Das Staatsgebiet.
Der bremische Staat besteht aus der Stadt Bremen und „dem mit derselben verbundenen Gebiet“ (s. § 1 der Verfassung). Letzteres wird gebildet aus den beiden Hafenstädten, Vegesack und Bremerhaven, und dem Landgebiet.
Das Staatsgebiet hat einen Flächeninhalt von 25.639 ha. Nach dem Gebietsumfang ist Bremen der kleinste unter den 26 im Deutschen Reiche vereinigten Staaten; nach der Einwohnerzahl steht es etwa an fünfzehnter Stelle. Der wirtschaftlich und an Einwohnerzahl weitaus bedeutendste Teil des Gebietes ist die Stadt Bremen. Von den 276.944 Bewohnern des Staates wohnen in ihr 227.573 Personen; räumlich umfaßt das Gebiet der Stadt Bremen mehr als ⅕ des Staatsgebietes.
Das Staatsgebiet ist nicht räumlich geschlossen; die Hauptmasse bildet die Stadt Bremen mit dem sich daran schließenden Landgebiet. Die Hafenstadt Bremerhaven ist eine Enklave in der preußischen Provinz Hannover. Die wichtigste Erweiterung des Gebietes, nachdem dasselbe im übrigen mit den im Reichsdeputationshauptschluss von 1803 gemachten Erwerbungen gegeben war, erfolgte durch den Erwerb des Distriktes von Bremerhaven, zu dem auf Veranlassung des Bürgermeisters Smidt durch Vertrag mit Hannover vom 11. Januar 1827 der Grund gelegt und der durch spätere Verträge mit Hannover und Preußen mehrfach vergrößert wurde. Zuletzt erwarb Bremen durch Verträge mit Preußen von 1904/5 gegen Austausch eines entsprechenden Teiles seines Landgebietes ein Gebiet von ca. 587 ha, das jedoch nur zu einem kleinen Teil (ca. 32 ha) zur Erweiterung des Stadtgebietes von Bremerhaven, im übrigen nur zu Hafen- und Schifffahrtszwecken verwandt werden darf. Mit dieser Vergrößerung umfasst der Bezirk von Bremerhaven jetzt 879 ha.