{"id":914,"date":"2022-05-18T11:24:31","date_gmt":"2022-05-18T09:24:31","guid":{"rendered":"https:\/\/www.ewigerbund.org\/video\/?p=914"},"modified":"2023-10-21T13:13:50","modified_gmt":"2023-10-21T11:13:50","slug":"30-kleine-deutsche-verfassungsgeschichte","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.ewigerbund.org\/film\/30-kleine-deutsche-verfassungsgeschichte\/","title":{"rendered":"#30 Kleine deutsche Verfassungsgeschichte."},"content":{"rendered":"\n<figure class=\"wp-block-embed is-type-video is-provider-vimeo wp-block-embed-vimeo wp-embed-aspect-16-9 wp-has-aspect-ratio\"><div class=\"wp-block-embed__wrapper\">\n<iframe loading=\"lazy\" src=\"https:\/\/player.vimeo.com\/video\/483517154?h=cfe0430054&amp;dnt=1&amp;app_id=122963\" width=\"500\" height=\"281\" frameborder=\"0\" allow=\"autoplay; fullscreen; picture-in-picture; clipboard-write\"><\/iframe>\n<\/div><\/figure>\n\n\n\n<div style=\"height:40px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Kleine deutsche Verfassungsgeschichte.<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"has-text-color\" style=\"color:#950003\"><strong>Wissen ist eine Holschuld 30.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der g\u00fcltigen deutschen Verfassung vom 16. April 1871 liegt eine bewegte 65 Jahre w\u00e4hrende Geschichte zu Grunde, die hier dargelegt wird. Es ist die Geschichte einer Epoche, in der die deutschen V\u00f6lker von einem einigen Deutschland tr\u00e4umten und die einen von Fallersleben zum Texten seines Lieds der Deutschen veranlasste.<\/p>\n\n\n\n<p>Wir schildern hier diese Geschichte so kurz wie m\u00f6glich aber gleichzeitig so ausf\u00fchrlich wie n\u00f6tig: Beginnend mit der Zerschlagung des Heiligen R\u00f6mischen Reiches deutscher Nationen \u00fcber den Befreiungskrieg und dem anschlie\u00dfenden Wiener Kongress und den dort gegr\u00fcndeten Deutschen Bund, durch die Wirren des Revolutionsjahres 1848 mit dem Entwurf der Paulskirchenverfassung, bei der bereits Otto von Bismarck in Erscheinung tritt, hin zum deutsch-\u00f6sterreichischen Krieg, der 1866 den Deutschen Bund beendet und mit den darauf basierenden Augustvertr\u00e4gen den Grundstein f\u00fcr die Gr\u00fcndung des Norddeutschen Bundes legt, der mit dem Beitritt der vier s\u00fcddeutschen Staaten 1870\/71 in der Reichsverfassung und in der Proklamation des Pr\u00e4sidenten des Bundes als deutschen Kaiser m\u00fcndet und endlich die selbstbestimmte nationale Einheit herstellt, die so lange herbeigesehnt wurde: Das einige Reich der Deutschen.<\/p>\n\n\n\n<p>Da\u00df gerade in den vergangenen Monaten immer wieder auch und gerade in den Systemmedien Worte auftauchen wie Friedensvertrag, Kaiserreich oder Verfassung, hat einen einfachen Grund. \u2014 Immer mehr Deutsche kommen mit dem notwendigen Wissen in Ber\u00fchrung und erkennen, wo der Schl\u00fcssel zu Frieden und Freiheit liegt.<\/p>\n\n\n\n<p>Was gewisse Kr\u00e4fte seit Generationen mit aller Macht zu verhindern wu\u00dften, geschieht heute all ihren Bem\u00fchungen zum Trotz und mit zunehmender Geschwindigkeit:<\/p>\n\n\n\n<p>Der deutsche Geist erwacht. \u2014 Er erwacht zu der Erkenntnis, da\u00df vieles von dem, was wir nicht anders zu denken gewohnt sind, weil man es uns stets so erz\u00e4hlt hat, nicht der Wahrheit entspricht. Dies betrifft in besonderem Ma\u00dfe die deutsche Geschichte.