{"id":357,"date":"2021-10-18T17:32:59","date_gmt":"2021-10-18T15:32:59","guid":{"rendered":"https:\/\/www.ewigerbund.org\/wuerttemberg\/?page_id=357"},"modified":"2023-02-18T09:30:13","modified_gmt":"2023-02-18T08:30:13","slug":"geschichte","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.ewigerbund.org\/wuerttemberg\/geschichte\/","title":{"rendered":"W\u00fcrttembergische Geschichte im \u00dcberblick."},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"wp-block-heading\">W\u00fcrttemberg vor 2.000 Jahren.<\/h2>\n\n\n\n<p>Die \u00e4lteste germanische Bev\u00f6lkerung des jetzigen K\u00f6nigreichs W. bildeten die Sueven. Im <strong>1. Jahrh. n. Chr.<\/strong> eroberten die R\u00f6mer das Land und sch\u00fctzten es durch den Grenzwall (s. Limes), der sich seit 150 n. Chr. von Jagsthausen \u00fcber \u00d6hringen bis Lorch hinzog und dann rechts in der Richtung auf Dinkelsb\u00fchl ausbog, gegen feindliche Angriffe; das r\u00f6mische Gebiet, Zehntland (<em>Agri decumates<\/em>, s. d.) genannt, war zwar mit germanischen Ansiedlern besetzt, aber die r\u00f6mische Kultur ward dort heimisch. Im 3. Jahrh. von den Alemanen erobert, kam es nach deren Unterwerfung durch die Franken (496) an das fr\u00e4nkische Reich und geh\u00f6rte dann zu dem im <strong>9. Jahrh.<\/strong> sich bildenden deutschen Herzogtum Schwaben (s. d.). Der erste Herr von W. (Wirtineberg, einem Schlo\u00df, das auf dem Rotenberg bei Stuttgart stand, auf dem 1860\u201364 eine Gruftkapelle f\u00fcr die k\u00f6nigliche Familie erbaut, und dem 1907 wieder der offizielle Name W. beigelegt wurde), wird bald nach 1080 genannt. Das Geschlecht erlangte von den Staufern reiche Besitzungen und die Grafenw\u00fcrde. Graf Ulrich (1241 bis 1265), mit dem die sichere Reihe der Grafen von W. beginnt, erwarb von Konradin das Marschallamt in Schwaben und die Vogtei \u00fcber die Stadt Ulm und kaufte w\u00e4hrend des Interregnums neue G\u00fcter, so die Grafschaft Urach. Ihm folgten seine S\u00f6hne Ulrich II. und Eberhard I., der Erlauchte, von denen ersterer schon <strong>1279 <\/strong>starb, letzterer seinen Besitz gegen die K\u00f6nige Rudolf von Habsburg und Albrecht I., welche die Reichsg\u00fcter zur\u00fcckforderten, zu verteidigen hatte. Von Heinrich VII. aus seinem Lande vertrieben, kehrte Eberhard erst nach des Kaisers Tode (1313) zur\u00fcck. Dennoch vergr\u00f6\u00dferte er die Grafschaft durch Neuerwerbungen fast um die H\u00e4lfte und erlangte durch die Landvogtei in Schwaben nicht nur betr\u00e4chtliche neue Eink\u00fcnfte, sondern auch die Hoheitsrechte, die zur Entwickelung einer Territorialmacht erforderlich waren. Nach Zerst\u00f6rung des Schlosses W. durch die E\u00dflinger machte er <strong>1321 <\/strong>Stuttgart, wohin er das Erbbegr\u00e4bnis seines Hauses verlegte, zur Residenz. Auf seinen Sohn Ulrich III. (1325\u201344) folgten dessen S\u00f6hne Eberhard II., der Greiner, und Ulrich IV. erst gemeinsam, nach des letztern Tod (1366) Eberhard allein bis (1392). Da dieser die Rechte als Inhaber der schw\u00e4bischen Landvogtei energisch geltend machte, geriet er mit den schw\u00e4bischen Reichsst\u00e4dten und der Ritterschaft in Streit, siegte 1372 \u00fcber die St\u00e4dte bei Altheim und brach, nachdem sein Sohn Ulrich 1377 bei Reutlingen geschlagen worden war, die Macht des Schw\u00e4bischen St\u00e4dtebundes durch seinen Sieg bei D\u00f6ffingen (1388). Sein Enkel Eberhard III. (1392\u20131417) und dessen Sohn Eberhard IV. (1417\u201319) vermehrten den Besitz des Geschlechts durch die Erwerbung von M\u00f6mpelgard (s. Montb\u00e9liard). Nach dem fr\u00fchen Tod Eberhards IV. regierte dessen Witwe, Gr\u00e4fin Henriette, f\u00fcr die minderj\u00e4hrigen S\u00f6hne Ludwig 1. und Ulrich V., die, vollj\u00e4hrig geworden, erst gemeinschaftlich herrschten, 25. Jan. 1442 aber das Land teilten; Ludwig erhielt den Uracher, Ulrich den Stuttgarter oder Neuffener Teil. Als Ludwig 23. Sept. 1450 starb, \u00fcbernahm Ulrich die Vormundschaft \u00fcber dessen unm\u00fcndige S\u00f6hne Ludwig II. und Eberhard V. (im Bart), von denen der erstere schon 1457 starb, der letztere <strong>1477 <\/strong>die Universit\u00e4t T\u00fcbingen gr\u00fcndete. Ulrich V. k\u00e4mpfte 1462 mit andern Herren gegen den Kurf\u00fcrsten Friedrich von der Pfalz, wurde aber bei Seckenheim geschlagen und gefangen genommen und erst 1463 freigelassen. Bei seinem Tode (1. Sept. 1480) hinterlie\u00df er den Stuttgarter Anteil seinem ausschweifenden Sohn Eberhard VI., der aber 14. Dez. 1482 durch den M\u00fcnsinger Vertrag die Regierung seinem Vetter Eberhard V. \u00fcberlie\u00df; dieser Vertrag setzte zugleich unter Mitwirkung der Landst\u00e4nde die Unteilbarkeit des w\u00fcrttembergischen Landes und die Erbfolge nach dem Rechte der Erstgeburt fest, was Kaiser Maximilian I. auf dem Wormser Reichstag 1495 best\u00e4tigte. Nur die linksrheinischen Gebiete durften zur Versorgung nachgeborner Prinzen verwendet werden; Eberhard ward zum Herzog erhoben und W. f\u00fcr ein Reichsf\u00fcrstentum erkl\u00e4rt.