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Das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin im Ewigen Bund. Eine Bundesstaatenseite des Ewigen Bundes.
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Das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin (siebenter Staat im Deutschen Reich) erstreckt sich von 53°4’–54°22′ nördlicher Breite und von 10°36’–13°11′ östlicher Länge mit einem Flächeninhalt von 13,126,9 km² und mit Einschluß des Anteils am Saaler Bodden 13,161 km² und besteht aus dem Herzogtum Schwerin, dem Herzogtum Güstrow, dem Rostocker Distrikt, dem Fürstentum Schwerin und der Herrschaft Wismar.

Zu ihm gehören drei kleine Gebietsausschlüsse: der von Mecklenburg-Strelitz umschlossene Ausschluß Ahrensberg mit dem zu ihm gehörenden, aber von ihm getrennten Pälitzsee, 32,3 km² groß, und die zwei von der Provinz Brandenburg umgrenzten Ausschlüsse Rossow, 29,9 km², und Netzeband, 32,5 km² groß. Innerhalb der Landesgrenzen liegt der zum Fürstentum Ratzeburg gehörige Gebietseinschluß Dodow, 6,8 km² groß, und im Osten die zum Herzogtum Strelitz gehörigen Einschlüsse Blankenhagen-Gevezin und Viezen-Gaarz sowie das zur preußischen Provinz Pommern gehörige Gebiet Zettemin.

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Das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin im Ewigen Bund. 2023