<\/p>\n\n\n\n<p>Um die gerade zur Besinnung kommenden Deutschen an der frisch gewonnenen Erkenntnis sogleich wieder zweifeln zu lassen und sie so vom rechten Weg abzubringen, mu\u00dften neue Vorgehensweisen her.<\/p>\n\n\n\n<p>Da gerade das Thema Verfassung, also das h\u00f6chste Gesetz jedes legitimen Staatswesens, immer st\u00e4rker in den Fokus r\u00fcckt, wird derzeit versucht, eben dieses h\u00f6chste und wichtigste deutsche Gesetz \u2013 die Verfassung von 1871 \u2013 in Mi\u00dfkredit zu bringen.<\/p>\n\n\n\n<p>H\u00e4ufig wird in Frage gestellt, ob die deutsche Verfassung von 1871 \u00fcberhaupt legitim sei und ob der Volkswille hinter ihr stehe. In diesem Video wollen wir deshalb die Geschichte der Entstehung unserer Verfassung nachzeichnen, um ihre Bedeutung nicht nur f\u00fcr die Vergangenheit, sondern auch und gerade f\u00fcr die Zukunft unserer deutschen Heimat zu verstehen.<\/p>\n\n\n\n<p>Zwei Gedanken sind f\u00fcr unsere nachfolgende Betrachtung von grundlegender Bedeutung. Wir sind es gewohnt zu denken, die Herrscher der alten Zeit seien ausnahmslos machtgierige Egomanen gewesen, die despotisch und nur zu ihrem eigenen Nutzen \u00fcber die V\u00f6lker geherrscht h\u00e4tten.<\/p>\n\n\n\n<p>Nun ist es unbestreitbar, da\u00df es solche K\u00f6nige und F\u00fcrsten gegeben hat. \u2014 Ebenso unbestreitbar aber ist die Tatsache, da\u00df die K\u00f6nige von Preu\u00dfen hiervon eine r\u00fchmliche Ausnahme bilden. In einer Zeit, da sie als K\u00f6nige despotisch h\u00e4tten herrschen k\u00f6nnen und andere K\u00f6nige und F\u00fcrsten dies getan haben, haben sie eine Staatsidee geschaffen und verwirklicht, die auf sittlichen Idealen basiert, in der die K\u00f6nige und F\u00fcrsten sich als erste Diener ihres Volkes verstehen und das Wohl des Volkes somit Staatsziel ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Dieser Gedanke ist deshalb wichtig, weil man seit Generationen versucht hat, uns weiszumachen, die sogenannte Demokratie sei die beste, ja die einzig ethische Staatsform. Die offenbaren Mi\u00dfst\u00e4nde in unserem Land, in Europa und in der Welt offenbaren jedoch eine ganz andere Wirklichkeit. Was angeblich die Herrschaft durch das Volk und f\u00fcr das Volk sein soll, ist in Wirklichkeit nichts anderes als die versteckte Herrschaft unsichtbarer, finanzstarker Kr\u00e4fte, die kein offizielles Amt bekleiden und daher nicht zur Verantwortung gezogen werden k\u00f6nnen. Diese unsichtbare Herrschaft von Partikularinteressen ist das gerade Gegenteil der preu\u00dfisch-deutschen Staatsidee, nach der oberster Staatszweck der Schutz des Rechts und die Wohlfahrt des deutschen Volkes sind.