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">W\u00fcrttemberg als Herzogtum<\/h2>\n\n\n\n<p>Als Herzog Eberhard I. 24. Febr. <strong>1496 <\/strong>kinderlos starb, folgte ihm sein Vetter Eberhard <em>Vl<\/em>., als Herzog Eberhard II. Der sich dem von Eberhard I. ihm bestellten Regiment der Landst\u00e4nde nicht f\u00fcgen wollte, wurde er unter Zustimmung des Kaisers von den St\u00e4nden f\u00fcr abgesetzt erkl\u00e4rt und verzichtete f\u00f6rmlich 10. Juni 1498 im Horber Vertrag. Sein minderj\u00e4hriger Neffe Ulrich, der Sohn des geisteskranken Grafen Heinrich, folgte ihm unter vormundschaftlicher Regierung, wurde aber 1503, erst 16 j\u00e4hrig, vom Kaiser f\u00fcr vollj\u00e4hrig erkl\u00e4rt. Als des jungen Herzogs Prachtliebe und Verschwendung eine Erh\u00f6hung der Steuern notwendig machten, brach 1514 im Remstal der Aufruhr des \u00bbarmen Konrad\u00ab aus. Zur Herstellung der Ordnung schritten die St\u00e4nde ein: durch den T\u00fcbinger Vertrag vom 8. Juli 1514 \u00fcbernahmen sie die Schulden des Herzogs (950,000 Gulden), wogegen sich dieser verpflichtete, ohne ihre Zustimmung keinen Krieg anzufangen, kein St\u00fcck Land zu verpf\u00e4nden, keine Schatzung auszuschreiben und niemand ohne Urteil und Recht zu bestrafen; diese Rechte bildeten die Grundlage der Verfassung des w\u00fcrttembergischen Territoriums. Sehr bald beschwor Ulrich einen neuen Konflikt herauf: er t\u00f6tete 1515 den Ritter Hans von Hutten, mit dessen Gattin er ein Liebesverh\u00e4ltnis hatte, und zog sich dadurch den Zorn der Ritterschaft zu; seine Gemahlin Sabine floh zu ihren Br\u00fcdern, den Herzogen von Bayern, und diese bewogen den Kaiser Maximilian, 1516 den Herzog wegen Mordes zu \u00e4chten. Als Ulrich 28. Jan. <strong>1519 <\/strong>die Reichsstadt Reutlingen \u00fcberfiel und besetzte, begann der Schw\u00e4bische Bund, dessen Mitglied Reutlingen war, den Krieg, eroberte W. und verkaufte es 1520 f\u00fcr 220,000 Gulden an Kaiser Karl V., der 1530 seinen Bruder Ferdinand damit belehnte. Herzog Ulrich, der sich nach vergeblichen Versuchen, sein Land wiederzuerobern, nach M\u00f6mpelgard begeben hatte, wo er sich der Reformation anschlo\u00df, gewann <strong>1534 <\/strong>den Beistand des Landgrafen Philipp von Hessen und machte durch seinen Sieg bei Lauffen (13. Mai) der \u00f6sterreichischen Herrschaft ein Ende, mu\u00dfte aber im Frieden von Kaaden (29. Juni 1534) die \u00f6sterreichische Oberlehnshoheit anerkennen. Ulrich f\u00fchrte nun die Reformation in W. durch und f\u00f6rderte aus den G\u00fctern der eingezogenen Kl\u00f6ster die Zwecke der Kirche und Schule. Von neuem gef\u00e4hrdete Ulrich seine Herrschaft durch seine Teilnahme am Schmalkaldischen Krieg: nach dem R\u00fcckzug der Verb\u00fcndeten aus S\u00fcddeutschland ward W. von den Kaiserlichen besetzt und Ulrich im Heilbronner Vertrag 1547 nur unter dr\u00fcckenden Bedingungen, besonders der Annahme des Interim, zur\u00fcckgegeben. Gleichwohl wegen seiner neuen Rebellion mit Absetzung bedroht, starb Ulrich 6. Nov. 1550.<\/p>\n\n\n\n<p>Ulrichs Sohn Christoph (1550\u201368) wurde vom K\u00f6nig Ferdinand unter den Bedingungen des Kaadener Vertrags als Herzog von W. anerkannt. Er vollendete die Reformation in W. und legte durch die \u00bbgro\u00dfe Kirchenordnung\u00ab den Grund zum w\u00fcrttembergischen Kirchen\u2013 und Schulwesen, f\u00fcr dessen Zwecke er hinreichende Eink\u00fcnfte aus dem eingezogenen Kirchengut beschaffte. Auch f\u00fchrte er ein allgemeines Landrecht ein und bildete im Einvernehmen mit den St\u00e4nden zur Kontrolle des Finanzwesens aus der Landschaft den Kleinern und den Gr\u00f6\u00dfern Ausschu\u00df, der durch sein Selbsterg\u00e4nzungsrecht allm\u00e4hlich eine oligarchische Stellung errang und die St\u00e4dte selbst in den Hintergrund dr\u00e4ngte. Christophs Sohn Ludwig (1568\u201393), der die Konkordienformel einf\u00fchrte und das <em>Collegium illustre<\/em>, eine Anstalt zur wissenschaftlichen Ausbildung weltlicher Beamten, gr\u00fcndete (<strong>1592<\/strong>), starb kinderlos, und ihm folgte der einzige noch \u00fcbrige F\u00fcrst des w\u00fcrttembergischen Hauses, Friedrich I. (1593\u20131608), der Sohn des Grafen Georg von M\u00f6mpelgard, eines Bruders des Herzogs Ulrich. Er erreichte es 1599, da\u00df Kaiser Rudolf II. im Prager Vertrag gegen eine hohe Geldentsch\u00e4digung W. aus einem \u00f6sterreichischen Lehen wieder zu einem Reichslehen machte. Er regierte fast unumschr\u00e4nkt und n\u00f6tigte dem Landesausschu\u00df die Bewilligung seiner bedeutenden Geldforderungen ab; doch die Aufhebung des T\u00fcbinger Vertrags und die Beseitigung der st\u00e4ndischen Rechte gl\u00fcckten ihm nicht. Sein Sohn Johann Friedrich (1608\u201328) mu\u00dfte den T\u00fcbinger Vertrag voll best\u00e4tigen und die Hinrichtung des Kanzlers Enslin, der verschiedener Rechtswidrigkeiten angeklagt wurde, <strong>1613<\/strong> zulassen. Obgleich Mitglied der Union, nahm Johann Friedrich am Drei\u00dfigj\u00e4hrigen Kriege nicht teil; dennoch hatte W. von den Durchz\u00fcgen und Pl\u00fcnderungen der Truppen, namentlich der Wallensteinschen, viel zu leiden. Mitten im Kriege starb Johann Friedrich 18. Juli 1628 und hinterlie\u00df einen erst 14j\u00e4hrigen Sohn, Eberhard III., f\u00fcr den 1628 bis 1633 seine Oheime Ludwig Friedrich, dann Julius Friedrich die Vormundschaft f\u00fchrten. Gleich nachdem Eberhard die Regierung \u00fcbernommen, trat er dem Heilbronner B\u00fcndnis bei und stellte Truppen zum schwedischen Heer, weswegen nach der Niederlage bei N\u00f6rdlingen (1634) W. von den Kaiserlichen besetzt wurde; der Herzog fl\u00fcchtete nach Stra\u00dfburg und kehrte erst <strong>1638 <\/strong>zur\u00fcck. Im Westf\u00e4lischen Frieden erhielt er sein ganzes Land wieder, aber entv\u00f6lkert und verarmt. Bis zu seinem Tode (3. Juli 1674) war nun Eberhard bem\u00fcht, die Finanzwirtschaft in ertr\u00e4glichen Zustand zu bringen, Kirche und Schule wieder einzurichten und den Wohlstand des Landes zu heben. Seinem Sohne Wilhelm Ludwig (1674\u201377) folgte dessen einj\u00e4hriger Sohn, Eberhard Ludwig, der bis 1693 unter der Vormundschaft seines Oheims Friedrich Karl stand. Unter ihm wurde W. wiederholt von Einf\u00e4llen der Franzosen (1688, 1703 und 1707) heimgesucht. Der Herzog nahm 1699 fl\u00fcchtige Waldenser in W. auf, um die Bev\u00f6lkerung und den Wohlstand zu mehren. Nach dem Ende des Spanischen Erbfolgekrieges richtete er einen gl\u00e4nzenden Hofhalt ein und stellte dadurch gro\u00dfe finanzielle Anforderungen an seine Untertanen. Dazu kam die M\u00e4tressenwirtschaft der Gr\u00e4fin Gr\u00e4venitz, der zuliebe der Herzog die neue Residenz Ludwigsburg erbaute. 