html

Juristische Personen sind gekennzeichnet durch den Namen und eine Errichtungsurkunde. Natürliche Personen sind gekennzeichnet durch den Familiennamen. Wie bereits oben gesehen, enthält der Ausweis KEINEN Familiennamen.

Ganz wichtig:

Natürliche Person – Familienname
Juristische Person – Name 

Betrachten wir das Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen vom 28. September 1954. Im Artikel 27 heißt es:

“Die Vertragsstaaten stellen jedem Staatenlosen, der sich in ihrem Hoheitsgebiet befindet und keinen gültigen Reiseausweis besitzt, einen Personalausweis aus.”

Artikel 27: https://www.unhcr.org/dach/wp-content/uploads/sites/27/2017/02/DE_UNHCR-Rechtsstellung-Staatenlosigkeit-Pocket_2015.pdf

Laut diesem Papier der UN sind wir alle Staatenlose. Wir nennen das „Staatsangehörigkeit deutsch“, wohlgemerkt auch noch klein geschrieben, damit wir unseren Stellenwert verinnerlichen. Weil lediglich die Vermutung vorliegt, dass wir Deutsche sind. 

Auch dafür gibt es einen Nachweis im BRD-Gesetz:
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Ausländergesetz 1.2.3.1, da heißt es:

Bestehen Zweifel, ob jemand Deutscher ist, obliegt die Klärung der Staatsangehörigkeitsbehörde. Bis zur Klärung ist er als Ausländer zu behandeln. Beruft sich ein Ausländer darauf, Deutscher zu sein, hat er dies gemäß § 70 Absatz 1 nachzuweisen (zum Beispiel durch Staatsangehörigkeitsurkunde). 

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Ausländergesetz 1.2.3.1: http://www.gesetze-xxl.de/allgemeine-verwaltungsvorschrift-zum-auslandergesetz/

Das bedeutet also, ich bin Ausländer bis ich das Gegenteil durch eine Staatsangehörigkeitsurkunde (oder Vergleichbares) beweisen kann. 


Wer bin ich (Teil 2)? Beispielperson

Ich bin der als Knabe geborene Mensch Franz.

Als in Deutschland geborenes Kind wurde mir aufgrund der Gutgläubigkeit meiner Eltern von der Treuhandverwaltung der Feindstaaten-Organisation eine juristische Person zugeordnet mit den Attributen männlich, staatenloser Ausländer und vermuteter Deutscher. Da ich mich des Namens der Person bediene und mich regelmäßig mit ihm als Herr Mustermann identifiziere, agiere ich als kaufmännischer Treuhänder für eine Firma, die von der Verwaltung im Handelsrecht eingerichtet wurde. Ich habe eine Person bekommen, nämlich die juristische. 

Ich muss für alles den Kopf hinhalten, muss haften und habe nichts davon. Ich bin entrechtet und werde als Sache behandelt. Deswegen sitzt man übrigens auch beim Amt einem Sachbearbeiter gegenüber. Vor Gericht leitet der Richter immer ein mit der Formel “Es wird verhandelt in der Sache…”

Hier haben wir die Erklärung. Unsere Person ist eine juristische, also eine Sache. Wir haben nahezu nur Nachteile dadurch und keine Vorteile. 


Eine Vorteilhaftere Person erlangen

Die Frage, die sich jetzt stellt, ist folgende: Kann ich eigentlich nicht eine vorteilhaftere Person erlangen?

Wir fangen bei der Recherche im Grundgesetz der BRD an. 

“(3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.”

GG Artikel 19, Abs. 3: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_19.html#:~:text=die%20Bundesrepublik%20Deutschland-,Art%2019,unter%20Angabe%20des%20Artikels%20nennen.

Interessant ist hier das Wort “auch”. Daraus lässt sich schließen, dass das Grundgesetz juristische Personen normalerweise nicht anspricht, was wiederum bedeutet, dass es auch andere Personen geben muss. Wo sind diese anderen Personen?

“(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.”

GG Artikel 8: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_8.html

Hier haben wir eine weitere Personengruppe, die nicht juristische Personen sind. Die “Deutschen”. Wer ist das? Wer sind diese Deutschen?

“(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist, vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt…”

GG Artikel 116: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_116.html#:~:text=die%20Bundesrepublik%20Deutschland-,Art%20116,nach%20dem%20Stande%20vom%2031

Im ersten Teil steht “im Sinne dieses Grundgesetzes” was so viel bedeutet, wie im Sinne der Besatzer, der Benutzerordnung.

Im 2. Nebensatz steht “wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.” Das hatten wir vorhin schon einmal. Das ist geregelt im Staatsangehörigkeitsgesetz [StAG].

Der wichtigste Teil ist jedoch der erste Nebensatz: “vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelungen”. Und jetzt wird es richtig interessant. Diese Regelungen finden wir im Artikel 50 des Einführungsgesetz BGB:

“Die Vorschriften der Reichsgesetze bleiben in Kraft.”

Artikel 50 EGBGB: https://dejure.org/gesetze/EGBGB/50.html

In den BRD-Gesetzen ist also schwarz auf weiß vermerkt, dass die Reichsgesetze in Kraft sind. Dieser Satz bestätigt das oben genannte Verfassungsgerichtsurteil noch einmal.

Bei den Reichsgesetzen handelt es sich um Staatsrecht und bei der BRD, also auch beim StAG, handelt es sich um Handelsrecht. Wir haben vorhin gelernt: Staatsrecht steht über dem Handelsrecht. Doch wie kommen wir jetzt an die Reichsgesetze ran? Dazu schauen wir uns einmal das Staatsangehörigkeitsgesetz [StAG] an, mit dem die BRD im Handelsrecht arbeitet.

https://www.gesetze-im-internet.de/stag/BJNR005830913.html

Ausfertigungsdatum: 22.07.1913

1913 existierte die BRD noch nicht einmal. Trotzdem wird auf ein Gesetz aus dieser Zeit verwiesen. Das wird über den oben genannten Artikel 50 des EGBGB möglich. “Die Vorschriften der Reichsgesetze bleiben in Kraft.”

Wir haben gelernt, dass die Reichsgesetze in Kraft sind, also gültig sind. Wir müssen also das StAG in der Form des Ausfertigungsdatums vom 22.07.1913 suchen. Das ist das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG).

§ 1 Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat besitzt.
§ 4 Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit des Vaters, das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit der Mutter.

RuStAG von 1913: https://www.ewigerbund.org/volk/reichs-und-staatsangehoerigkeitsgesetz-vom-22-juli-1913/

Wir lesen aus diesen beiden Artikeln: “Deutscher wird man durch die Geburt.” Somit erfolgt die Zuordnung der Person “Deutscher” durch die Geburt. Da wir uns hier im Reichsgesetz befinden, befinden wir uns auch im Staatsrecht. 

 Unterscheidung:

 Vermutung: deutsch – BRD – Handelsrecht
 Festgestellter Deutscher – Deutsches Kaiserreich – Staatsrecht 

“Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.”

BGB § 1: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1.html

Durch die Geburt ergibt sich die Rechtsstellung als Deutscher. Somit schließt sich der Kreis. Wir haben die natürliche Person, die im BGB angesprochen wird, gefunden. 

Diese Erkenntnis wird im geltenden Recht der BRD bestätigt. Und zwar im Einführungsgesetz des BGB § 5, dem sogenannten Personalstatut:

“(1) Wird auf das Recht des Staates verwiesen, dem eine Person angehört, und gehört sie mehreren Staaten an, so ist das Recht desjenigen dieser Staaten anzuwenden, mit dem die Person am engsten verbunden ist, insbesondere durch ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder durch den Verlauf ihres Lebens. Ist die Person auch Deutscher, so geht diese Rechtsstellung vor.”

https://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/BJNR006049896.html#:~:text=Art%205&text=(1)%20Wird%20auf%20das%20Recht%20des%20Staates%20verwiesen%2C%20dem,durch%20den%20Verlauf%20ihres%20Lebens.