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein weiterer wichtiger Gedanke f\u00fcr unsere Betrachtung ist der oberste Rechtsgrundsatz <strong>\u00bbEx inj\u016bria j\u016bs n\u014dn \u014dritur\u00ab<\/strong>, der besagt, da\u00df aus Unrecht kein Recht erwachsen kann. Anders ausgedr\u00fcckt kann legitimes Recht nur auf der Grundlage bestehenden Rechts entstehen, aber niemals durch Rechtsbruch. Es k\u00f6nnte sonst jeder Dieb behaupten, er sei nun der rechtm\u00e4\u00dfige Besitzer des Diebesgutes. Doch dieser Rechtsgrundsatz gilt nicht nur im Kleinen, sondern auch im Gro\u00dfen, wie eben bei der Entstehung und dem Fortbestand von Staaten und deren Verfassungen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die katastrophalen Ereignisse des vergangenen Jahrhunderts, die bis auf den heutigen Tag unser Leben bestimmen und die Grundlage der heutigen emp\u00f6renden Zust\u00e4nde in unserem Land und in ganz Europa bilden, sind vor allem durch eines gekennzeichnet \u2014 durch Rechtsbruch. Wenn wir Deutsche \u2013 und alle anderen europ\u00e4ischen V\u00f6lker ebenso \u2013 unsere Rechte wieder einfordern wollen, dann m\u00fcssen wir lernen, das Recht wieder hochzuhalten. Und dazu geh\u00f6rt an erster Stelle die g\u00fcltige deutsche Verfassung von 1871.<\/p>\n\n\n\n<p>Gleich vorweg sei darum klargestellt, da\u00df unsere Verfassung nicht etwa, wie derzeit unter anderem zu h\u00f6ren ist, von einer Einzelperson und auch nicht allein von den Regierungen der deutschen Staaten verfa\u00dft wurde.<\/p>\n\n\n\n<p>Da das Ziel der Verfassung von 1871 die <em>erstmalige Herstellung der staatlichen Einheit der deutschen Nation<\/em> war, und damit im Deutschen Reich alle deutschen V\u00f6lker und Regierungen der seit der Zerschlagung des alten Reiches im Jahre 1806 souver\u00e4nen Einzelstaaten eine staatliche Einheit bilden, wurde unsere Verfassung unter Beteiligung sowohl der Vertreter der deutschen Regierungen als auch der gew\u00e4hlten Vertreter der deutschen V\u00f6lker ausgearbeitet und angenommen. \u2014 Das deutsche Volk hatte einen ganz entscheidenden Anteil an ihrem Zustandekommen und hat sich mit \u00fcberw\u00e4ltigender Mehrheit f\u00fcr dieses Verfassungsb\u00fcndnis der deutschen Staaten ausgesprochen.<\/p>\n\n\n\n<p>Auf diese Weise setzte sich die preu\u00dfische Staatsidee, nach der das Wohl des Volkes Staatszweck und die F\u00fcrsten die ersten Diener des Volkes sind, in ganz Deutschland durch. Dieses neue oberste deutsche Recht entstand unter strikter Einhaltung des bestehenden Rechts aller deutscher Staaten und entspricht somit dem gerade zitierten Rechtsgrundsatz.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Geschichte der Entstehung unserer noch immer g\u00fcltigen deutschen Verfassung gliedert sich grob in drei zeitliche Abschnitte. Den ersten Abschnitt bildet die Zerst\u00f6rung des alten Reiches und damit der alten europ\u00e4ischen Ordnung im Jahre 1806 durch Frankreich. Den zweiten Abschnitt bildet die Zeit der Befreiungskriege und des Deutschen Bundes einschlie\u00dflich der M\u00e4rzrevolution von 1848. Der dritte Abschnitt beginnt 1866 mit der Gr\u00fcndung des Norddeutschen Bundes und endet mit der Erf\u00fcllung seines Zweckes: seiner Erweiterung um die \u00fcbrigen deutschen Staaten und der Gr\u00fcndung des Deutschen Reiches.