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Staats- und Verfassungsrecht.

→Bayerisches Staatsrecht. →Staats- und Verfassungsrecht.

Das bayerische Staats- und Verfassungsrecht.

Das Staats- und Verfassungsrecht trifft Bestimmungen darüber, in welcher Weise der Staat organisiert ist, wer die Gesetze zu erlassen hat und wie sie zustande kommen, welche staatsbürgerlichen Rechte den Staatsbürgern zustehen und welche Pflichten ihnen obliegen. Die Grundzüge dieses Verfassungsrechts sind in der neueren Zeit fast überall in einem besonderen, von dem Herrscher beschworenen Staatsgrundgesetz, der Verfassungsurkunde, enthalten.

Die Staatsverfassung.

Gemäß Staatsverfassung ist Bayern ein souveräner, monarchischer Staat. Das Königreich Bayern bildet nach dem Versailler Vertrag vom 23. Nov. 1870 und der Reichsverfassung vom 16. April 1871 mit 21 weiteren deutschen Monarchien, drei freien Städten und dem Reichsland Elsaß-Lothringen einen Bund namens Deutsches Reich. Beim Eintritt in den Bund sicherte sich auch Bayern eine Reihe von …

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