“Ist die Person auch Deutscher, so geht diese Rechtsstellung vor.”

Das ist einer der wichtigsten Sätze in den Deutschen Gesetzbüchern!

Wir erinnern uns: Wir befinden uns mit der BRD im Handelsrecht der Verwaltung. Die Rechtsstellung als Deutscher basiert jedoch auf den Reichsgesetzen und ist somit Staatsrecht. Damit geht die Rechtsstellung als Deutscher vor, sofern man sie besitzt.

Gegenüberstellung  „Juristische Person“ – „Natürliche Person“

Juristische PersonNatürliche Person
NameFamilienname
HandelsrechtStaatsrecht
SacheDeutscher
staatenlosStaatsangehöriger
TreuhänderBegünstigter
BesitzEigentum
wohnhaftWohnsitz
PrivilegienRechte
erziehungsberechtigtelterliche Gewalt

Daraus ergeben sich gewisse Rechtsfolgen. Hier nur einige Beispiele:

Sachen können kein Eigentum haben. Deswegen ist der “deutsch” enteignet. Die juristische Person unterliegt der Wohnhaft, das ist etwas ganz anderes als ein Wohnsitz, den ich frei wählen kann als Deutscher. Das dramatischste Ergebnis ist eigentlich: Es wurden Rechte gegen Privilegien getauscht. Privilegien können jederzeit wieder entzogen werden. 

Auch die Erziehungsberechtigung ist ein Privileg, das jederzeit entzogen werden kann. Im Gegensatz dazu steht die elterliche Gewalt. Nur auf dieser Basis können Jugendämter wahllos Kinder von ihren Familien entreißen

Wenn man das staatliche Bürgerliche Gesetzbuch (Staatsrecht) mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch im geltenden Recht (Handelsrecht) vergleicht, sieht man, was das für einen Unterschied macht. Laut dem staatlichen BGB sind die Behörden verpflichtet, einen Vater zu unterstützen, seines Kindes wieder habhaft zu werden, falls es von irgendjemand entzogen wurde. Da gibt es kein Wenn und Aber. Das ist die elterliche Gewalt.

Fassen wir zusammen:

Die Reichsgesetze sind gültig, insbesondere das RuStAG, § 4 (1). Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit des Vaters, das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit der Mutter.

Damit stellen wir fest: Staatsrecht im Deutschen Reich ist lus sanguinis (Recht des Blutes). Die Rechtsstellung als Deutscher besteht durch die Geburt, wer von Deutschen abstammt, die vor 1914 Staatsangehörige eines Bundesstaates des Deutschen Reiches waren, ist Deutscher. Wir haben also ein Geburtsrecht durch Abstammung, also Vererbung. Besitze ich diese Rechtsstellung schon? Kann ich diese Person denn irgendwie erwerben? Oder habe ich sie schon durch Geburt?


Feststellung

Wo wurde die Person vor 1914 geboren? In einem Bundesstaat des Deutschen Reichs?

Wie kann ich die natürliche Person nun nutzen, wenn ich festgestellt habe dass ich Deutscher bin?

„…Bestehen Zweifel, ob jemand Deutscher ist, obliegt die Klärung der Staatsangehörigkeitsbehörde. Bis zur Klärung ist er als Ausländer zu behandeln. Beruft sich ein Ausländer darauf, Deutscher zu sein, hat er dies gemäß § 70 Abs. 1 nachzuweisen (z.B. durch Staatsangehörigkeitsurkunde).“

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Ausländergesetz (AuslG-VwV) 1.2.3.1: http://www.gesetze-xxl.de/allgemeine-verwaltungsvorschrift-zum-auslandergesetz/

Um nachzuweisen, dass man Deutscher ist, benötigt man beglaubigte Kopien der Geburtsregisterauszüge und ggf. Eheurkunden seiner Vorfahren bis vor das Jahr 1914. Im Detail behandeln wir diese Thematik noch mal in einem späteren Kapitel.

Diese Dokumente reichen aus. Man muss keinen Vordruck oder Ähnliches ausfüllen, weil das Recht schon durch Geburt besteht. Es ist eine Feststellung, keine Beantragung. Ich stelle fest, dass ich Deutscher bin. 

Der Unterschied zwischen Mensch und Person ist klar: 

Der Mensch ist das beseelte mit Verstand ausgestattete und sprachbegabte Lebewesen von seiner Geburt bis zum Tod, hervorgegangen aus einem Schöpfungsakt. 

Eine Person ist eine menschengemachte Fiktion, die auf verschiedenen Rechtsebenen erschaffen und den Menschen zugeordnet wird. 

Die natürliche Person im Staatsrecht hat einen höheren Rang als eine juristische Person im Handelsrecht. Das heißt, meine Rechtsstellung als Deutscher geht vor. Der Mensch muss begreifen, welche Personen ihm zugeordnet sind, und wann er, welche Person wie am vorteilhaftesten für sich nutzen kann. 

Manche behaupten, man müsse den Personalausweis abgeben, um sich der natürlichen Person zu bedienen. Das stimmt nicht, warum auch? Man kann frei wählen, wann man sich welcher Person bedient. Für viele Dinge innerhalb der BRD wird der Personalausweis benötigt. Zum Beispiel, um ein Bankkonto zu eröffnen. Das geht nur als juristische Person. Das gehört einem dann auch nicht, man ist nur der Treuhänder, also verfügungsberechtigt. Einmal eine Rechnung nicht bezahlt, wird die Verfügungsberechtigung entzogen und schon ist das Konto gesperrt. Gleichzeitig geht die Rechtsstellung als Deutscher aber vor, somit kann ich auf die natürliche Person zurückgreifen, trotz Personalausweis. 


Wer bin ich? (Teil 3) Beispielperson

Ich bin immer noch der als Knabe geborene, aber mittlerweile zum Mann erwachsene Mensch, Franz.

Als Sohn des Gerald, Sohn des Gerhard, Sohn des Richard wurde ich als Deutscher mit Staatsangehörigkeit im Königreich Preußen geboren. Ich habe das Recht auf staatliches Recht, denn meine Rechtsstellung als Deutscher geht vor. Das heißt, was für mich gilt, ist das Bürgerliche Gesetzbuch aus dem Kaiserreich im letzten Rechtsstand vom 27.10.1918, 24 Uhr. Alle danach erlassenen Gesetze sind für mich ungültig.

Mir wurde von der Verwaltung eine juristische Person zugeordnet, deren „Begünstigter“ ich bin. Ich bediene diese Person nur, wenn es mir Nutzen bringt. Beispielsweise wenn ich ein Auto mieten oder ein Konto eröffnen möchte. Es gibt Dinge, die gehen als natürliche Person nicht. Die Bank hat nur das Feld “Name” und kein Feld “Familienname”. Wenn Sie in das Feld “Name” den Familiennamen eintragen, wenn ich als natürliche Person da bin, ist das eigentlich eine Personenstandsfälschung. Aber dieser Umstand bringt mich nicht weiter, wenn ich tatsächlich ein Konto eröffnen will. Wenn die Polizei mich kontrollieren will und den Familiennamen irgendwo in ein Feld “Name” einträgt, ist das ebenso eine Personenstandsfälschung, denn die Rechtsstellung als Deutscher geht immer vor. 


Das Selbstbestimmungsrecht ist das Grundrecht im Völkerrecht

Das Völkerrecht ist das höchste Recht 

“Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.”