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u2014 1. Abschnitt \u2014<br>Die Zerst\u00f6rung des alten Reichs<\/h3>\n\n\n\n<p>Beginnen wir also mit der Zerst\u00f6rung des Alten Reiches, des sogenannten \u00bbHeiligen r\u00f6mischen Reiches deutscher Nation\u00ab. Die vielhundertj\u00e4hrige Epoche des \u00bbHeiligen r\u00f6mischen Reiches\u00ab fand ihr Ende in der Zeit nach der Franz\u00f6sischen Revolution, als Napoleon Bonaparte die Macht in Frankreich ergriff, in der Folge das Heilige r\u00f6mische Reich deutscher Nation in Kriege st\u00fcrzte, die niedergeworfenen deutschen Staaten im \u00bbRheinbund\u00ab seinem Diktat unterwarf und schlie\u00dflich 1806 den Kaiser des alten Reiches dazu zwang, der r\u00f6mischen Kaiserw\u00fcrde zu entsagen.<\/p>\n\n\n\n<p>Entgegen der heute \u00fcblichen Bezeichnung war das \u00bbHeilige r\u00f6mische Reich deutscher Nation\u00ab keinesfalls ein deutscher Nationalstaat. Einerseits lag seit der Gr\u00fcndung des K\u00f6nigreichs Preu\u00dfen im Jahr 1701 ein Teil des brandenburgisch-preu\u00dfischen Gebietes au\u00dferhalb der Grenzen des Reichs. Und andererseits umfa\u00dfte es auch das zur \u00f6sterreichisch-habsburgischen Monarchie geh\u00f6rende B\u00f6hmen und M\u00e4hren, sowie Slowenien.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Heilige R\u00f6mische Reich war auch kein Staat, wie wir ihn heute kennen. Seine staatliche Struktur war eine lehnsrechtliche. Der r\u00f6mische Kaiser war oberster Lehnsherr und in diesem Sinne souver\u00e4nes Staatsoberhaupt. Die erblich belehnten F\u00fcrsten besa\u00dfen die Herrschaftsrechte \u00fcber ihre L\u00e4ndereien und hatten insofern Anteil an der Staatsmacht.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Umstand, da\u00df die Habsburger, die 400 Jahre lang die deutsche K\u00f6nigs- und r\u00f6mische Kaiserw\u00fcrde f\u00fcr sich beanspruchten, auch \u00fcber eine Reihe fremder Nationen und Gebiete au\u00dferhalb des Reiches herrschten, f\u00fchrte zu einem sich stetig zuspitzenden Interessenkonflikt mit den deutschen F\u00fcrsten. Die Versuche \u00d6sterreichs, die eigene Position zu st\u00e4rken, die der deutschen F\u00fcrsten aber zu schw\u00e4chen, f\u00fchrten zu einer Schw\u00e4chung des gesamten Reichs und einem Mangel an Geschlossenheit, der sich in seiner Unf\u00e4higkeit zeigte, sich gegen den franz\u00f6sischen Aggressor zu verteidigen.<\/p>\n\n\n\n<p>Als sich der bevorstehende Untergang des Alten Reiches bereits abzuzeichnen begann, aber noch vor dessen Zerschlagung in einen Flickenteppich fortan souver\u00e4ner Einzelstaaten, gab es daher erste \u00dcberlegungen, ein Deutsches Reich unter einem deutschen Kaiser zu schaffen, um so gest\u00e4rkt die Freiheit der deutschen Nation verteidigen zu k\u00f6nnen. Diese Bestrebungen waren in erster Linie von Preu\u00dfen ausgegangen, welches bereits 1806 einen ersten Vorsto\u00df unternahm, ein solches deutsches Kaiserreich zu schaffen, nur um kurz darauf selbst von Frankreich milit\u00e4risch geschlagen und \u00fcber Jahre hinweg drangsaliert zu werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Mit dem Ende des alten Reichs ging dessen v\u00f6lkerrechtliche Souver\u00e4nit\u00e4t, die bis dahin beim Kaiser als dem Souver\u00e4n des Reiches gelegen hatte, auf die einzelnen F\u00fcrsten und deren Territorien \u00fcber, die dadurch zu Staaten und zu souver\u00e4nen V\u00f6lkerrechtssubjekten wurden.