Wo ist das deutsche Volk?
Um Völkerrecht geltend zu machen, bedarf es zunächst mal eines Volkes.
Doch wo befindet sich dieses Volk oder besser gesagt:
Wo sind die Deutschen?
Ursache im Verhältnis zu Symptomen.
Es sollte inzwischen jedem klar sein, daß die Deutschen seit über 100 Jahren nicht mehr regiert, sondern ausschließlich (fremd-)verwaltet werden! Dies läßt sich an vielen unterschiedlichen Symptomen erkennen und beweisen. Hier nur einige Beispiele:
- Fremdverwaltung statt Regierung.
- Parteiendiktatur statt direkt vom Volk gewählte Volksvertreter
(wie es bis zum Rechtsstillstand durch den gewaltsamen Staatsstreich 1918 üblich war). - Altersarmut statt einer gesicherten staatlichen Rente.
- extreme Kindesgefährdung durch das herrschende Verwaltungssystem statt unbeschwerte Kindheit.
- Erziehungsberechtigung (Eine BERECHTIGUNG ist nur ein gewährtes Privileg, welches jederzeit entzogen werden kann!!) statt unbeschränkte Vertretung des Kindes.
- absichtlich krankgemachte statt gesunde Menschen. Das System dieser Verwaltung lebt von kranken Menschen, da private Konzerne, insbesondere aus dem Bereich der Pharmaindustrie, sich unter Zuhilfenahme der Parteienlandschaft gezielt bereichern. Nicht ohne Grund befinden sich Parteiangehörige häufig in den Aufsichtsräten solcher privaten Konzerne.
- ausufernde und nicht legale Steuerforderungen sowie die maßlose Verschwendung dieser illegal erpressten Abgaben statt Steuerersparnisse.
- jeder Zeit entziehbare Privilegien statt verfassungsmäßig garantierte Rechte.
- immer weiter verfälschte Geschichte (zum Nachteil der Deutschen) statt endlich die Wahrheit.
Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG).
Das Reichs- und Staats-
angehörigkeits-
gesetz (RuStAG).
Durch die Manipulation der Deutschen von außen und innen wurde es möglich, daß sich die Deutschen aus Unwissenheit zum DEUTSCH machen ließen.
Was ist eigentlich der DEUTSCH und was ist das deutsche Volk?
Die Deutschen und das „deutsche Volk“ existieren NUR und AUSSCHLIEßLICH im Rahmen der Reichsverfassung von 1871. Ein Blick auf die aktuelle Gesellschaft zeigt deutlich, daß nirgends die Rede vom deutschen Volk (gemäß RuStAG 1913) ist, sondern nur von der Bevölkerung und diese wird im vereinten Wirtschaftsgebiet als „DEUTSCH“ bezeichnet (siehe BRD-Personalausweis/ Punkt Staatsangehörigkeit).
Das deutsche Volk wurde durch keinen geringeren als Otto von Bismarck im Rahmen des deutschen Einigungsprozesses mit dem Indigenat in Artikel 3 der Reichsverfassung geschaffen. Dieses Indigenat wurde mit dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913 mit dem Begriff „Deutscher“ als Rechtssubjekt normiert.
Die Lösung.
Doch was ist nun dieser DEUTSCH? Ist DEUTSCH ein Staat?
Nein! Der DEUTSCH ist häufig ein entrechteter Deutscher, dem dies nicht bewußt ist. Und was ist ein Deutscher?
Das wird ganz klar im RuStAG 1913 geregelt:
„Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 33 bis 35) besitzt.“
Erster Abschnitt. Allgemeine Vorschriften. § 1.
Es ist für das Verständnis zwingend erforderlich, sich mit dem Unterschied zwischen der juristischen, nicht-physischen Person „DEUTSCH“ und der natürlichen, physischen Person „Deutscher“ zu befassen.
Um unsere staatliche deutsche Verwaltung wieder aufzubauen, ist es zwingend not-wendig, das RuStAG zu verstehen, um dann zu erkennen, daß nur gesetzliche Deutsche in der Lage sind, sich aus den Fängen der Fremdverwaltung zu befreien, in der sie sich befinden. Ob die Fremdverwaltung das weiß, ist anzunehmen, entzieht sich aber unserer Kenntnis. Deshalb ist es unabdingbar, dieses Wissen den Deutschen zu vermitteln, da wir nur so unsere staatliche deutsche Souveränität, sprich Selbstbestimmung, wiedererlangen können.
Es ist für die deutsche Verwaltung wichtig zu wissen, wer sich im deutschen Bundesgebiet aufhält.
Neben der Erfassung der Deutschen müssen also auch Nichtdeutsche erfasst werden.
Jeder kann sich auf die gültigen Gesetze berufen: „Ich befinde mich im Deutschen Reich, hier gelten für mich die Reichsgesetze.“ Wichtig ist es, den Unterschied zwischen Rechten und Gesetzen zu kennen. Aus dem reinen Aufenthalt im deutschen Bundesgebiet erwachsen keine Rechte. Diese Rechte haben nur nachgewiesene Deutsche (siehe RuStAG 1913).
Die gültigen deutschen Gesetze aber schützen jeden, der sich im deutschen Bundesgebiet aufhält, denn unser legitimer deutscher Gesamtstaat ist ein Rechtsstaat (Staatszweck: Schutz des innerhalb des Bundesgebietes gültigen Rechtes).
Meldung!
Nun ist es an jedem Einzelnen zu entscheiden, ob er und seine Nachkommen weiter fremdverwaltet und ausgebeutet werden sollen oder ob wir Deutschen nach über 100 Jahren unser Schicksal endlich wieder in die eigenen Hände nehmen und dadurch nicht mehr den Entzug von Privilegien fürchten müssen, sondern unsere garantierten Rechte genießen können.
Grundvoraussetzung für das Geltendmachen dieser Rechte für Deutsche ist der Abstammungsnachweis, also der Nachweis über die Staatsangehörigkeit in einem deutschen Bundesstaat und die Erfassung durch die im Aufbau befindliche deutsche Verwaltung.
