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Strafprozess.

→Bayerisches Staatsrecht. →Strafprozess.

Der Strafprozess ist ein weiterer Rechtsbereich, dessen heute geltenden Regelungen auf das Deutsche Reich zurückgehen, in welchem die heutige Strafprozessordnung am 1. Oktober 1879 in Kraft getreten ist.

Das Strafprozessrecht regelt das Verfahren, welches zur Festsetzung der nach dem Strafrecht verwirkten Strafen einzuhalten ist. Das Zivilprozessrecht dagegen enthält die Vorschriften darüber, auf welche Weise Streitigkeiten einzelner über die ihnen nach dem bürgerlichen Rechte zukommenden Vermögens- und Familienrechte zum gerichtlichen Austrag gebracht werden, und wie diese Rechte, nachdem sie gerichtlich festgestellt worden sind, gegenüber Widerstrebenden zwangsweise durchgeführt werden können.

Neue Inhalte folgen in Kürze.

→Bayerisches Staatsrecht. →Strafprozess.
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