<\/p>\n\n\n\n<p>Der von Napoleon 1806 geschaffene sogenannte \u00bbRheinbund\u00ab war \u2013 ganz so wie die von Frankreich initiierte Europ\u00e4ische Union heute \u2013 selbst kein Staat, sondern lediglich ein Vertragsb\u00fcndnis zwischen formell souver\u00e4nen Staaten. Dieser Staatenbund wurde mit der sogenannten \u00bbRheinbundakte\u00ab geschaffen, die von den Vertretern der deutschen K\u00f6nigreiche, Herzogt\u00fcmer und F\u00fcrstent\u00fcmer, mit Ausnahme haupts\u00e4chlich \u00d6sterreichs und Preu\u00dfens, unterzeichnet wurde. \u2014 In aller Regel nicht aus freien St\u00fccken, sondern im Angesicht der \u00dcbermacht napoleonischer Waffen, denen man entweder bereits erlegen war oder nicht erliegen wollte. Dabei waren von Napoleon viele Gebiets\u00e4nderungen erzwungen worden. Einige deutsche Staaten, wie Hannover, Bremen, Hamburg und L\u00fcbeck gerieten direkt unter franz\u00f6sische Herrschaft<\/p>\n\n\n\n<p>Mit dem Ende der Herrschaft Napoleons, welches 1813 mit den von Preu\u00dfen und Ru\u00dfland begonnenen Befreiungskriegen eingeleitet wurde, zerfiel auch der \u00bbRheinbund\u00ab. Die alte Ordnung war zerst\u00f6rt, doch obwohl die Aufl\u00f6sung des Reichs und die Aufhebung der r\u00f6mischen Kaiserw\u00fcrde durch Kaiser Franz, der hierzu nicht befugt war, einen Bruch der Reichsverfassung bedeuteten und daher keine formale Rechtskraft besa\u00dfen, dachte niemand daran, das Heilige R\u00f6mische Reich in seiner alten Form wiederzubeleben.<\/p>\n\n\n\n<p>Jetzt begann sich zu zeigen, da\u00df die preu\u00dfische Staatsidee eine durch und durch deutsche Staatsidee ist. Es geht ihr nicht um Macht und Ruhm als Selbstzweck, sondern um die deutsche Sache. Sie wurzelt in der Erkenntnis, da\u00df Einigkeit und Recht und Freiheit die Voraussetzung f\u00fcr eine gl\u00fcckliche Nation sind.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u2014 2. Abschnitt \u2014<br>Der Deutsche (Staaten-)Bund<\/h3>\n\n\n\n<p>Nach dem Ende der napoleonischen Herrschaft galt es zun\u00e4chst, die Interessen aller europ\u00e4ischen M\u00e4chte zu einem Ausgleich zu bringen. Neben den gro\u00dfen deutschen Staaten \u00d6sterreich und Preu\u00dfen waren dies vor allem Ru\u00dfland, Gro\u00dfbritannien und Frankreich.<\/p>\n\n\n\n<p>Nach dem Sieg \u00fcber Napoleon rangen diese europ\u00e4ischen M\u00e4chte um eine neue europ\u00e4ische Friedensordnung. Zu diesem Zweck wurden verschiedene Allianzen geschmiedet: 1814 die \u00bbQuadrupelallianz\u00ab zwischen den siegreichen M\u00e4chten Ru\u00dfland, Preu\u00dfen, \u00d6sterreich und Gro\u00dfbritannien, die 1818, um Frankreich erweitert, zum F\u00fcnfm\u00e4chteb\u00fcndnis wurde; sowie 1815 die \u00bbHeilige Allianz\u00ab zwischen den Monarchen Ru\u00dflands, Preu\u00dfens und \u00d6sterreichs.<\/p>\n\n\n\n<p>Gem\u00e4\u00df dem Ersten Pariser Frieden von 1814 sollte eine territoriale, politische und verfassungsrechtliche Umgestaltung ein solides Fundament f\u00fcr eine k\u00fcnftige europ\u00e4ische Ordnung bilden, indem sie einen auf richtige Verteilung der Kr\u00e4fte unter die europ\u00e4ischen M\u00e4chte gegr\u00fcndeten dauerhaften Frieden erm\u00f6glichte. Die deutschen Staaten sollten, wie es hie\u00df, \u00bbunabh\u00e4ngig sein und mit einem f\u00f6deralen Band verbunden\u00ab.