1731 ward die Gr\u00e4fin entfernt, und 31. Okt. 1733 starb Eberhard Ludwig. Sein Nachfolger war der Sohn seines Vormundes Friedrich Karl, Karl Alexander (1733\u20131737), der in \u00f6sterreichischem Kriegsdienst katholisch geworden war und daher der besorgten Landschaft Religionsreversalien ausstellen mu\u00dfte. Ihm verschaffte der Jude S\u00fc\u00df Oppenheimer, zum Geheimen Finanzrat ernannt, das n\u00f6tige Geld. Schon hie\u00df es, der Herzog wolle die Verfassung umst\u00fcrzen, die Religionsreversalien zur\u00fccknehmen und dem Katholizismus freie Bahn \u00f6ffnen, als er 12. M\u00e4rz <strong>1737<\/strong> pl\u00f6tzlich starb.<\/p>\n\n\n\n<p>W\u00e4hrend der Minderj\u00e4hrigkeit seines \u00e4ltesten Sohnes, Karl Eugen, f\u00fchrte die vormundschaftliche Regierung zuerst Herzog Karl Rudolf von W.-Neuenstadt, der den Juden S\u00fc\u00df h\u00e4ngen lie\u00df, seit <strong>1738 <\/strong>Herzog Friedrich Karl von W.-\u00d6ls. 1744 vom Kaiser f\u00fcr vollj\u00e4hrig erkl\u00e4rt, \u00fcbernahm Karl Eugen selbst die Regierung, entfaltete einen ungeheuern Luxus in der Hofhaltung durch Pflege des Theaters etc. und baute mit gro\u00dfer Pracht das neue Schlo\u00df in Stuttgart sowie die Schl\u00f6sser Solit\u00fcde und Hohenheim. Gleichzeitig nahm er am Siebenj\u00e4hrigen Kriege gegen Preu\u00dfen teil. Allerdings zahlte Frankreich bedeutende Hilfsgelder; dennoch verschlang das Heer gro\u00dfe Summen aus Landesmitteln; auch war im evangelischen W. der Kampf gegen das protestantische Preu\u00dfen nicht popul\u00e4r. Die n\u00f6tigen Gelder verschaffte sich der Herzog durch verfassungswidrige Mittel, namentlich einen schamlosen \u00c4mterhandel, und suchte in Gemeinschaft mit seinem obersten Minister, Grafen Montmartin, und dem Kriegsrat Rieger die Rechte der Landschaft zu unterdr\u00fccken; den Konsulenten derselben, J. J. Moser, warf er ins Gef\u00e4ngnis. Die Landschaft beschwerte sich wiederholt beim Kaiser; aber erst nach siebenj\u00e4hrigen Verhandlungen wurde 27. Febr. 1770 der sogen. Erbvergleich geschlossen, der die alten Landesvertr\u00e4ge und das Steuerbewilligungsrecht der St\u00e4nde best\u00e4tigte und die Abstellung der eingerissenen Mi\u00dfbr\u00e4uche verlangte. Zwar erf\u00fcllte der Herzog nicht alle Versprechungen und beging noch manche Willk\u00fcrakte, wie die Verhaftung des Dichters Schubart und den Verkauf von 2000 Soldaten an Holland, aber bei zunehmendem Alter und unter dem Einflu\u00df seiner zweiten Gemahlin, Franziska von Hohenheim, wendete er sich edlern Zielen zu und suchte durch Pflege der Wissenschaften und durch Gr\u00fcndung von Unterrichtsanstalten (\u00bbhohe Karlsschule\u00ab) zu gl\u00e4nzen. Da er keine erbberechtigten Kinder hinterlie\u00df, so folgte ihm nach seinem Tode (24. Okt. 1793) sein Bruder Ludwig Engen und, als dieser schon 20. Mai 1795 starb, der j\u00fcngere Bruder, Friedrich Eugen (1795 bis 1797), der lange Jahre in preu\u00dfischen Diensten gestanden und sich mit einer Nichte Friedrichs d. Gr. verm\u00e4hlt hatte, weswegen seine Kinder evangelisch waren. <strong>1796 <\/strong>drangen die Franzosen unter Moreau in W. ein, mit denen der Herzog 17. Juli den Waffenstillstand von Baden abschlo\u00df, demgem\u00e4\u00df er seine Truppen vom Reichsheer zur\u00fcckzog und eine Kontribution von 4 Mill. Gulden bezahlte; im Frieden von Paris (7. Aug.) trat er M\u00f6mpelgard gegen das Versprechen sp\u00e4terer Entsch\u00e4digung an Frankreich ab. Friedrich Eugen starb 23. Dez. 1797; mit ihm endete die Reihe der katholischen Herzoge, die seit 1733 geherrscht hatten.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">W\u00fcrttemberg als K\u00f6nigreich<\/h2>\n\n\n\n<p>Friedrich Eugens \u00e4ltester Sohn, Friedrich II. (1797\u20131816), nahm gegen den Willen der St\u00e4nde am Kriege der zweiten Koalition gegen Frankreich teil. W. wurde 1800 von Moreau besetzt und gebrandschatzt; der Herzog floh nach Erlangen. Im Frieden mit Frankreich (27. M\u00e4rz 1802) trat er alle linksrheinischen Besitzungen ab und bekam daf\u00fcr durch den Reichsdeputationshauptschlu\u00df an Entsch\u00e4digung: die Propstei Ellwangen, die Abteien Zwiefalten und Sch\u00f6nthal sowie die neun Reichsst\u00e4dte: Weil, Reutlingen, E\u00dflingen, Rottweil, Aalen, Giengen, Hall, Gm\u00fcnd und Heilbronn, zusammen 2200 qkm mit 124,688 Einw., und die Kurw\u00fcrde. Die neuen Gebiete erhielten als Neuw\u00fcrttemberg eine besondere, in Ellwangen residierende Regierung und vor allem keine Landst\u00e4nde. Als <strong>1805 <\/strong>der neue Krieg zwischen Frankreich und \u00d6sterreich ausbrach, mu\u00dfte Friedrich ein B\u00fcndnis mit Napoleon schlie\u00dfen und lie\u00df seine Truppen zu den Franzosen sto\u00dfen. Seitdem ein eifriger Anh\u00e4nger des Kaisers, erntete er reiche Belohnungen: im Pre\u00dfburger Frieden (26. Dez. 1805) empfing er die \u00f6sterreichischen Besitzungen in Oberschwaben, die Grafschaften Hohenberg, Nellenburg und Bondorf und die Landvogtei Altdorf und nahm 1. Jan. 1806 die K\u00f6nigsw\u00fcrde an. Alt- und Neuw\u00fcrttemberg wurden v\u00f6llig verschmolzen, die alte Verfassung aufgehoben und das Kirchengut unter Staatsverwaltung gestellt. Nachdem der K\u00f6nig 12. Juli <strong>1806 <\/strong>dem Rheinbund beigetreten war, erhielt W. durch die Mediatisierung mehrerer f\u00fcrstlicher und gr\u00e4flicher H\u00e4user sowie durch Gebietsabtretung einen weitern Zuwachs von 160,000 Seelen und durch den Wiener Frieden (14. Okt. 1809) Ulm, Mergentheim u. a., im ganzen 110,000 Einw., so da\u00df W., das 1802 nur 650,000 Einw. gehabt, nun 1,400,000 Einw. z\u00e4hlte. Daf\u00fcr mu\u00dfte das w\u00fcrttembergische Kontingent 1806\u201307 gegen Preu\u00dfen, 1809 gegen \u00d6sterreich, 1812 gegen Ru\u00dfland und 1813 gegen die Verb\u00fcndeten k\u00e4mpfen. Nach der Schlacht bei Leipzig, w\u00e4hrend der eine w\u00fcrttembergische Brigade zu den Verb\u00fcndeten \u00fcberging, fiel K\u00f6nig Friedrich von Napoleon ab und erlangte von Metternich im Vertrag zu Fulda (2. Nov. 1813) die Garantie seines Gebietes und seiner Souver\u00e4nit\u00e4t, worauf die w\u00fcrttembergischen Truppen 1814\u201315 am Kampfe gegen Frankreich teilnahmen. Auf dem Wiener Kongre\u00df str\u00e4ubte sich der K\u00f6nig hartn\u00e4ckig gegen jede Beschr\u00e4nkung seiner Souver\u00e4nit\u00e4t und trat erst 1. Sept. 1815 dem Deutschen Bund bei. Seinem Versprechen im Manifest vom 11. Jan. 1815 gem\u00e4\u00df legte er der am 15. M\u00e4rz er\u00f6ffneten St\u00e4ndeversammlung den Entwurf einer konstitutionellen Verfassung vor; doch verlangten die St\u00e4nde ihr \u00bbaltes, gutes Recht\u00ab zur\u00fcck und lehnten den Entwurf ab. Friedrich I. starb 30. Okt. 1816, w\u00e4hrend der Verfassungsstreit im Lande aufs heftigste tobte.