GG Art. 25: https://dejure.org/gesetze/GG/25.html

Das Völkerrecht wird seit 100 Jahren missachtet. Schlesien wurde völkerrechtswidrig besetzt. Warum sind die Nazis in Polen einmarschiert? Sie sind nicht in Polen einmarschiert, sie sind in Preußen einmarschiert, weil die Preußen von den Polen geschlachtet wurden. Das musste irgendwann gestoppt werden. Den Völkerbund hat das nicht interessiert, die Briten hatten darauf gesetzt. Seit 100 Jahren wird das Völkerrecht missachtet. Seit dem Vertrag von Versailles.

Wenn man sich wirklich mit der wahrhaftigen Geschichte beschäftigt, bricht man auch mal weinend zusammen. Das Unrecht, was da passierte, diese Millionen Toten, und das unendliche Leid. Das ist unfassbar. Wenn man die Geschichte kennt, will man auch Preuße sein, weil man dann weiß, was das bedeutet. Winston Churchill hat auf der Konferenz von Teheran gesagt: “Ich möchte betonen, dass Preußen die Wurzel allen Übels ist.” Wer die Geschichte Preußens kennt, der weiß, dass genau das nicht der Fall ist. Genau das Gegenteil ist der Fall. Die Preußen wollten immer nur die Freiheit. Die Freiheit und die Selbstbestimmtheit der Völker!

Warum werden solche Dinge behauptet? 

Weil der Vatikan in Preußen nicht so agieren konnte, wie er wollte, und, weil er keinen Einfluss bekommen hat. Preußen war frei, und diese Freiheit hat Bismarck auf das Deutsche Reich ausgedehnt. Das passte dem Vatikan nun überhaupt nicht. Nach dem Ersten Weltkrieg sagte Papst Pius: “Jetzt hat Luther den Krieg verloren.” Da stellt sich die Frage, um was es wirklich geht und ging? Luther war 500 Jahre vorher. Es geht immer nur um Einfluss, Macht und Geld.

Wer seine Rechte nicht kennt, hat keine. – Wer seine Rechte kennt, der muss dafür eintreten.

Wer die wahrhaftige Geschichte nicht kennt, kann die Gegenwart nicht verstehen und die Zukunft nicht gestalten.

Wir kennen jetzt unsere Rechte. Es ist nun unsere Aufgabe, sie einzufordern und dafür auch einzustehen!


Deutscher durch Geburt – Der Nachweis

Eine der am häufigsten gestellten Fragen lautet: „Wie erbringe ich den Nachweis einer Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat gemäß Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913?“ Ganz grob hatten wir es im letzten Kapitel angerissen. Hier noch einmal detailliert. 

Was genau muss nachgewiesen werden? Dass Deine Vorfahren vor 1914 Angehörige eines Deutschen Staates waren. Dazu muss die Geburt dieses Vorfahrens auf Deutschen Boden nachgewiesen werden und Deine Verwandtschaft zu dieser Person. Dazu brauchst Du aus jeder Generation bis dorthin den Nachweis der Geburt und den Nachweis der Eheschließung. Der beglaubigte Auszug aus dem Geburtenregister erfüllt beide dieser Anforderungen. Das Einfachste ist es also, diesen Auszug für jede Generation bis zur erforderlichen vor 1914 zu besorgen. Das ist ohne Weiteres auf dem Standesamt/Einwohnermeldeamt möglich. Erst, wenn das nicht funktioniert, weil sie beispielsweise die Dokumente nicht mehr haben (kommt in den östlichen Gebieten leider häufig vor), solltest Du nach Alternativen schauen. Alternativen sind Geburtsurkunden, Sterbeurkunden, Eheschließungsurkunden oder Auszüge aus dem Familienbuch. 


Hier noch mal zusammengefasst die erforderlichen Dokumente zur Ableitung sind:


1. Auszüge aus dem Geburtenregister (Einwohnermeldeamt/Standesamt), notfalls Geburtsurkunden 
und/oder
2. Sterbeurkunden (Standesamt)
und/oder
3. Auszüge aus dem Familienbuch/Stammbücher (ideal weil gleich 3 Generationen aufgeführt sind) oder Eheschließungsurkunden (Standesamt)

Alle Dokumente müssen beglaubigte Kopien oder Originale sein.

Bevor Du dich an die Dokumentenbeschaffung machst, solltest Du prüfen, wie Du innerhalb Deiner Familie ableiten musst. Hierzu eine Grafik:

Schema zur Ableitung

Die Regel ist einfach: Wenn die Eltern geheiratet haben, ist nach dem Vater abzuleiten. Waren die Eltern nicht verheiratet, ist nach der Mutter abzuleiten. Dabei ist gleichgültig, ob die Heirat vor oder nach der Geburt des Kindes stattfand. Auch wenn deine Eltern erst geheiratet haben, als du 19 Jahre alt warst, giltst du ab dem Moment der Eheschließung als ehelich geboren und leitest über deinen Vater ab. Das erklärt auch, warum Du jeweils die Dokumente über den Stand der Ehe benötigst. Nur so kann die Ableitung lückenlos bis zum entsprechenden Vorfahren nachgewiesen werden. So gehst Du nun Generation für Generation durch bis zu einem Vorfahren, der am oder vor dem 31.12.1913 geboren wurde. Da, wo der Ort liegt, in dem er geboren wurde, dessen Staatsangehörigkeit gehörst Du an. Um herauszufinden, zu welchem Bundesstaat ein bestimmter Ort gehört, nutzt Du das Gemeindeverzeichnis 1900.


Wichtiger Hinweis für weibliche Deutsche

Aus dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz:

„§ 6. Durch die Eheschließung mit einem Deutschen erwirbt die Frau die Staatsangehörigkeit des Mannes.“

„§ 10. Die Witwe oder geschiedene Ehefrau eines Ausländers, die zur Zeit ihrer Eheschließung eine Deutsche war, muß auf ihren Antrag von dem Bundesstaat, in dessen Gebiet sie sich niedergelassen hat, eingebürgert werden, […].“

Dies bedeutet in der Praxis zum einen, dass mit einem nachgewiesenen Deutschen verheiratete Frauen automatisch die Staatsangehörigkeit des Ehemannes besitzen und der Nachweis seiner Linie inkl. der entsprechenden Eheurkunde ausreichen.

Zum anderen bedeutet dies aber auch, dass von einem Ausländer (dazu zählen auch nicht nachgewiesene Deutsche) geschiedene oder verwitwete Frauen zu diesem Zeitpunkt leider als staatenlos zu betrachten sind, bis die Handlungsfähigkeit des Deutschen Gesamtstaates und der Bundesstaaten des Ewigen Bundes wiederhergestellt ist und erneut Einbürgerungen vorgenommen werden können. Es sei denn, sie können den Nachweis erbringen, dass es sich bei dem zuletzt geehelichten Ehemann um einen nachgewiesenen Deutschen handelt, indem sie dessen Abstammung gemäß dieser Anleitung vorlegen können.

Direkte Hilfen zu diesen und anderen Sonderfällen werden auf Telegram in der Gruppe https://t.me/vhdnachweise geboten. Scheue dich nicht, hier um Hilfe zu bitten. Die Betreiber dieser Gruppe sind absolute Profis.

Quellen für Dokumente

Urkunden sind in der Regel bei dem Standesamt erhältlich, in dessen Bezirk die Geburt oder Eheschließung stattfand. Man kann die Urkunden dort vor Ort abholen oder, wenn man alle Rahmendaten kennt, sie auch postalisch oder online anfordern (Suche: Standesamt online).

Für Nachweise aus den unter polnischer oder russischer Verwaltung stehenden Gebieten Preußens ist das Standesamt 1 in Berlin zuständig. Da die Recherche für diese Gebiete häufig negativ verläuft, ist es sinnvoll, hier auch Tauf- und Kirchenregister als Quellen in Betracht zu ziehen.