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Verhandlungen hier\u00fcber fanden auf dem \u00bbWiener Kongre\u00df\u00ab statt, der somit auch Deutscher Verfassungskongre\u00df war. Die Schlu\u00dfakte des \u00bbWiener Kongresses\u00ab von 1815 beinhaltete mit der \u00bbBundesakte\u00ab zugleich die Gr\u00fcndungsurkunde des Staatenbundes \u00bbDeutscher Bund\u00ab und sie sah die Einrichtung landst\u00e4ndischer Verfassungen in allen Mitgliedsstaaten vor.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Einf\u00fchrung von Verfassungen in den deutschen Staaten und damit die freiwillige, auf Gesetz beruhende Selbstbeschr\u00e4nkung der bis dahin absoluten f\u00fcrstlichen Macht geschah unter dem Eindruck der katastrophalen Ereignisse w\u00e4hrend der franz\u00f6sischen Revolution einerseits und war andererseits Ausdruck des im Zuge der Aufkl\u00e4rung gewandelten Verst\u00e4ndnisses des Verh\u00e4ltnisses zwischen dem Volk und seinem F\u00fcrsten als erstem Diener seines Volkes. Man trat damit dem Aufkommen radikaler Forderungen entgegen, wie sie w\u00e4hrend der franz\u00f6sischen Revolution erhoben worden waren und zum Sturz des K\u00f6nigs von Frankreich und dem Verlust hunderttausender Menschenleben gef\u00fchrt hatten.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Idee eines deutschen Nationalstaates konnte sich auf dem Wiener Kongre\u00df jedoch nicht durchsetzen. Der ehemalige r\u00f6misch-deutsche Kaiser, der durch seine egoistische Machtpolitik entscheidend mit zum Untergang des Reiches beigetragen hatte, verfolgte auch jetzt ausschlie\u00dflich eigene Interessen. Etliche der ehemaligen Rheinbund-F\u00fcrsten mochten ihre ohnehin erst k\u00fcrzlich erworbene Souver\u00e4nit\u00e4t nicht dem Wohle der Nation opfern.<\/p>\n\n\n\n<p>Auch der \u00bbDeutsche Bund\u00ab basierte daher, wie schon der \u00bbRheinbund\u00ab, auf einem Vertrag zwischen souver\u00e4nen Staaten. Dieser Vertrag wurde von den Mitgliedern der \u00bbheiligen Allianz\u00ab w\u00e4hrend des Wiener Kongresses verfa\u00dft und von den Vertretern aller 39 Teilnehmerstaaten unterzeichnet. Auch wenn der \u00bbDeutsche Bund\u00ab teils bundesstaatliche Z\u00fcge trug, wird er in der \u00bbBundesakte\u00ab ausdr\u00fccklich als ein v\u00f6lkerrechtlicher Verein bezeichnet. \u2014 Ein anderes Wort f\u00fcr einen Staatenbund, der selber kein souver\u00e4ner Staat ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Solche v\u00f6lkerrechtliche Vereine souver\u00e4ner Staaten haben sich geschichtlich betrachtet jedoch nie als best\u00e4ndig erwiesen; sie sind aufgrund widerstreitender Interessen der Mitgliedsstaaten stets entweder in ihre Einzelteile zerfallen oder wurden schlie\u00dflich \u2013 wie die schweizerische Eidgenossenschaft und die Vereinigten Staaten von Amerika, wo dies jeweils gewaltsam geschah \u2013 zu Bundesstaaten umgestaltet.<\/p>\n\n\n\n<p>Das nur lockere B\u00fcndnis der deutschen Staaten im Deutschen Bund war nicht zuletzt unter dem Einflu\u00df des nunmehrigen \u00f6sterreichischen Kaisers zustande gekommen, der auf diese Weise seine Vormachtstellung unter den deutschen Staaten glaubte wahren zu k\u00f6nnen. Die Bildung eines deutschen Nationalstaates war auch deshalb nicht in \u00d6sterreichs Interesse, weil es bef\u00fcrchten mu\u00dfte, da\u00df die Angeh\u00f6rigen der verschiedenen in \u00d6sterreich lebenden Nationalit\u00e4ten darin ein Vorbild erblicken k\u00f6nnten.