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#35 Impfen im Reich.

→Mediathek. →#35 Impfen im Reich.

Impfen im Reich.
Deutsche Gesundheitspolitik vor 150 Jahren.

Als 1871 das Deutsche Reich gegründet wurde, bestand in den meisten Bundesstaaten bereits eine Impflicht gegen Pocken. Die Freizügigkeit innerhalb des Bundesgebietes für alle Deutschen legte nahe, eine bundesweit einheitliche Regelung hinsichtlich dieser Impfung einzuführen.

Der Verabschiedung des Impfgesetzes, das ausschließlich die Pockenschutzimpfung zum Gegenstand hatte, ging eine hitzige Debatte im Reichstag voraus, die sich über fünf Sitzungen hinzog.

Die Volksvertreter hatten abzuwägen, ob eine reichsweit verpflichtende Pockenschutzimpfung zur Förderung der Volksgesundheit sinnvoll ist oder ob die freiheitliche Selbstbestimmung des Einzelnen schwerer wiegt.

Der Abgeordnete Reichensperger brachte dieses Dilemma auf den Punkt:

„Meine Herren, der in Frage stehende Gegenstand scheint mir von nicht geringer Erheblichkeit zu sein; wir haben soeben gehört,- und es liegt in der Natur der Sache – daß es sich um eine Beschränkung der persönlichen Freiheit handelt, und ich denke, wenn es sich darum handelt, so haben wir alle Veranlassung, mit der höchsten Vor- und Umsicht in die Debatte und die Beschlußfassung einzutreten.“ (Reichensperger, Reichstagsprotokoll vom 18. Februar 1874).

Die Blattern.

Den Pocken, auch Blattern genannt, fielen in der Vergangenheit immer wieder große Teile der Bevölkerung zum Opfer. Mit einer Sterblichkeitsrate von ca. 30 % und teilweise massiven Gesundheitsschädigungen bei den Überlebenden zählen die Pocken zu den gefährlichsten Krankheiten weltweit.

Der englische Arzt Edward Jenner erfand ein Impfverfahren, das als Grundlage zur Entwicklung von Impfungen gegen die Pocken diente. Anfang des 19. Jahrhunderts fand dieses Impfverfahren dann rasch Verbreitung auf dem europäischen Festland.

Nachdem zeitgleich mit flächendeckenden Impfungen die Krankheitsrate zurück ging, wurde die Impfung als Erfolg gewertet.

Die Entscheidung.

Der letzte Ausbruch der Pocken lag gerade einmal vier Jahre zurück; er forderte 181000 Todesopfer. Eine übergeordnete Gesundheitsbehörde gab es noch nicht; das Kaiserliche Gesundheitsamt öffnete erst zwei Jahre später seine Pforten.

Für die Impfbefürworter überwog der erwartete Nutzen der Impfung die Risiken. Außerdem verwiesen sie auf die scheinbaren Erfolge in den Bundesstaaten, die bereits eine Impfpflicht eingeführt hatten.
Die Impfgegner führten fehlende Evidenz sowie mögliche Nebenwirkungen ins Feld. Außerdem hielten sie einen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht für unangemessen.

Der Reichstag entschied sich letztendlich mehrheitlich für die Einführung des Impfgesetzes.

Salus publica.

Was veranlaßte das Parlament, sich mehrheitlich für die Einführung des Impfgesetzes zu entscheiden?

Finanzielle Erwägungen haben jedenfalls keine Rolle gespielt, da Arzneimittel im Deutschen Reich nicht patentiert werden können und somit die Volksgesundheit als Geschäftsidee ausscheidet. Das Impfgesetz gebietet die unentgeltliche Ausgabe des Impfstoffes an die Impfärzte. Die Impfärzte ihrerseits hatten die Impfungen ebenfalls unentgeltlich durchzuführen.

Die Protokolle der fünf Sitzungen des Reichstags zu diesem Thema zeigen, daß es den Abgeordneten – Impfbefürwortern wie Impfgegnern – beim Ringen um die richtige Entscheidung, um das gesundheitliche Wohl der Bürger ging; getreu dem Staatszweck des Allgemeinwohls.

Aus verschiedenen Reichstagsprotokollen aus den Jahren nach 1875 geht hervor, daß in der Folgezeit nach der Verabschiedung des Impfgesetzes mehrfach kontrovers über dieses Gesetz diskutiert wurde. Diese Überprüfungen hinsichtlich der früheren Entscheidung weisen ebenfalls hin auf das Bestreben der Abgeordneten, entsprechend des jeweils aktuellen Kenntnisstandes, im Sinne des Allgemeinwohls zu entscheiden.

Ausblick.

Heute gelten die Pocken als ausgerottet. Das 1875 in Kraft getretene Impfgesetz, das ausschließlich die Pockenimpfung zum Gegenstand hatte, dürfte somit hinfällig sein.

Nach der Restauration unseres Staates müssen die Gesundheitsmaßnahmen auf den Prüfstand. Mit modernen wissenschaftlichen Methoden und Statistiken sowie frei von persönlichen und wirtschaftlichen Interessen kann die neue Gesundheitspolitik gestaltet werden unter der Prämisse „salus publica“.

Quellangaben.

Reichstagsprotokoll vom 18. Februar 1874: https://www.reichstagsprotokolle.de/Blatt3_k2_bsb00018367_00127.html
Reichstagsprotokolle zum Impfgesetz: https://www.reichstag-abgeordnetendatenbank.de/volltext.html?recherche=ja&sammlung=1243922979&suchbegriff=Impfgesetz&anfang=&ende=&sortierung=asc
Impfgesetz: https://de.wikisource.org/wiki/Impfgesetz
Impfen und Homöopathie: https://www.paracelsus.de/magazin/ausgabe/200903/nosodentherapie-impfen-mit-homoeopathie
Sterblichkeitsrate bei Pocken: https://www.msdmanuals.com/de/profi/infektionskrankheiten/pockenviren/pocken?ruleredirectid=740
Pockenepidemie von 1870: https://de.wikipedia.org/wiki/Pocken
Ausschluß der Patentierung von Arzneimitteln: https://bibliothek.ewigerbund.org/?rcno_review=lehrbuch-des-deutschen-verwaltungsrechts-erster-teil&seite=346

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