Hilfe und Beratung

Wer immer noch Fragen zur oder Probleme bei der Beschaffung von Abstammungsnachweisen hat, der kann sich von 10 bis 22 Uhr via Telegram an unsere kompetenten Berater von VHD Nachweise wenden, die gerne hilfreich und beratend zur Seite stehen. Wir bringen die Deutschen sicher nach Hause!


Gelber Schein

Staatsangehörigkeitsausweis (Gelber Schein)

Wer vom sogenannten „Gelben Schein“ bis hierher noch nichts gehört hat, der braucht sich nicht über dieses Kapitel hinaus damit zu beschäftigen. Trotzdem ist das Kapitel sehr interessant, da wir noch mal kurz in die Deutsche Geschichte eintauchen und auch die Gesetzesthemen kurz wiederholen.

Die kontroversen Diskussionen um den Staatsangehörigkeitsausweis, den sogenannten Gelben Schein, reißen nicht ab. In diesem Kapitel wollen wir das Thema ein für alle Male klären. „Gelber Schein“ ja oder nein? 


Nazi-Schein, wertloser Schein oder Erbschein?

Wer die Diskussion um den Staatsangehörigkeitsausweis intensiv verfolgt hat, sei es auf Stammtischen, in Foren, Kommentaren oder sozialen Medien, der wird leicht drei Positionen ausmachen können:

Die erste Gruppe argumentiert, mit dem Gelben Schein würde die Deutsche Staatsangehörigkeit gemäß dem geltenden Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) ausgewiesen. Und da das StAG auf Grundlage der von Adolf Hitler 1934 erlassenen Verordnung zur Deutschen Staatsangehörigkeit basiert, handele es sich beim Gelben Schein folglich um die Bescheinigung der Zugehörigkeit zum nationalsozialistischen Deutschland, dessen Staatsangehörigkeit „deutsch“ lautet.

Die zweite Gruppe argumentiert: Da es sich bei Bund und Ländern lediglich um die Verwaltung des handlungsunfähigen Gesamtstaates handelt (Art 133 Grundgesetz), sei die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises durch die Behörden der Verwaltung rechtlich nicht möglich. Die Verwaltung könne keinem Deutschen dessen originäre Staatsangehörigkeit bescheinigen.

Die dritte Gruppe hält mit dem Argument dagegen, dass man sich mit dem Feststellungsantrag zum Staatsangehörigkeitsausweis gegenüber der Verwaltung als Erbe des Völkerrechtssubjektes legitimiert und dass der Gelbe Schein daher für Deutsche als Erbschein unverzichtbar sei.

Die Erklärung, warum diese kontroverse Diskussion ewig andauert und zu keinem abschließenden Ergebnis führen kann: Alle drei Positionen sind richtig. Wie kann das möglich sein?

Das ist Artikel 278 des Versailler Vertrages. Es ist ganz einfach: Mit Artikel 278 des Versailler Vertrages von 1919 (siehe Auszug oben) wurde ein regelrechtes Verwirrspiel um die Staatsangehörigkeit der Deutschen eingeleitet. Dieses Verwirrspiel intensivierte zunächst Reichskanzler Adolf Hitler mit seiner Verordnung zur Staatsangehörigkeit von 1934. Weiter intensiviert wurde die Verwirrung durch die Bundesrepublik Deutschland, die als alliiertes Besatzungskonstrukt und Rechtsnachfolger des nationalsozialistischen Dritten Reiches den Auftrag hatte, die Deutschen zu verwalten. Vollends entleerte dann die Regierung Schröder im Jahr 2000 die Begriffe des Deutschen sowie der Deutschen Staatsangehörigkeit.

„Deutscher ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.“, heißt es seit dem 1. Januar 2000 – mit der Folge, dass jeder dahergelaufene Weltenbummler sich heute „Deutscher“ nennen kann.

Um diese Verwirrung zu entflechten, bedarf es zunächst einer Reise in die Deutsche  Geschichte. Wohlan…


Historische Betrachtung

Bis 1806 bestand das erste Deutsche Reich, das Heilige Römische Reich Deutscher Nationen. Dies war ein Bund von vielen Ländern, die allesamt ihrer Souveränität dahingehend entledigt waren, als sie ihre Legitimation allein vom Kaiser verliehen bekamen. Da Leibeigenschaft keine Ausnahme, sondern die Regel war, existierte eine Staatsangehörigkeit dahingehend, als die leibeigene Untertanenschaft eines Landes als das Eigentum des herrschenden Fürsten betrachtet werden kann. Dazu kam, dass der Untertan eines Deutschen Landes in allen übrigen Deutschen Ländern als Ausländer behandelt wurde. Eine Gleichstellung aller Deutschen Menschen gab es im ersten Deutschen Reich nicht.

1806 wurde der Bund des ersten Deutschen Reiches von Napoleon zerschlagen. Per Reichsdeputationshauptschluss wurden zudem viele kleine Fürstentümer mediatisiert, d. h. sie wurden aufgelöst, ihre Fürsten entschädigt und deren Territorien samt Einwohnern anderen Ländern zugeschlagen. Fortan gab es 37 souveräne Deutsche Staaten, die nicht mehr durch einen Bund zusammengehalten, sondern zumeist unter der Herrschaft des selbst ernannten Kaisers Napoleon standen, zum Teil freiwillig (z. B. Rheinbund), zum Teil widerwillig (z. B. Preußen). Auch hier wurde der Untertan eines Deutschen Landes in allen anderen übrigen Deutschen Ländern als Ausländer behandelt. Eine Gleichstellung aller Deutschen Menschen gab es auch in diesem „Deutschland“, das streng genommen nicht existierte, nicht.

1815 wurde, nachdem die Herrschaft Napoleons mittels Befreiungskriege beendet war, der Deutsche Bund gegründet, ein Staatenbund all jener Deutschen Länder, wie sie auf dem Wiener Kongress völkerrechtlich festgelegt wurden. Die Leibeigenschaft war mittlerweile in allen Deutschen Staaten beseitigt, aber auch im Deutschen Bund ab 1815 wurde der Untertan eines Deutschen Landes in allen anderen übrigen Deutschen Ländern als Ausländer behandelt. Eine Gleichstellung aller Deutschen Menschen gab es auch im Deutschen Bund nicht. Der Deutsche Bund wurde 1848 aufgelöst, dann jedoch nach Scheitern der Nationalversammlung (Paulskirchenversammlung) 1851 wieder reaktiviert.

1866 wurde dieser Deutsche Bund durch den Preußisch-Österreichischen Krieg beendet. Österreich schied aus dem Bunde aus, erkannte dessen Auflösung an und verzichtete im Prager Frieden auf jede Einmischung in die künftigen staatlichen Verhältnisse Deutschlands. Der Weg zur Einheit war nun frei, worauf 1867 der Norddeutsche Bund gegründet wurde. Während Bayern, Württemberg, Baden und Südhessen zunächst noch souverän jeder für sich blieben, wurden die Verhältnisse der übrigen Deutschen Staaten unter Mitwirkung einer konstituierenden Versammlung von Volksvertretern in der Verfassung des Norddeutschen Bundes geregelt. Da dessen rechtlicher Charakter der eines souveränen Bundesstaates sein sollte, war es erforderlich, die rechtliche Stellung der Staatsangehörigen der Mitgliedsstaaten des Norddeutschen Bundes einheitlich zu regeln. Dies geschah mittels der »Bundesangehörigkeit«. Per Gesetz über die Freizügigkeit vom 1. November 1867 wurden nun erstmalig in der Deutschen Geschichte dem Angehörigen eines Deutschen Staates in jedem anderen Mitgliedsstaat die gleichen Rechte zugestanden. Oder anders ausgedrückt: Jedem Staatsangehörigen eines Mitgliedsstaates des Norddeutschen Bundes wurden im gesamten Gebiet des Norddeutschen Bundes die Rechte eines Inländers zugestanden. Dazu wurde das Bundes- und Staatsangehörigkeitsgesetz (BuStag) vom 1. Juni 1870 verabschiedet, das da gesetzlich festlegte:

„§ 1. (1) Die Bundesangehörigkeit wird durch die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate erworben und erlischt mit deren Verlust.“

BuStag vom 1. Juni 1870

Mit der Bundesangehörigkeit führte der Norddeutsche Bund erstmals in der Geschichte die rechtliche Gleichstellung aller Deutschen Menschen ein.