<\/p>\n\n\n\n<p>Gleichwohl bestand und verst\u00e4rkte sich unter Teilen der deutschen F\u00fcrsten wie in den deutschen V\u00f6lkern der Wunsch nach einem die gesamte deutsche Nation einenden Gesamtstaat. Wie bereits 1806, so gab es auch w\u00e4hrend des Bestehens des Deutschen Bundes weitere Versuche, den lockeren Staatenbund in einen Bundesstaat umzuwandeln.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein Hindernis, das diesen Bestrebungen im Wege stand, war der Umstand, da\u00df die Struktur des Deutschen Bundes keine rein deutsche Angelegenheit war, da die \u00bbBundesakte\u00ab von allen Teilnehmern des Wiener Kongresses beschlossen worden war. Die europ\u00e4ischen Gro\u00dfm\u00e4chte konnten nicht an einer starken geeinten deutschen Nation im Herzen Europas interessiert sein, nachdem sie Jahrhunderte lang an der Schw\u00e4chung und letztlich der Zerst\u00f6rung des Heiligen R\u00f6mischen Reiches gearbeitet hatten. Da\u00df einige der deutschen F\u00fcrsten weniger am Wohlergehen der deutschen Nation interessiert waren als an der eigenen Souver\u00e4nit\u00e4t, tat ein \u00fcbriges. Dies bereitete den Boden f\u00fcr revolution\u00e4re Bestrebungen.<\/p>\n\n\n\n<p>Als 1847 die schweizerische Eidgenossenschaft sich nach einem Krieg zwischen den Kantonen von einem Staatenbund in einen Bundesstaat wandelte, in den italienischen K\u00f6nigreichen Neapel-Sizilien und Sardinien-Piemont nach gegen die absolutistischen F\u00fcrsten gerichteten Unruhen weitgehende Zugest\u00e4ndnisse gemacht und eine Verfassung eingef\u00fchrt wurde, und als schlie\u00dflich der K\u00f6nig von Frankreich gest\u00fcrzt und die Franz\u00f6sische Republik ausgerufen wurde, kam es 1848 auch in den Staaten des Deutschen Bundes zu revolution\u00e4ren Unruhen durch eine aufgehetzte Minderheit.<\/p>\n\n\n\n<p>Die M\u00e4rzunruhen \u00fcberschatteten und vereitelten schlie\u00dflich die praktisch zeitgleich stattfindenden neuerlichen Bem\u00fchungen Preu\u00dfens um eine nationalstaatlich ausgerichtete Bundesreform, der gegen\u00fcber sich kurzzeitig selbst \u00d6sterreich aufgeschlossen zeigte.<\/p>\n\n\n\n<p>Stattdessen bestimmten f\u00fcr den Zeitraum eines Jahres revolution\u00e4re Kr\u00e4fte die deutsche Politik. In Frankfurt versammelte sich die gem\u00e4\u00df der \u00bbBundesakte\u00ab illegale Frankfurter Nationalversammlung. Die revolution\u00e4ren Kr\u00e4fte hatten indes so viel Gewicht, da\u00df die deutschen Regierungen sie gew\u00e4hren lie\u00dfen, sie teilweise sogar unterst\u00fctzten und sich ihren Beschl\u00fcssen beugten und da\u00df die rechtm\u00e4\u00dfige Bundesversammlung sich unter Bruch ihrer Satzung zeitweilig f\u00fcr aufgel\u00f6st erkl\u00e4rte.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Entwurf einer als \u00bbPaulskirchenverfassung\u00ab bekannten Reichsverfassung \u2013 und mit ihr die Revolution \u2013 scheiterte jedoch 1849 letztlich an der Kompetenz\u00fcberschreitung der Frankfurter Nationalversammlung, die bestimmt hatte, da\u00df die Reichsverfassung unter Umgehung der regierenden deutschen F\u00fcrsten und damit unter Mi\u00dfachtung g\u00fcltigen Rechts inkraftgesetzt werden sollte. Der von der Frankfurter Nationalversammlung zum deutschen Kaiser gew\u00e4hlte K\u00f6nig von Preu\u00dfen Friedrich Wilhelm IV. lehnte aus diesem Grunde die Annahme der Kaiserw\u00fcrde ab. \u2014 Denn aus einem Rechtsbruch kann kein Recht erwachsen.