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Völkerrecht.

→Bayerisches Staatsrecht. →Völkerrecht.

Gegenstände des Völkerrecht bilden die Abkommen und Beziehungen zwischen Völkerrechtssubjekten wie Staaten. Deshalb schöpft sich das Völkerrecht aus vielen verschieden Quellen. Grundlage bildet die Gleichrangigkeit der Staaten untereinander. Die wohl bekannteste völkerrechtliche Vereinbarung ist die sog. Haager Landkriegsordnung. Da es aber keinen höheren Willen als den von souveränen Staaten geben kann, fehlt es dem Völkerrecht an der Erzwingbarkeit. Deshalb ist sein Wert überwiegend moralischer Natur ist.

Neue Inhalte zum Thema Völkerrecht folgen in Kürze.

→Bayerisches Staatsrecht. →Völkerrecht.
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