1871 traten dann auch die vier verbliebenen Deutschen Staaten Bayern, Württemberg, Baden und Südhessen dem Norddeutschen Bund bei. Dieser Bund erstreckte sich nun über alle Deutschen Staaten und folgerichtig wurde die Verfassung des Norddeutschen Bundes zur Verfassung des Deutschen Reiches. Alle bestehenden Gesetze des Norddeutschen Bundes wurden per „Gesetz über die Verfassung des Deutschen Reiches“ übernommen und zu Reichsgesetzen erklärt. Entsprechend des Artikels 3 der Reichsverfassung, der besagt, dass für ganz Deutschland ein gemeinsames Indigenat besteht, mit der Wirkung, dass der Staatsangehörige eines Gliedstaates des Deutschen Reiches in jedem anderen Gliedstaat als Inländer zu behandeln ist, galten nun auch das BuStAG und das Freizügigkeitsgesetz in allen Deutschen Staaten. Ein Bayer war in Preußen den Staatsangehörigen Preußens gleichgestellt, so wie ein Hamburger in Sachsen den Staatsangehörigen des Königreich Sachsen gleichgestellt war.

1913 wurde vom Deutschen Reich das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStaG) vom 22. Juli 1913 verabschiedet, das zum 1. 1. 1914 in Kraft trat. Die Änderung des BuStaG wurde erforderlich, weil die Verwaltung des Deutschen Reiches sich mittlerweile nicht mehr nur auf Deutsche Länder beschränkte, sondern mittels Verträgen auf die Deutschen Schutzgebiete (Kolonien) ausgeweitet wurde. Dieser Umstand machte es erforderlich, zwischen den Menschen in den Deutschen Ländern und den Menschen in den außerdeutschen Schutzgebieten zu unterscheiden. Entsprechend heißt es im RuStaG vom 22. Juli 1913:

„§ 1. Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 33 bis 35) besitzt.“

RuStaG vom 22. Juli 1913

Die Einführung einer unmittelbaren Reichsangehörigkeit wurde für das Deutsche Reich notwendig, um die Menschen in den außerdeutschen Schutzgebieten verwalten zu können. Entsprechend wurden ihre Rechte eingeschränkt, denn „unmittelbar“ bedeutet u. a., dass kein Wahlrecht zu den Reichstagswahlen besteht.

Im Umkehrschluss besagt dies, dass die vollen Rechte eines Deutschen einzig und allein aus dessen Staatsangehörigkeit in einem Gliedstaat des Deutschen Reiches begründet sind!

Mit dem RuStAG vom 22. Juli 1913 wurde aus der Bundesangehörigkeit die Rechtsstellung als Deutscher, die sich in Bundesstaatenangehörige mit vollen Rechten und in Reichsangehörige mit beschränkten Rechten aufteilt.

1934 beseitigte Reichskanzler Adolf Hitler dann per Verordnung die Staatsangehörigkeit in den Ländern, die mit der Weimarer Verfassung (Art. 110) von den Putschisten an die Stelle der Bundesstaaten gesetzt wurden, sodass es fortan hieß:

„§ 1. Deutscher ist, (…) wer die (…) Reichsangehörigkeit (…) besitzt.“

1934

Damit gliederte er die Deutschen aus dem Bund aus und ordnete sie den Kolonien des Deutschen Reiches zu. Diese Kolonien wurden jedoch 1919 mit dem Versailler Vertrag dem Deutschen Reich entzogen, sodass die meisten Deutschen dank Hitlers Verordnung fortan den entrechteten Status von Kolonieangehörigen besaßen und in der Folge bis heute als staatenlose Ausländer behandelt werden. Die Staatsangehörigkeit der hiervon Betroffenen lautet „deutsch“. Es handelt sich hier um die so verworrene „deutsche Staatsangehörigkeit“, die vom Rechtsnachfolger des Dritten Reiches, der Bundesrepublik Deutschland beibehalten wurde. So hieß es im RuStAG vom 1. Jan. 1988:

„§ 1. Deutscher ist, (…) wer die (…) Reichsangehörigkeit (…) besitzt.

RuStAG vom 1. Jan. 1988

Die Verwirrung, sowohl wie die Entrechtung, wurde am 1. Januar 2000 mit dem Staatsangehörigkeitsgesetz zementiert. Darin heißt es seitdem:

„§ 1. Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt“.

Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) (seit 2000)

Die heutige Rechtslage

Maßgebliche Rechtsnorm für die bundesrepublikanische Verwaltung soll das Grundgesetz sein. Entsprechend findet man dort Folgendes zur Begrifflichkeit des Deutschen:

„Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt … .“

Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz

Der Passus „vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung“ lässt darauf schließen, dass es neben dem aktuellen Staatsangehörigkeitsgesetz StAG noch weitere Gesetze geben muss, aus denen sich der Begriff des Deutschen ableiten lässt. Und tatsächlich heißt es in

„Die Vorschriften der Reichsgesetze bleiben in Kraft.“

Artikel 50 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB)

Das Grundgesetz enthält an dieser Stelle also eine Weiche, die man lesen können muss. Zur Veranschaulichung ergänzen wir entsprechend Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz:

„Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich der gesetzlichen Regelung des RuStAG, wer die deutsche Staatsangehörigkeit gemäß StAG besitzt … .“

Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz

Vorbehaltlich bedeutet hier im Übrigen, dass das Reichsgesetz des RuStAG Vorrang besitzt. Nun betrachtet die Verwaltung aber jeden, der die Deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, nach dem für sie geltenden Staatsangehörigkeitsgesetz StAG, sprich als Kolonieangehörigen und staatenlosen Ausländer, und entsprechend heißt es in der

„Bestehen Zweifel, ob jemand Deutscher ist, obliegt die Klärung der Staatsangehörigkeitsbehörde. Bis zur Klärung ist er als Ausländer zu behandeln. Beruft sich ein Ausländer darauf, Deutscher zu sein, hat er dies gemäß § 70 Abs. 1 nachzuweisen (z. B. durch Staatsangehörigkeitsurkunde).“

Ausländergesetz-Verwaltungsvorschrift 1.2.3.1

Hier treffen wir erstmals auf den Begriff, mit dem sich dieser Artikel beschäftigt: die  Staatsangehörigkeitsurkunde. Gemäß der Ausländergesetz-Verwaltungsvorschrift ist dies eine Möglichkeit nachzuweisen, dass man Deutscher ist.

Der Nachweis ist insbesondere erforderlich, um gewisse Rechtsfolgen geltend zu machen. So heißt bei „Wikipedia“ zum Staatsangehörigkeitsausweis:

„Der Staatsangehörigkeitsausweis kann grundsätzlich dann verlangt werden, wenn entsprechende Rechtsfolgen von Gesetzes wegen an die deutsche Staatsangehörigkeit einer Person geknüpft sind, diese also nur eintreten, wenn die Person nachweislich deutscher Staatsangehöriger ist.“

Wikipedia

Diese Rechtsfolgen können zum Beispiel im Rahmen einer beabsichtigten Eheschließung eines Deutschen Mannes mit einer Französischen Staatsangehörigen auftreten. Da bei einer Eheschließung die Frau die Staatsangehörigkeit des Mannes annimmt, verlangt die Republik Frankreich in diesem Fall die Vorlage des Staatsangehörigkeitsausweises, denn der Französische Staat will sicherstellen, dass seine Staatsangehörige durch die Eheschließung nicht staatenlos, also „deutsch“ wird. Eine weitere Rechtsfolge kann in der Geltendmachung völkerrechtlich verbriefter Rechte für die Bewohner durch Krieg besetzter Gebiete bestehen, wir haben dies in unserem Artikel „Das Reichsgebiet im Grundgesetz“ hinsichtlich der dramatischen Wirkung des Artikels 25 Grundgesetz dargelegt.


