Bald nach Beendigung des gewaltigen Krieges 1814 versammelten sich die verbündeten Fürsten in Wien, um den Länderbesitz der einzelnen Staaten festzustellen. Nach langem Streite kam endlich eine Einigung zustande. Preußen erhielt alle Länder zurück, die es vor dem Tilsiter Frieden besessen hatte, dazu die Hälfte des Königreichs Sachsen, das Großherzogtum Posen sowie ansehnliche Gebiete am Rhein. Bayern gab Tirol, Vorarlberg, Salzburg und das Innviertel an Österreich zurück, verzichtete auf Jülich und Berg sowie auf die rechtsrheinischen Teile der Pfalz (mit Mannheim und Heidelberg) und erhielt dafür die Markgrafschaft Ansbach-Bayreuth, Würzburg, Aschaffenburg und die linksrheinische Pfalz in ihrer heutigen Zusammensetzung.

Das deutsche Kaisertum konnte nicht wieder hergestellt werden. Die beiden Großmächte Österreich und Preußen und noch 37 Staaten vereinigten sich zum Deutschen Bunde (1815-1866). Die gemeinsamen Angelegenheiten desselben verwaltete der Bundestag zu Frankfurt am Main, der aus Vertretern der Regierungen bestand. Österreich führte den Vorsitz. Über die erhoffte Volksvertretung wurde bestimmt: „In allen Bundesstaaten wird eine landständische Verfassung stattfinden. Die Vaterlandsfreunde mußten also weiter warten und hoffen auf ein einheitliches deutsches Reich und auf Mitwirkung des Volkes bei der Gesetzgebung.

Quelle: Bayerisches Realienbuch. Bearbeitet von Dr. Hans Reinlein, Oberlehrer in München Realienbuch Nr. 63, 171. bis 180. Gesamt-Auflage. Bielefeld und Leipzig 1915, Seite 117.