Das Deutsche Volk ist nicht der Souverän, und die Bodenrechte liegen bei den Staatsoberhäuptern der Staaten. Das Deutsche Reich garantiert das.
Das heißt aber nicht, daß keiner auf seinem Grundstück wohnen kann, weil er nicht der Souverän ist. Der Artikel 3 der Reichsverfassung kennt für das gesamte Deutsche Reich ein gemeinsames Indigenat. Jeder Deutsche kann in jedem Bundesstaat Grundeigentum erwerben. So kann ein Preuße sich beispielsweise in Hessen niederlassen.
Es stellt eine große Errungenschaft dar, daß alle Deutsche in allen deutschen Staaten gleichberechtigt sind. Das war das Geschenk der Fürsten an das deutsche Volk im Rahmen des ewigen Bundes, in dem die deutschen Staaten zu einem gemeinsamen Bundesgebiet zusammen geschlossen wurden.