Zwei Versionen des gelben Scheins?

Wie wir oben gesehen haben, enthält das Grundgesetz hinsichtlich des Begriffs des Deutschen eine Unterscheidung zwischen Deutschen gemäß RuStAG (= Staatsangehörige in einem Bundesstaat des Deutschen Reiches) und Deutschen gemäß StAG (= Reichsangehörige, Kolonieangehörige). Entsprechend gibt es tatsächlich zwei Versionen des Staatsangehörigkeitsausweises.

Mit der ersten Version gemäß StAG, also basierend auf der Verordnung Adolf Hitlers von 1934, weist man seine Abstammung von Deutschen bis 1934 nach. Man weist nach, dass man staatenloser Kolonieangehöriger und ein „Nazi“ ist.

Mit der zweiten Version gemäß RuStAG, also basierend auf dem gültigen Reichsgesetz von 1913, weist man seine Abstammung von Deutschen bis vor 1914 nach. Man weist nach, dass man Staatsangehöriger in einem Bundesstaat durch Abstammung ist, also Erbe des Deutschen Reiches.

Der Unterschied zwischen den beiden Versionen des Staatsangehörigkeitsausweises besteht in der Eintragung im sog. ESta-Register beim Bundesverwaltungsamt. ESta steht für „Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten“. Im ESta-Register werden alle Staatsangehörigkeitsausweise vermerkt. Wer in diesem Register nicht gelistet ist, wird gemäß der oben zitierten Ausländergesetz-Verwaltungsvorschrift als Ausländer behandelt.

Auszug aus dem ESta-Register mit RuStAG Eintrag

Maßgeblich ist nun die Art der Eintragung im ESta-Register. Hat man der Ausländerbehörde seine Staatsangehörigkeit gesetzeskonform gemäß § 4 Absatz 1 RuStAG vom 22. Juli 1913 nachgewiesen, so wird im Register entsprechend „Erworben durch Geburt (Abstammung) § 4 Abs. 1 (Ru)StAG“ eingetragen (siehe Auszug oben). Mittlerweile, Stand 2019, ist die Verwaltung zwar dazu übergangen, nur noch „Geburt (Abstammung)“ einzutragen und dabei den Hinweis auf das RuStAG nicht mehr zu vermerken – der Sinn der Eintragung ist dennoch immer noch gegeben, denn das Abstammungsprinzip „ius sanguinis“ gilt ausschließlich im RuStAG und nicht im StAG.


Was die Verwaltung bescheinigt

Wir erinnern uns an die Argumentation der zweiten Gruppe: Die bundesrepublikanische Verwaltung könne einem Deutschen die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat gar nicht bescheinigen. Das ist korrekt, denn das Bestehen der Staatsangehörigkeit kann ausschließlich durch die Behörden des Staates erfolgen, dem jemand angehört. Das Bestehen bspw. der Preußischen Staatsangehörigkeit kann nur eine Preußische Behörde bescheinigen.

Reichsgesetz über die Freizügigkeit vom 1. November 1867 

Dementsprechend bescheinigt die bundesrepublikanische Verwaltung auch nicht die tatsächliche Staatsangehörigkeit des Antragstellers, sondern die »Rechtsstellung als Deutscher« und das kann sie sehr wohl. Auch im Reich kann beispielsweise eine Württembergische Behörde einem Preußen das Bestehen der Rechtsstellung als Deutscher (vor Einführung des RuStAG = die Bundesangehörigkeit) bescheinigen. Sie muss es sogar tun, damit der Preuße in Württemberg seine Rechte in Anspruch nehmen kann. Dies geht eindeutig aus dem Gesetz über die Freizügigkeit hervor (siehe Auszug oben).

Aus dem Freizügigkeitsgesetz geht weiterhin hervor, dass zum Nachweis der Bundesangehörigkeit ein Heimatschein dienen kann, der Heimatschein ist aber keine Bedingung. Ferner ist jedes Beweismittel, durch welches der Besitz der Bundesangehörigkeit in glaubhafter Weise dargetan werden kann, zulässig. Der Besitz der Abstammungsnachweise ist also – wie es auch Bismarcks Erben handhaben – vollkommen ausreichend. An dieser Stelle sei an die Verwaltungsvorschrift zum Ausländergesetz erinnert:

„Bestehen Zweifel, ob jemand Deutscher ist, obliegt die Klärung der Staatsangehörigkeitsbehörde. Bis zur Klärung ist er als Ausländer zu behandeln. Beruft sich ein Ausländer darauf, Deutscher zu sein, hat er dies gemäß § 70 Abs. 1 nachzuweisen (z. B. durch Staatsangehörigkeitsurkunde).“

Da steht „z. B. durch Staatsangehörigkeitsurkunde“ – zum Beispiel kann hier „unter anderem“ gelesen werden, sodass die Abstammungsnachweise auch für die Verwaltung ausreichend sein müssen. Weil aber dieser Sachverhalt gegenüber den einfachen Bediensteten der Verwaltung sehr komplex zu argumentieren ist, ist der Besitz des Staatsangehörigkeitsausweises an dieser Stelle sehr vorteilhaft – schließlich ist es das offizielle Dokument der bundesrepublikanischen Verwaltung und man kann mit dem Gelben Schein in der Hand schlicht verweisen auf:

„Ist die Person auch Deutscher, so geht diese Rechtsstellung vor.“

Artikel 5 Absatz 1 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB)

Wirkung des Staatsangehörigkeitsausweises gemäß RuStAG

Häufig wird bestritten, dass der Besitz des Staatsangehörigkeitsausweises irgendeinen praktischen Nutzen für den Besitzer hat. Wer jedoch einmal erleben durfte, wie ein versierter Gelbscheinträger eine POLIZEI®-Kontrolle handhabt, der kann den Nutzen nicht mehr in Frage stellen. Allerdings, und das betonen wir an dieser Stelle ausdrücklich: Der Staatsangehörigkeitsausweis ist kein Freibrief und auch keine „kugelsichere Weste“. Es ist nicht nur erforderlich, einen Staatsangehörigkeitsausweis zu besitzen, man muss die Rechtsstellung, die man damit einnimmt, verinnerlicht haben und argumentieren können. Dies gilt in besonders hohem Maße, wenn man auf in dieser Hinsicht rechtlich ungeschulte Bedienstete trifft, deren Zahl gefühlt zunimmt.

Staatsangehörigkeitsausweis vor Gericht

Andererseits, und das gilt es ebenfalls zu betonen, kann ein versierter nachgewiesener Deutscher auch ohne Staatsangehörigkeitsausweis seine Rechte geltend machen – es ist eine Frage des Bewusstseins, ganz gleich ob man den Gelben Schein besitzt oder nicht. Ob das auch vor Gericht möglich ist, ist zu bezweifeln. Uns ist jedenfalls niemand bekannt, der vor Gericht ohne Staatsangehörigkeitsausweis seine Rechte, geschweige denn Rechte aus der Haager Landkriegsordnung, geltend machen konnte. Häufig ist sogar das Gegenteil der Fall: Durch rechtlich unsicheres Handeln werden häufig auch Besitzer von Staatsangehörigkeitsausweisen von Gerichten wie staatenlose Ausländer behandelt. Dies führt zu der Frage…

Braucht man den Gelben Schein?

