Die gültige Verfassung der Deutschen ist die Bismarcksche Reichsverfassung vom 16. April 1871 in ihrem letzten gültigen Rechtsstand vom Herbst 1918 – Genauer Stand wird gerade ermittelt.
Mit Verfassung bezieht man sich gerne nur auf die Verfassungsurkunde. Es sind jedoch alle Gesetze, alle Verordnungen, also alles das, was dann die Gesetzgebung ausmacht, relevant. Wenn man demnach von der Verfassung eine Staates spricht, dann muß man den gesamten Rechtszustand und eben nicht nur die Verfassungsurkunde berücksichtigen.