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">W\u00fcrttemberg zur Zeit des Deutschen Bundes (ab 1815)<\/h2>\n\n\n\n<p>Sein Sohn, K\u00f6nig Wilhelm I. (1816\u201364), gelangte erst unter dem Drucke der Karlsbader Beschl\u00fcsse zur Vereinbarung einer Verfassung mit den St\u00e4nden, die am 25. Sept. 1819 verk\u00fcndet wurde. Die Justiz wurde von der Verwaltung getrennt und das Land 1817 in 4 Kreise und 64 <a href=\"https:\/\/www.ewigerbund.org\/wuerttemberg\/oberaemter\/\">Ober\u00e4mter<\/a> eingeteilt. Das Schulwesen wurde verbessert, die katholische Kirche neu organisiert, 1817 eine katholisch-theologische Fakult\u00e4t in T\u00fcbingen und 1828 das Bistum in Rottenburg errichtet. Besondere F\u00fcrsorge widmete der K\u00f6nig der Landwirtschaft und gr\u00fcndete 1818 die land- und forstwirtschaftliche Akademie in Hohenheim. Mit Erfolg bem\u00fcht, die Finanzen des Landes zu bessern und die Steuerlasten zu mindern, f\u00fchrte er im Gegensatz zu seinem Vater einen sehr einfachen Hofhalt und hielt auch in der Staatsverwaltung aus strengste Sparsamkeit. Die Landst\u00e4nde zeigten sich nach der einmal erfolgten Vers\u00f6hnung nachgiebig und friedlich und nur 1831\u201333 waren einige Vertreter der liberalen Opposition unter ihnen. In einem politischen Stillleben wuchsen langsam Gewerbe und Handel und damit der Wohlstand durch den Anschlu\u00df an den Zollverein, den Bau der ersten Staatseisenbahn u. a. Erst 1848 brach in W. eine freiheitliche und nationale Bewegung aus, welcher der K\u00f6nig sofort nachgab: das bureaukratische Ministerium Schlayer (seit 1833) wurde entlassen, und die am 9. M\u00e4rz zu Ministern berufenen Liberalen, R\u00f6mer, Duvernoy, Pfizer und Goppelt, versprachen 11. M\u00e4rz liberale Reformen im Innern und Mitwirkung bei Herstellung eines einigen Deutschland. Der alte Landtag genehmigte noch die Gesetze \u00fcber B\u00fcrgerbewaffnung, Versammlungsrecht und Abl\u00f6sung der Grundlasten, wurde 27. M\u00e4rz aufgel\u00f6st, und die viele demokratische Mitglieder z\u00e4hlende neue Kammer beschlo\u00df au\u00dfer einem neuen Wahlgesetz die Abschaffung aller Privilegien. Die von der Frankfurter Nationalversammlung beschlossenen Grundrechte verk\u00fcndete die Regierung als Reichsgesetze, und der widerstrebende K\u00f6nig mu\u00dfte 24. April 1849 notgedrungen auch die Reichsverfassung unterzeichnen. Die demokratische Agitation im Lande verlangte indes die Unterst\u00fctzung des badisch-pf\u00e4lzischen Aufstandes zur Durchf\u00fchrung der Reichsverfassung. Um die Erhebung W\u00fcrttembergs zu bef\u00f6rdern, verlegte das Rumpfparlament seinen Sitz nach Stuttgart; doch das Ministerium schritt energisch ein, sprengte 18. Juni das Rumpfparlament durch Milit\u00e4r auseinander und l\u00f6ste den Landtag 8. Aug. auf.<\/p>\n\n\n\n<p>Das deutschnationale Ministerium R\u00f6mer hatte hierdurch W. vor einem Her\u00fcbergreifen des Aufstandes bewahrt, nach dessen Unterdr\u00fcckung in der Pfalz und Baden der K\u00f6nig 28. Okt. 1849 das Ministerium entlie\u00df und Schlayer wieder an die Spitze der Regierung berief, dem im Juli 1850 v. Linden (bis 1864) folgte. Der K\u00f6nig sagte sich entschieden von Preu\u00dfen los, sprach sich gegen das preu\u00dfische Unionsprojekt aus und schlo\u00df sich im Oktober 1850 in Bregenz ganz an \u00d6sterreich an. Nachdem die drei von August 1849 bis Herbst 1850 durch allgemeine, direkte Wahlen zustande gekommenen demokratischen Landesversammlungen wegen Ablehnung der Regierungsvorlagen aufgel\u00f6st worden waren, hob der K\u00f6nig im November 1850 das Wahlgesetz vom 1. Juli 1849 auf und erkl\u00e4rte die Verfassung von 1819 f\u00fcr allein g\u00fcltig. Die neue Kammer bestand zumeist aus Staats\u2013 und Gemeindebeamten. Der im Mai 1851 zusammentretende Landtag genehmigte die Beseitigung des Verfassungseides der Truppen, die Aufhebung der Grundrechte, die Aufl\u00f6sung der Volksvereine, die Wiedereinf\u00fchrung der Todes\u2013 und Pr\u00fcgelstrafe und die Befreiung der Standesherren vom Kriegsdienst; nur die Entsch\u00e4digung des Adels f\u00fcr seine durch die Abl\u00f6sung der Grundlasten erlittenen Verluste lehnte der Landtag ab. Mit dem p\u00e4pstlichen Stuhl schlo\u00df 8. April 1857 der Kultusminister R\u00fcmelin ein Konkordat, das die Entscheidung \u00fcber gemischte Ehen und \u00fcber die Erziehung des Klerus dem Bischof \u00fcberlie\u00df und Niederlassungen geistlicher Orden erlaubte. Es wurde als k\u00f6nigliche Verordnung verk\u00fcndet, die st\u00e4ndische Zustimmung nur zu den eine Gesetzes\u00e4nderung erfordernden Punkten vorbehalten, aber der Landtag lehnte 1861 die Vorlage ab und bat, das Verh\u00e4ltnis des Staates zur Kirche durch die Landesgesetzgebung zu regeln. Dies geschah durch das Gesetz vom 30. Jan. 1862, das der neue Kultusminister Golther vorlegte.