Bismarcks Erben haben hier eine ganz klare Position: Nein, man braucht keinen Gelben Schein! Die Ausführungen im Freizügigkeitsgesetz des Reiches wie auch in der Ausländergesetz-Verwaltungsvorschrift der Bundesrepublik Deutschland sagen ganz deutlich, dass der Staatsangehörigkeitsausweis nur ein verwaltungstechnisches Mittel ist, den Besitz einer Staatsangehörigkeit nachzuweisen. Dieser Nachweis kann ebenso durch die Abstammungsnachweise erbracht werden. Das macht auch Sinn, denn schließlich erlangen Deutsche ihre Staatsangehörigkeit durch Abstammung mit der Geburt: Es ist unser Geburtsrecht, das uns die Verwaltung weder entziehen kann noch zu bescheinigen hat.

Warum man den Feststellungsantrag gemäß RuStAG NICHT stellen sollte

Mit dem Antrag auf Feststellung der Deutschen Staatsangehörigkeit macht man seine Rechtsstellung als Deutscher bei der Verwaltung der Bohrinsel GERMANY® geltend, um fortan mit Syrern und Co. gleichberechtigt behandelt zu werden. Dem Vaterland hilft es nicht, im Gegenteil: Durch Antragstellung gem. § 30 StAG löst man auf Grundlage eines illegalen „Gesetzes“ einen Verwaltungsakt aus und legitimiert dadurch als Bundesstaatenangehöriger wiederum die Fremdverwaltung. Man kann es gar als erneute Nazifizierung betrachten, da man sich der Verwaltung des Dritten Reiches bedient. Merke: Wo der Weimarer Adler drauf ist, ist die Weimarer Republik und damit Nazi-Deutschland drin. 

Für Preußen dieser oder keiner.

Welchen Vorteil bringt es mir?

„Welchen Vorteil bringt es mir?“, ist häufig die erste Frage, wenn man auf den Staatsangehörigkeitsausweis zu sprechen kommt. Das offenbart, wie es um den Geist der Deutschen Nation bestellt ist.

Deutsche, lasst euch eines gesagt sein: „Deutschland®“, wie wir es heute sehen und erleben müssen, ist, wie es ist, weil der Deutsche Staat seit über 100 Jahren handlungsunfähig ist. Die Frage, was der Staat für seine Angehörigen tun kann, erübrigt sich damit. Wem nicht gefällt, wie Deutschland heute ist und wohin es sich entwickelt, der sollte langsam mal beginnen sich zu fragen, was man selbst tun kann – oder besser: tun muss, damit es besser wird. Die meisten Deutschen sind nicht handlungswillig, darum geben sie ihre Stimme regelmäßig bei illegalen Wahlen in eine Urne. An dieser Stelle muss man auch mal fragen dürfen: „Welchen Vorteil hat DAS bislang gebracht?

Erst, wenn genügend Deutsche willens sind, Änderungen zum Besseren eigenverantwortlich herbeizuführen, werden Änderungen überhaupt möglich sein. 

Die Staatsangehörigkeit gemäß RuStAG nachzuweisen, ist eine Willenserklärung, frei und selbstbestimmt im Rahmen gültiger Gesetze handeln zu wollen und wieder die Verantwortung für die Geschicke des eigenen Vaterlands zu übernehmen. Es ist der Beginn eines langen, mühevollen Pfades. Doch je mehr Deutsche diesen Pfad entschlossen beschreiten, desto ausgetretener wird er werden und umso müheloser lässt er sich von all jenen beschreiten, die dem Pfad später nachfolgen. Es ist der Pfad heim, heim in die stolzen Länder unserer Väter, heim in das Reich der Deutschen Nation. Diesen Pfad sollte man beschreiten, ohne der illegalen Verwaltung davon Kunde (Gelber Schein) zu geben, denn schließlich ist man Deutscher durch Geburt und Abstammung, oder man ist es eben nicht.

Erst an dieser Stelle ist die Frage, „Welchen Vorteil bringt es?“, erlaubt. Nun, welchen Vorteil hat es wohl, wenn die Einkommensteuer bei einem Höchststeuersatz von 10 % der eigenen Gemeinde zufließt? Wenn diese Gelder nicht mehr von Goldman Sachs‘ Sekretären in Berlin oder Ex-EZB-Chefs in Brüssel verwaltet und veruntreut werden? Wenn die Vertreter der Gemeinde über die Verwendung des gemeinschaftlich erwirtschafteten Vermögens zum Wohle der Gemeinde frei verfügen können? Welchen Vorteil hat es, wenn jede Gemeinde selbstbestimmt entscheiden kann, ob das Gebiet der Gemeinde mit krebserregenden Giften besprüht werden darf oder nicht? Welchen Vorteil hat es, wenn staatliche Beamte in staatlichen Ämtern die Gesetze stets fürsorglich auf den Bürger anwenden und wenn sie dabei wieder die volle persönliche Verantwortung für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen übernehmen? Welchen Vorteil hat es, wenn Deutsche wieder Rechte besitzen, anstatt permanent den Entzug von Privilegien fürchten zu müssen? Wer kennt schon den Unterschied zwischen „Erziehungsberechtigung“ und „elterlicher Gewalt“?

Nein, der Staatsangehörigkeitsausweis bringt keine Vorteile. Doch das Erbe, das man auf seinem Prinzip geltend macht, birgt gewaltige Vorteile. Also fragt nicht länger, was Euer Land für Euch tun kann; fragt, was Ihr für Euer Land tun könnt, damit es Euch wieder eine Zukunft bietet. Treten wir endlich gemeinsam unser Erbe an, damit wir es zurück in die goldene Zukunft führen, die den Deutschen nun gut 100 Jahre lang durch Neid, Gier und Hass fremder Mächte verwehrt wurde. Dafür braucht es keinen „Gelben Schein“, sondern allein den Willen, die Dinge wieder zum Rechten zu wandeln.

#01 Bundestag im Reichstag

Bundestag im Reichstag?

Wissen ist eine Holschuld 1.

Abgeordnete des Reichstages im Reichstag bis 1918:
397 Abgeordnete werden direkt vom Volk in den Reichstag gewählt.

Artikel 32 Reichsverfassung:
Die Mitglieder des Reichstages dürfen als solche keine Besoldung oder Entschädigung beziehen.

09. November 1918:
Verfassungsbruch durch den SPD geführten Parteienputsch.

Bundestag im Reichstag heute:
709 Sitze. Abgeordnete werden von Parteien bestimmt. Kosten im Jahr 2019 – 973,7 Millionen Euro!

#02 Unveröffentlicht

Kommt später…

Wissen ist eine Holschuld 2.

Das Holschuldvideo Nummer zwei wurde bislang nicht veröffentlicht. Dies geschieht erst wenn das Deutsche Reich wieder handlungsfähig ist.

Der ewige Bund ist das Verfassungsbündnis, durch dessen Inkrafttreten am 1. Januar 1871 letztlich aus 25 deutschen Einzelstaaten ein souveräner Bundesstaat als Völkerrechtssubjekt geschaffen wurde.

Um Völkerrecht geltend zu machen, bedarf es zunächst mal eines Volkes.
Doch wo befindet sich dieses Volk oder besser gesagt:
Wo sind die Deutschen?

Hilf jetzt mit und melde dich: https://www.ewigerbund.org/volk/

03 Altersarmut trotz Leibrente.

Achtung! Beim ewigen Bund ging ein Hinweis ein, daß die Berechnungsgrundlage nicht korrekt sei. Der ewige Bund nimmt diesen Hinweis ernst und überarbeitet aktuell das unten stehende Video.

„Er soll nur glauben, was er geprüft hat.“
– Friedrich der Große.

Altersarmut trotz Leibrente.

Wissen ist eine Holschuld 3.

Rente, Ist- und Sollzustand.

Altersarmut im deutschen Bundesgebiet: Absolut unhaltbare Zustände.

