

Schaumburg-Lippe, souveränes, zum Deutschen Reiche gehöriges Fürstentum (ehemals Grafschaft), zwischen 51°53´-52°30´ nördl. Br. und 8°59´-9°20´ östl. L., wird von dem preußischen (vormals hessischen) Teile der Grafschaft Schaumburg, den preuß. Regierungsbezirken Hannover und Minden begrenzt und besteht aus dem westlichen Teile der ehemaligen Grafschaft Schaumburg. Außerdem besitzt der Fürst zu S. das paragiale Oberamt Blomberg unter Hoheit des Fürsten von Lippe–Detmold. Das Fürstentum liegt am nördlichsten Zweige des Wesergebirges und besteht zum größern Teil aus Tiefland, zum kleinern aus wellenförmigem Hügelland. Im SO. liegt die bewaldete und kohlenreiche Kette des Bückebergs (332 m), im N. das Steinhuder Meer (s. d.). Mineralquellen sind bei Stadthagen und Eilsen. Das Klima ist gemäßigt und gesund, wenn auch vorherrschend feucht und kühl. Der Flächeninhalt beträgt 340,29 qkm (6,2 QM.). Die Bevölkerung, die 1905: 44,992 Seelen (132 auf 1 qkm) betrug, gehört dem niedersächsischen Stamm an und bekennt sich, mit Ausnahme von etwa 3800 Reformierten, (1900) 785 Katholiken und 257 Israeliten, zur evangelisch-lutherischen Kirche. Die Bevölkerung wohnt in 2 Städten (Bückeburg und Stadthagen), 2 Flecken und 88 Ortschaften. Das Fürstentum steht unter preußischer Zollverwaltung. Als Grundgesetz gilt das Landesverfassungsgesetz vom 17. Nov. 1868.