<\/p>\n\n\n\n<p>In der deutschen Frage folgte W. den W\u00fcnschen \u00d6sterreichs, und als nach dem italienischen Kriege 1859 die Bundesreform wieder in Flu\u00df kam, hielt die Regierung, auf die antipreu\u00dfische Str\u00f6mung im Volke sich st\u00fctzend, sich m\u00f6glichst zur\u00fcck. Sie nahm an den von Bayern angeregten mittelstaatlichen Verhandlungen \u00fcber eine engere Einigung der \u00bbrein deutschen Staaten\u00ab teil und erkl\u00e4rte sich 1863 f\u00fcr das \u00f6sterreichische Bundesreformprojekt. Den Herzog von Augustenburg erkannte sie als berechtigten Erben Schleswig\u2013Holsteins an, ging aber auf die vom Landtag verlangte energische Politik gegen die Gro\u00dfm\u00e4chte nicht ein; auch f\u00fcgte sie sich dem von Preu\u00dfen 1862 abgeschlossenen franz\u00f6sischen Handelsvertrag, um eine Aufl\u00f6sung des Zollvereins zu vermeiden. Als jedoch K\u00f6nig Wilhelm 25. Juni 1864 starb und sein Nachfolger, K\u00f6nig Karl, den gem\u00e4\u00dfigt-liberalen, aber antipreu\u00dfischen Freiherrn v. Varnb\u00fcler an die Spitze des Ministeriums stellte, entwickelte die Regierung nach innen und nach au\u00dfen eine lebhaftere T\u00e4tigkeit. Sie hob die r\u00fcckst\u00e4ndigen Verordnungen \u00fcber Presse und Vereinswesen auf (24. Dez. 1864) und beantragte 1865 beim Landtag eine bedeutende Erweiterung des Eisenbahnnetzes. In \u00dcbereinstimmung mit der Kammer erkl\u00e4rte sie sich gegen Preu\u00dfens Haltung in der schleswig-holsteinischen Frage, nahm an den mittelstaatlichen Konferenzen in Augsburg und Bamberg teil und traf schon im April 1866 milt\u00e4rische Vorbereitungen, wof\u00fcr ihr im Juni der Landtag 7,700,000 Gulden bewilligte. W. stimmte 14. Juni in Frankfurt f\u00fcr \u00d6sterreichs Antrag auf Mobilmachung aller nichtpreu\u00dfischen Bundeskorps, und w\u00e4hrend ein Bataillon Hohenzollern besetzte, stie\u00df das w\u00fcrttembergische Kontingent zum 8. Bundeskorps. Obwohl die Schlacht bei K\u00f6niggr\u00e4tz die kriegerische und siegesbewu\u00dfte Stimmung im Volk abk\u00fchlte, trieb Varnb\u00fcler zur Fortsetzung des Kampfes und verstand sich erst, als die W\u00fcrttemberger 24. Juli bei Tauberbischofsheim schwere Verluste erlitten und nach Aufl\u00f6sung des 8. Korps W. der preu\u00dfischen Okkupation offen lag, zu Verhandlungen, die am 2. Aug. zu einem Waffenstillstand mit Manteuffel f\u00fchrten; der n\u00f6rdliche Teil des Landes wurde von den Preu\u00dfen besetzt, Hohenzollern aber ger\u00e4umt. Der Fried 6 vom 13. Aug. legte W. eine Kriegsentsch\u00e4digung von 8 Mill. Gulden auf; gleichzeitig schlo\u00df die Regierung mit Preu\u00dfen ein geheimes Schutz- und Trutzb\u00fcndnis.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Ausgang des Krieges f\u00fchrte in W. zun\u00e4chst noch zu keiner Vers\u00f6hnung mit der neuen Lage in Deutschland. Die Zweite Kammer forderte bei der Beratung des Friedensvertrags 11. Okt statt Anschlu\u00df an Preu\u00dfen einen besondern s\u00fcddeutschen Bund und genehmigte das 1867 ver\u00f6ffentlichte Schutz- und Trutzb\u00fcndnis sowie den Vertrag \u00fcber die Reform des Zollvereins 31. Okt. d. J. nur, weil Preu\u00dfen drohte, W. im Fall der Ablehnung eines der Vertr\u00e4ge aus dem Zollverein auszuschlie\u00dfen. Bei den Wahlen f\u00fcr das Zollparlament (24. M\u00e4rz 1868) wurden unter Beg\u00fcnstigung der Regierung nur Gegner der Einigung mit Preu\u00dfen, Gro\u00dfdeutsche, Ultramontane und Demokraten, gew\u00e4hlt. Nun folgten im Juni 1868 die Wahlen f\u00fcr die Kammer nach dem neuen Wahlgesetz, das direkte und geheime Wahl vorschrieb: dadurch erlangten die Gro\u00dfdeutschen und Demokraten 45 von 70 Sitzen. Durch diesen Sieg ermutigt, begann die Demokratie eine allgemeine Agitation gegen das 1868 vom Kriegsminister v. Wagner mit M\u00fche durchgesetzte Kriegsdienstgesetz, das \u00bbFluchgesetz\u00ab, das nur mit bedeutenden Abschw\u00e4chungen der preu\u00dfischen Grunds\u00e4tze \u00fcber Wehrpflicht und Heeresorganisation angenommen worden war. Nun forderte die Demokratie dessen Abschaffung und Einf\u00fchrung der wahrhaft allgemeinen Dienstpflicht mit milit\u00e4rischer Jugendvorbereitung und kurzer aktiver Dienstzeit. Im M\u00e4rz 1870 stellten Gro\u00dfdeutsche und Demokraten einen Antrag auf Herabsetzung der Pr\u00e4senzziffer und Verminderung der Heeresausgaben, den die Finanzkommission zur Annahme empfahl. Das Ministerium war uneinig und half sich 24. M\u00e4rz zun\u00e4chst durch Vertagung der Kammern.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">W\u00fcrttemberg im Deutschen Reich<\/h2>\n\n\n\n<p>Die franz\u00f6sische Kriegserkl\u00e4rung im Juli 1870 gab den Dingen eine ganz andre Wendung. Der im partikularistischen Stilleben eingeschlummerte deutsche Patriotismus erwachte und erhob sich f\u00fcr die nationale Sache. Der K\u00f6nig erlie\u00df 17. Juli den Mobilisierungsbefehl, die Kammern bewilligten 22. d. M. fast einstimmig den verlangten Kriegskredit. Die w\u00fcrttembergische Division wurde der unter dem Oberbefehl des Kronprinzen von Preu\u00dfen stehenden dritten Armee zugeteilt und nahm an der Schlacht bei W\u00f6rth und den K\u00e4mpfen vor Paris, besonders der Schlacht bei Villiers (30. Nov. und 2. Dez. 1870), r\u00fchmlichen Anteil. Varnb\u00fcler trat 31. Aug. zur\u00fcck, und der Justizminister Mittnacht f\u00fchrt: in Versailles die Verhandlungen \u00fcber den Eintritt W\u00fcrttembergs in das neue Deutsche Reich, die am 25. Nov. zum Abschlu\u00df f\u00fchrten: W. behielt die eigne Verwaltung der Post, der Telegraphen, der Eisenbahnen und die besondere Besteuerung des Bieres und des Branntweins; die w\u00fcttembergischen Truppen bildeten das 13. deutsche Armeekorps, dessen Kommandeur der Kaiser ernannte, behielten aber ihr eignes Kriegsministerium, und der K\u00f6nig ernannte die Offiziere; im Bundesrat bekam W. 4 Stimmen. Nachdem Neuwahlen der Regierung in der Zweiten Kammer eine nationalgesinnte Mehrheit verschafft hatten, wurden die Vertr\u00e4ge mit dem Norddeutschen Bunde vom Landtag genehmigt und 1. Jan. 1871 verk\u00fcndet. Die ersten Reichstagswahlen (3. M\u00e4rz 1871) best\u00e4tigten den Umschwung der Volksstimmung; bis auf einen Ultramontanen wurden nur nationalgesinnte M\u00e4nner gew\u00e4hlt, und ein Jahrzehnt lang offenbarte das bedeutende \u00dcbergewicht der nationalen Abgeordneten den wieder erwachten Patriotismus. Unter den 17 Reichstagsabgeordneten des Landes befanden sich 1871: 16, 1874: 13, 1877: 11, 1878: 12 nationale. Da auch das Ministerium, in dem nach Varnb\u00fclers Entlassung Mittnacht seit 1873 das Ausw\u00e4rtige leitete und seit 1876 Pr\u00e4sident war, sich auf den Boden der neugeschaffenen Rechtszust\u00e4nde stellte und der kr\u00e4nkliche K\u00f6nig, der viel im Ausland weilte, dem zustimmte, so war die reichstreue Politik W\u00fcrttembergs entschieden. Auch die vor\u00fcbergehenden starken Wahlerfolge der Volkspartei und der Ultramontanen in den 1880er Jahren bedeuteten keineswegs eine Abkehr der W\u00e4hler vom Reich, da auch diese Parteien sich inzwischen auf den Boden des neuen Reiches gestellt hatten.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Eingliederung W\u00fcrttembergs in das Reich stellte Regierung und Landtag vor mancherlei Aufgaben: es galt die Milit\u00e4rorganisation durchzuf\u00fchren und die Ausf\u00fchrungsgesetze f\u00fcr die deutsche Justizreform zu erlassen. Dazu kamen zahlreiche notwendige Reformen; es wurde das Steuerwesen neu geregelt, ein Forststraf- und Forstpolizeigesetz, ein Gesetz \u00fcber die Rechtsverh\u00e4ltnisse der Lehrer und ein solches \u00fcber die Verwaltung des kirchlichen Verm\u00f6gens vereinbart. Dagegen fand der Plan einer Vereinheitlichung des deutschen Eisenbahnwesens keinen Anklang; ein Antrag Elben zur F\u00f6rderung des Reichseisenbahnsystems wurde 30. M\u00e4rz 1876 in der Zweiten Kammer mit 80 gegen 6 Stimmen abgelehnt, und die Erste Kammer trat dieser Auffassung bei. Indes der Ausfall in den Einnahmen der allzu schnell vermehrten Staatseisenbahnen machte 1881 die Erh\u00f6hung vorhandener und die Einf\u00fchrung neuer Steuern n\u00f6tig, bis die Vermehrung der Reichseinnahmen die Finanzen so erheblich verbesserte, da\u00df 1889 die Steuern herabgesetzt, wichtige Bauten ausgef\u00fchrt und die Beamtengeh\u00e4lter erh\u00f6ht werden konnten.<\/p>\n\n\n\n<p>Immer aufs neue trat die Frage der Verfassungsreform in den Mittelpunkt des Interesses. Ihre L\u00f6sung forderte die Regierung und nicht minder die Kammern; besonders die Erste verlangte Verst\u00e4rkung ihrer Arbeitskr\u00e4fte. Gleichwohl scheiterten zun\u00e4chst alle Versuche, da die Zweite Kammer immer einheitlicher das v\u00f6llige Ausscheiden der Privilegierten (Vertreter der Ritterschaft, der Kirchen und der Universit\u00e4t) aus ihr und deren Ersetzung durch gew\u00e4hlte Abgeordnete des allgemeinen gleichen Stimmrechts forderte, w\u00e4hrend die Regierung darauf beharrte, an ihrer Stelle \u00bbein andres geeignetes, stetiges, insofern konservatives Element\u00ab, etwa durch Gew\u00e4hlte von H\u00f6chstbesteuerten zu setzen. Nur geringf\u00fcgige Ab\u00e4nderungen der Verfassung ergaben die Gesetze vom 23. Juni 1874, 1. Juli 1876, 16. Dez. 1876 und 25. Aug. 1879, die unter anderm das Recht der Initiative beider Kammern, die Bildung eines Staatsministeriums und eines Verwaltungsgerichtshofes brachten.<\/p>\n\n\n\n<p>Durch den Beitritt W\u00fcrttembergs zu der Branntweinsteuergemeinschaft (1887) wurde eines der Reservatrechte aufgegeben. Im \u00fcbrigen waren die Zust\u00e4nde so befriedigend, da\u00df sich die gl\u00e4nzende Feier des 25j\u00e4hrigen Regierungsjubil\u00e4ums des K\u00f6nigs 25. Juni 1889 rechtfertigte. Der K\u00f6nig starb 6. Okt. 1891 unerwartet rasch. Da er keine Kinder hinterlie\u00df, folgte ihm sein Neffe, Prinz Wilhelm, als K\u00f6nig Wilhelm II. Er behielt das Ministerium Mittnacht bei und betonte in einer Ansprache an das Volk besonders seine Stellung als deutscher Regent und seine Treue zu den Vertr\u00e4gen mit Preu\u00dfen. Ein neuer Versuch einer Verfassungsrevision 1894, nach dem die Erste Kammer eine Verst\u00e4rkung auf 45 Mitglieder erfahren und die Zweite Kammer 73 Mitglieder des allgemeinen Stimmrechts, 7 Vertreter der Berufsst\u00e4nde und 15 bevorrechtete Mitglieder z\u00e4hlen sollte, scheiterte an dem Widerstande der Zweiten Kammer gegen alle Vorrechte. Der 1895 neu gew\u00e4hlte Landtag zeigte ein v\u00f6llig neues Gepr\u00e4ge: infolge des Zusammengehens von Demokratie und Zentrum erlitt die bisher f\u00fchrende Deutsche Partei eine schwere Niederlage. Es wurden 31 Demokraten, 18 Ultramontane und 2 Sozialdemokraten gegen einen Konservativen und 11 Mitglieder der Deutschen Partei gew\u00e4hlt; das Pr\u00e4sidium erhielt der F\u00fchrer der Volkspartei, Payer. Neben der Neugestaltung der Verfassung war inzwischen auch eine solche des Steuerwesens und der Gemeindeordnung notwendig geworden. Da der K\u00f6nig keine m\u00e4nnlichen Nachkommen hatte, und der letzte evangelische Agnat des Hauses W., der greise Herzog Nikolaus (gest. 22. Febr. 1903) kinderlos war, stand der \u00dcbergang der Krone auf die katholische Linie zu erwarten. Deshalb mu\u00dften Bestimmungen \u00fcber die Aus\u00fcbung der landesherrlichen Kirchenregimentsrechte im Falle der Zugeh\u00f6rigkeit des K\u00f6nigs zu einer andern als der evangelischen Konfession getroffen werden. Allein das Religionsreversaliengesetz scheiterte 1896 an dem Widerstand der noch von den Wahlen her verb\u00fcndeten Demokraten und Ultramontanen. Die neuen Beschl\u00fcsse der evangelischen Landessynode wurden 1898 nur als kirchliches Gesetz genehmigt, mit der Ma\u00dfgabe, da\u00df die nach diesem Gesetz berufenen Staatsbeamten (in erster Linie zwei Minister) zum Eintritt in die evangelische Kirchenregierung keiner h\u00f6hern Genehmigung bed\u00fcrfen. Der Gesetzentwurf \u00fcber die Abschaffung der Lebensl\u00e4nglichkeit der Ortsvorsteher wurde 1898 von der Zweiten Kammer genehmigt, aber von