1871 schlossen die deutschen Völker einen ewigen Bund zum Schutze des Bundesgebietes und des innerhalb desselben gültigen Rechtes. Ein weiterer Staatszweck war die Pflege der Wohlfahrt des Deutschen Volkes.

Leibrente.

In der höchsten Lohnklasse 4, also mehr als 850 Mark Jahreslohn beträgt der monatliche Beitrag 0,96 Pfennig. Nach 30 Jahren erwirbt man so einen Rentenanspruch von rund 1600 Mark im Jahr. Das bedeutet, mit dem Renteneintritt verdoppelt sich das Jahreseinkommen! Die Leibrente der staatlichen Alterversorgung ist Bestandteil der verfassungsmäßigen Wohlfahrtspflege des Deutschen Reiches. Ihre Einführung im Verbund mit Kranken- und Unfallversicherung stellte einen revolutionären und weltweit einmaligen Sozialgesetzgebungsakt unter der Regierung Kaiser Wilhelms und Otto von Bismarck dar.

Quellangaben und Verweise.

Detaillierte Informationen zum gültigen Recht der Alterversorgung ab Seite 282, das Rechenbeispiel auf Seite 304 in den Fußnoten → https://archive.org/details/dasstaatsrechtd01labagoog/page/n310/mode/2up

#04 Mit Kranken Kasse machen.

Mit Kranken Kasse machen.

Wissen ist eine Holschuld 4.

Krankenkasse.

Heute: horrende steigende Kosten. Ein System, welches von kranken Menschen lebt.

1871 schlossen die deutschen Völker einen ewigen Bund zum Schutze des Bundesgebietes und des innerhalb desselben gültigen Rechtes. Ein weiterer Staatszweck ist die Pflege der Wohlfahrt des deutschen Volkes.

Reichsgesetz betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter vom 15. Juni 1883. Standardbeitrag 4 Prozent. Dafür erhält man Arzt und Medikamente frei. Ab dem 3. Krankheitstag gibt es Krankentagegeld in Höhe des durchschnittlichen Tageslohns der Region.

Der Wettbewerb zwingt zur Erschließung neuer Märkte. Das Ziel muss die Umwandlung aller Gesunden in Kranke sein.

(Deutsches Ärzteblatt 2002) → https://www.preussischer-correspondent.net/recht/die-schrankenlose-gewerbefreiheit-der-aerzteschaft-80

Geben Sie dem Arbeiter das Recht auf Arbeit, solange er gesund ist. Sichern Sie ihm Pflege, wenn er krank ist. Sichern Sie im Versorgung, wenn er alt ist.

Fürst Otto von Bismarck an den versammelten Reichstag am 9. Mai 1884.

#05 Abdankung des Kaisers

Abdankung des Kaisers.

Wissen ist eine Holschuld 5.

Abdankung?

Im Deutschen Reich werden Gesetze vom Reichstag und Bundesrat beschlossen. Diese Gesetze werden dann vom Präsidenten des ewigen Bundes, dem deutschen Kaiser, in Kraft gesetzt. Wie die verfassungskonforme Ausfertigung eines gültigen Regierungsaktes auszusehen hat, gibt Artikel 17 der Reichsverfassung vor.

Darin heißt es:

… Die Anordnungen und Verfügungen des Kaisers werden im Namen des Reiches erlassen und bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung des Reichskanzlers, welcher dadurch die Verantwortlichkeit übernimmt.

Der im Zuge des SPD geführten Staatsstreiches aufgetauchten vermeintlichen Abdankungsurkunde des Kaisers fehlt neben dem typischen Unterschriftenzusatz IR(Imperator Rex) auch die Kontrasignatur des Reichskanzlers.

Man muss kein Staatsrechtler sein, um zu erkennen, daß es sich bei diesem Schriftstück nicht um einen verfassungskonformen Regierungsakt handelt.

Aus Unrecht kann nie Recht erwachsen!

Angenommen die Unterschrift Kaiser Willhelms II. ist echt. Ist die Abdankungsurkunde Kaiser Wilhelms II. damit rechtsgültig und wirksam?

Quellangaben und Verweise.

Weiterführende Informationen → https://preussenjournal.net/2018/10/23/100-jahre-fake-news/

#06 Vaterländischer Hilfsdienst

Vaterländischer Hilfsdienst.

Wissen ist eine Holschuld 6.

Der vaterländische Hilfsdienst – VHD.

Der vaterländische Hilfsdienst wurde per Gesetz am 05. Dezember 1916 als zivile Institution gesetzlich eingerichtet. Mit der Hilfsdienstpflicht wurde eine zivile Ergänzung zur Wehrpflicht geschaffen. Alle deutschen Männer zwischen 17 und 59 Jahren sind für die Dauer des Krieges unter der Leitung des Kriegsamtes und damit unter dem Oberbefehl des deutschen Kaisers verpflichtet.

Unter dem Befehl des Kaisers ist der vaterländische Hilfsdienst ein legitimes Mittel zur Ausübung der Staatsgewalt auf allen Ebenen des Reiches und damit dient er als zivile Ordnungsmacht im Kriegs- und Belagerungszustand.

Männer über 59 Jahren, Frauen und Mädchen können sich freiwillig zum vaterländischen Hilfsdienst melden. Grundsätzlich sind alle deutschen Männer zwischen 17 und 59 Jahren ohne Ansehen ihrer Person per Gesetz zum Hilfsdienst verpflichtet. Der Oberbefehl liegt beim Deutschen Kaiser und wird von ihm über das Kriegsamt ausgeübt, dem die 24 Armeekorpsbezirke des Deutschen Reiches unterstehen.

Nun ist es an der Zeit unsere Pflicht wieder zu erfüllen.

#07 Schwarz-Weiss-Rot – die Farben des Ewigen Bundes

Schwarz-Weiss-Rot – die Farben des Ewigen Bundes.

Wissen ist eine Holschuld 7.

Schwarz-weiß-rot bilden seit 1867 die Farben des Norddeutschen Bundes und ab 1871 die des Ewigen Bundes, des Deutschen Kaiserreichs.

Seit dem Verfassungsbruch, dem von Parteien geführten Staatsstreich von 1918, wird das Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich von privatrechtlichen Verwaltungskonstrukten überlagert. Dies soll aus dem Bewusstsein der Deutschen getilgt werden. Einem perfiden Plan folgend, wurde das Konstrukt „Weimarer Republik“ zur Grundlage für das nationalsozialistische Regime. Nicht ohne Grund nutzte dieses nationalsozialistische ebenfalls privatrechtliche Konstrukt die Farben des Kaiserreichs.

Übrigens genauso wie heute die ANTIFA!

Was mag wohl der Grund dafür sein?

Jeder möge sich selbst prüfen und ergründen, woran er zuerst denkt, wenn er die Farben schwarz-weiß-rot sieht. Nach über 100 Jahren intensivster Indoktrination und Umerziehung denken die meisten Deutschen zuerst an den Nationalsozialismus. Das ist so gewollt. Mit aller Macht werden die Deutschen in der unsäglichen Zeit von 1933 bis 1945 festgehalten. Ihnen sollte und soll der Blick auf das Heil (Heilung) der Deutschen verstellt bleiben. Das funktioniert bei zu vielen Menschen noch immer sehr gut, doch täglich erlangen mehr Deutsche ihr Bewusstsein wieder und sie blicken hinter den künstlich geschaffenen Vorhang der uns präsentierten Geschichte.

Schwarz-weiß-rot sind die Farben des Ewigen Bundes der deutschen Völker.

Schwarz-weiß-rot sind die Farben der Deutschen.

Jeder, der das erkennt und verinnerlicht, lässt die Lösung der deutschen Frage, und damit den Frieden, wieder ein Stück näher rücken.

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