der Ersten abgelehnt. Wider Erwarten scheiterte auch die durch den Gesetzentwurf vom 29. Juni 1897 wieder aufgenommene Verfassungsrevision. Die Regierung war endlich bereit, die Zweite Kammer v\u00f6llig auf der Grundlage des allgemeinen Stimmrechts aufzubauen, und unter den aus Wahlen hervorgegangenen Mitgliedern der Zweiten Kammer herrschte Einstimmigkeit. Der Entwurf fand 5. April 1898 mit 69 gegen 18 Stimmen der Privilegierten Annahme. Demgem\u00e4\u00df sollte die Zahl der Mitglieder der Ersten Kammer durch Zutritt der Privilegierten von 26 auf 48 steigen; in der Zweiten Kammer aber sollten an Stelle der letztern noch 2 Vertreter Stuttgarts und 21 nach dem Proportionalwahlverfahren gew\u00e4hlte Abgeordnete der 4 Kreise treten. Die Reform scheiterte in letzter Stunde, da das Zentrum seine endg\u00fcltige Zustimmung von der Festlegung der Konfessionsschule sowie des bisch\u00f6flichen Rechts auf die Einf\u00fchrung geistlicher Orden und Niederlassungen abh\u00e4ngig machte. Diese Antr\u00e4ge wurden von der Regierung und den \u00fcbrigen Parteien in den Verhandlungen vom 11.\u201314. Mai aufs entschiedenste bek\u00e4mpft und schlie\u00dflich mit 58 gegen 22 Stimmen abgelehnt. Infolgedessen schlug sich das Zentrum bei der endg\u00fcltigen Abstimmung zu den Privilegierten, so da\u00df die Vorlage bei 48 gegen 38 Stimmen nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit fand. Dasselbe Schicksal widerfuhr der vom Finanzminister Riecke (s. d.) ausgearbeiteten und nach seinem Tode von Zeyer vertretenen Steuerreform. Die Zweite Kammer w\u00fcnschte besonders eine Progression der Einkommensteuer bis zu 6 Proz.; die Erste Kammer stellte jedoch den H\u00f6chstsatz mit 4 Proz. wieder her und verlangte, da\u00df die Erh\u00f6hung des Einheitssatzes der Einkommensteuer der ordentlichen Gesetzgebung vorbehalten sein sollte. Da sie auch in der zweiten Beratung sich nur zu einem H\u00f6chstsatze von 4,5 Proz. verstand, lehnte die Zweite Kammer die Vorlage ab.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Landtag hatte somit keine seiner Aufgaben bew\u00e4ltigt, aber es hatte sich doch eine \u00c4nderung vollzogen insofern, als sich die Demokratie vom Zentrum trennte und die protestantischen Privilegierten ihre Stellung \u00e4nderten, weil das Zentrum konfessionelle Gesichtspunkte geltend machte. Infolge dieser ver\u00e4nderten Lage konnte der \u00bbReformlandtag\u00ab (1901 bis 1906) bedeutende Erfolge verzeichnen. Die Neuwahlen von 1900 brachten der Volkspartei 26, dem Zentrum 20, der Deutschen Partei 11, dem Bund der Landwirte 4 und der Sozialdemokratie 5 Vertreter. Im Ministerium waren bedeutende \u00c4nderungen eingetreten. Ende 1900 wurde an Stelle v. Mittnachts der Kriegsminister Schott v. Schottenstein (s. d.) Ministerpr\u00e4sident und nach dessen Enthebung im April 1901 der Justizminister v. Breitling (s. d., seit 1896); das Ministerium des Ausw\u00e4rtigen und der Verkehrsanstalten \u00fcbernahm der Kabinettschef des K\u00f6nigs, v. Soden, dem Kultusminister v. Sarwey folgte v. Weizs\u00e4cker, Kriegsminister wurde v. Schn\u00fcrlen, und nur die Minister des Innern und der Finanzen, v. Pischek und v. Zeyer, blieben im Amte. 1901 wurde der Eintritt W\u00fcrttembergs in die preu\u00dfisch-hessische Eisenbahngemeinschaft im Landtage lebhaft besprochen, und im Mai 1901 erkl\u00e4rte sich die Zweite Kammer aus wirtschaftlichen, politischen und konstitutionellen Gr\u00fcnden gegen eine solche Gemeinschaft, selbst wenn sie finanzielle Vorteile br\u00e4chte; die Erste Kammer und die Regierung nahmen eine \u00e4hnliche Stellung ein. Dagegen erkl\u00e4rte sich der w\u00fcrttembergische Handelskammertag entschieden f\u00fcr einen Anschlu\u00df an Preu\u00dfen-Hessen. Immerhin brachte 1901 in dem Postmarkenvertrag mit einheitlichen Postwertzeichen einen Fortschritt auf dem Gebiete des Verkehrswesens, der zwar beinahe einen Kompetenzkonflikt hervorrief, aber doch von den Kammern genehmigt wurde. Auch in den n\u00e4chsten Jahren kam die Eisenbahnfrage nicht zur Ruhe, und die Zahl der Anh\u00e4nger einer Verkehrsgemeinschaft wuchs, zumal angesichts der Umleitungen der badischen und bayrischen Eisenbahnverwaltungen, gegen die 1903 im Landtag heftige Angriffe erfolgten. Als 1904 die Regierung die Initiative zur Herbeif\u00fchrung einer Betriebsmittelgemeinschaft der deutschen Eisenbahnen ergriff, fand dieses Vorgehen die Zustimmung des Landtags.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00dcber den 1902 wieder vorgelegten Entwurf einer Steuerreform ward 17. Juli 1903 eine Einigung erzielt. Die Regierung schlug 4,5 Proz. als H\u00f6chstsatz der Einkommensteuer vor, die Zweite Kammer forderte 6 Proz., begn\u00fcgte sich aber infolge des Widerstands der Ersten Kammer mit 5 Proz. bei 200,000 Mk. Einkommen und stimmte der geforderten Erweiterung des Budgetrechts der Ersten Kammer zu. Das Gemeindesteuerrecht wurde gleichzeitig abge\u00e4ndert, besonders durch die Bestimmung eines h\u00f6chstens 50prozentigen Zuschlags zur staatlichen Einkommensteuer. Im April 1902 wurde ein Volksschulgesetz vorgelegt, das f\u00fcr gr\u00f6\u00dfere Bezirke Schulaufsicht im Hauptamt durch Geistliche oder Schulm\u00e4nner vorsah. Die Zweite Kammer nahm die Vorlage an, aber die katholische Mehrheit der Ersten lehnte die Zulassung von Schulm\u00e4nnern zur Bezirksschulaufsicht ab, und die Regierung zog nun die Vorlage zur\u00fcck. Die katholischen Prinzen des k\u00f6niglichen Hauses, insbesondere Herzog Albrecht, seit dem Tode des Herzogs Nikolaus pr\u00e4sumtiver Thronfolger, h\u00e4tten eine Entscheidung zugunsten der Regierungsvorlage herbeif\u00fchren k\u00f6nnen, blieben aber der Sitzung fern. Der Fall des Schulgesetzes lie\u00df die Verfassungsreform wieder aufleben, da es galt, den Charakter der Schule als unabh\u00e4ngiger Staatsanstalt sicherzustellen. Teilweise wurde in Kundgebungen sogar die Abschaffung der Ersten Kammer gefordert. Am 15. Juni 1905 ging den St\u00e4nden der Entwurf einer Verfassungs\u00e4nderung zu: die Grundlinien bildeten die Schaffung der \u00bbreinen Volkskammer\u00ab, hervorgehend aus allgemeinen Wahlen, und die Erh\u00f6hung der Mitgliederzahl und des Einflusses der Ersten Kammer. F\u00fcr die aus der Zweiten Kammer ausscheidenden Privilegierten war au\u00dfer einer st\u00e4rkern Vertretung der Stadt Stuttgart kein Ersatz vorgesehen. Auf der andern Seite sollte die Erste Kammer durch den Eintritt der Ritter, einflu\u00dfreicher Vertreter der Kirchen und Schulen, von Handel, Gewerbe, Handwerk und Landwirtschaft lebenskr\u00e4ftiger werden und ein erweitertes Budgetrecht erhalten. Das Zentrum verhielt sich ablehnend, w\u00e4hrend die Privilegierten grunds\u00e4tzlich mit der Neugestaltung einverstanden waren. Die Mehrheit der Zweiten Kammer forderte dagegen einen Ersatz f\u00fcr die ausscheidenden Privilegierten durch Erw\u00e4hlte des allgemeinen Stimmrechts nach dem Proportionalwahlverfahren und bestand auf dem Budgetvorrecht. Eine Minderheit bef\u00fcrwortete einen Ersatz durch berufsst\u00e4ndische Vertreter. Zweimal kehrte der Entwurf abge\u00e4ndert aus der Ersten Kammer zur\u00fcck, bis 9. Juli 1906 vollst\u00e4ndige Einigung erzielt und der Entwurf in der Ersten Kammer einstimmig, in der Zweiten mit 66 gegen 21 Stimmen des Zentrums und zweier Ritter angenommen wurde. Nach diesem Gesetz besteht die Erste Kammer aus den Prinzen des k\u00f6niglichen Hauses, den Standesherren, aus h\u00f6chstens 6 k\u00f6niglichen R\u00e4ten, 8 Vertretern der Ritterschaft, 4 der evangelischen und 2 der katholischen Kirche, je einem der beiden Hochschulen, 2 Vertretern des Handels und der Industrie, 2 der Landwirtschaft und einem des Handwerks. Die Zweite Kammer besteht aus 63 Bezirksabgeordneten und 6 St\u00e4dteabgeordneten, gew\u00e4hlt nach romanischem Verfahren, ferner aus 6 Abgeordneten der Stadt Stuttgart und 17 Abgeordneten der zwei Landeswahlkreise, gew\u00e4hlt nach dem Proportionalwahlverfahren.<\/p>\n\n\n\n<p>Wenige Tage sp\u00e4ter wurde auch die neue Gemeinde- und Bezirksordnung nach langen Verhandlungen endg\u00fcltig angenommen; sie brachte eine Ausdehnung der Selbstverwaltung in den Gemeinden und Bezirken, die Beseitigung der lebensl\u00e4nglichen und die Einf\u00fchrung der periodischen Wahl der Ortsvorsteher ohne r\u00fcckwirkende Kraft. Nur die Schulreform steht noch aus. Die Wahlen auf Grund des neuen Gesetzes um die Jahreswende 1906\/07 ergaben trotz eines unverkennbaren Vordringens der extremen Parteien (Bauernbund und Sozialdemokratie) keine wesentliche Kr\u00e4fteverschiebung. Es wurden gew\u00e4hlt 15 Mitglieder des Bauernbundes, 13 der Deutschen Partei, 24 der Volkspartei, 15 der Sozialdemokratie und 25 des Zentrums. Die anschlie\u00dfenden Reichstagswahlen ergaben eine Niederlage der Sozialdemokraten, die von 4 Wahlkreisen nur einen behaupteten. Der neue Landtag, der auch neue Minister, v. Weizs\u00e4cker als Verkehrsminister und Ministerpr\u00e4sident, v. Fleischhauer als Kultusminister, v. Marchthaler als Kriegsminister, von Schmidlin als Justizminister, antraf, f\u00fchrte eine umfassende Beamtenbesoldungsausbesserung mit einem Gesamterfordernis von rund 6 Mill. Mk. durch.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>[Geschichtsliteratur.]<\/strong> \u00bbWirttembergisches Urkundenbuch\u00ab (hrsg. vom k\u00f6niglichen Staatsarchiv, Stuttgart 1849\u20131907, Bd. 1\u20139); \u00bbW\u00fcrttembergische Geschichtsquellen\u00ab (das. 1894 ff.) und \u00bbDarstellungen aus der w\u00fcrttembergischen Geschichte\u00ab (das. 1904 ff.; beide hrsg. von der Kommission f\u00fcr Landesgeschichte); St\u00e4lin, Wirtembergische Geschichte (das. 1841\u201373, 4 Bde.; bis 1593); P. F. St\u00e4lin, Geschichte W\u00fcrttembergs (Gotha 1882\u201387, Bd. 1 in 2 Tln.); E. Schneider, W\u00fcrttembergische Geschichte (Stuttg. 1896); Belschaer, Geschichte von W. in Wort und Bild (das. 1902); Weller, W\u00fcrttemberg in der deutschen Geschichte (das. 1900); Fricker und Ge\u00dfler, Geschichte der Verfassung W\u00fcrttembergs (das. 1869); Hieb er, Die w\u00fcrttembergische Verfassungsreform von 1906 (das. 1906); Wintterlin, Geschichte der Beh\u00f6rdenorganisation in W. (das. 1904\u201306, Bd. 1 u. 2); \u00bbW. und sein K\u00f6nig 1864\u20131889, eine Festgabe\u00ab (das. 1889); \u00bbW\u00fcrttembergische Kirchengeschichte\u00ab, hrsg. vom Kalwer Verlagsverein (Kalw u. Stuttg. 1893); R. Schmid, Reformationsgeschichte W\u00fcrttembergs (Heilbr. 1904); Golther, Der Staat und die katholische Kirche im K\u00f6nigreich W. (Stuttg. 1874); Kai\u00dfer, Geschichte des Volksschulwesens in W. (das. 1894\u201397, 2 Bde.); Bartens, Die wirtschaftliche Entwickelung des K\u00f6nigreichs W. (Frankf. 1901); Binder, W\u00fcrttembergische M\u00fcnz- und Medaillenkunde (neue Bearbeitung von Ebner, Stuttg. 1904 ff.); Haug und Sixt, Die r\u00f6mischen Inschriften und Bildwerke W\u00fcrttembergs (das. 1898\u20131900, 2 Tle.); Hofmann, Historischer Reisebegleiter f\u00fcr Deutschland, Bd. 3: Das K\u00f6nigreich W. (Berl. 1906); Krau\u00df, Schw\u00e4bische Literaturgeschichte (Freib. i. Br. 1897\u20131899, 2 Bde.); \u00bbW\u00fcrttembergische Vierteljahrshefte f\u00fcr Landesgeschichte\u00ab (Stuttg. 1878\u20131905); Heyd, Bibliographie der w\u00fcrttembergischen Geschichte (Bd. 1 u. 2, das. 1895\u201396; Bd. 3 von Th. Sch\u00f6n, 1907), und die \u00bbGeschichtskarten von Deutschland\u00ab im 4. Band.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>W\u00fcrttemberg vor 2.000 Jahren. Die \u00e4lteste germanische Bev\u00f6lkerung des jetzigen K\u00f6nigreichs W. bildeten die Sueven. Im 1. Jahrh. n. Chr. eroberten die R\u00f6mer das Land und sch\u00fctzten es durch den Grenzwall (s. Limes), der sich seit 150 n. 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