<\/p>\n\n\n\n<p>Neben diesem Versuch einer \u00bbVerfassungsgebung von unten\u00ab scheiterte ebenfalls 1849 auch der als \u00bbErfurter Unionsverfassung\u00ab wenig bekannte \u00bbEntwurf einer Verfassung f\u00fcr ein Deutsches Reich\u00ab, der \u00e4hnlich der \u00bbPaulskirchenverfassung\u00ab \u00d6sterreich mit einbezogen h\u00e4tte. Dieser Versuch einer Reichsgr\u00fcndung war abermals von Preu\u00dfen initiiert worden. Doch nach dem Scheitern der M\u00e4rzrevolution war \u00d6sterreich wieder in seine feindselige Haltung gegen\u00fcber Preu\u00dfen verfallen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Deutsche Bund bestand daher weiter, bis der eskalierende Konflikt zwischen dem protestantischen, die deutsche Sache vertretenden Preu\u00dfen und dem r\u00f6misch-vatikanisch dominierten \u00d6sterreich um die Vorherrschaft in Deutschland sich 1866 im \u00bbPreu\u00dfisch-Deutschen Krieg\u00ab entlud und f\u00fcr den endg\u00fcltigen Zerfall des Deutschen Bundes sorgte.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u2014 Kurze Zwischenbilanz \u2014<\/h3>\n\n\n\n<p>Ziehen wir eine kurze Zwischenbilanz: Mit der erzwungenen Aufl\u00f6sung des Heiligen R\u00f6mischen Reiches im Jahr 1806 entstanden in Deutschland an Stelle des Reiches eine Vielzahl souver\u00e4ner Staaten und damit V\u00f6lkerrechtssubjekte im heutigen Sinn. Die K\u00f6nige und F\u00fcrsten \u00fcbten darin die unumschr\u00e4nkte Herrschaftsgewalt aus.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Interessen der europ\u00e4ischen Gro\u00dfm\u00e4chte, aber auch diejenigen sowohl des neuen \u00f6sterreichischen Kaisers als auch der ihre eigene Souver\u00e4nit\u00e4t h\u00f6her als das gemeinsame deutsche Interesse sch\u00e4tzenden F\u00fcrsten verhinderten nach Beendigung der mit milit\u00e4rischer Gewalt erzwungenen tiefgreifenden Einmischung Frankreichs in die deutschen Angelegenheiten, da\u00df an Stelle des Alten Reiches ein neuer deutscher Gesamtstaat gegr\u00fcndet werden konnte \u2013 entweder unter Einschlu\u00df des \u00f6sterreichischen Vielv\u00f6lkerstaates oder als deutscher Nationalstaat. Die \u00f6sterreichischen Interessen standen den deutschen hierbei letztlich diametral entgegen. Der Deutsche Bund diente \u00d6sterreich dazu, den deutschen Wunsch nach einer gemeinsamen Staatlichkeit einzud\u00e4mmen.<\/p>\n\n\n\n<p>Schon fr\u00fch zeigte sich hingegen, da\u00df die Staatsidee der preu\u00dfischen Monarchie eine zutiefst <em>deutsche<\/em> Staatsidee ist. Preu\u00dfische K\u00f6nige geloben, da\u00df sie um ihrer Untertanen willen, nicht die Untertanen um ihretwillen in der Welt seien. Die nat\u00fcrliche Fortf\u00fchrung des Leitgedankens des preu\u00dfischen K\u00f6nigtums vom F\u00fcrsten als erstem Diener seines Volkes ist der Nationalstaat, der die deutschen F\u00fcrsten in die Pflicht nimmt, gemeinsam dem Wohle des gesamten deutschen Volkes zu dienen. Ernsthafte Bem\u00fchungen von F\u00fcrstenseite, den staatlichen Partikularismus zu \u00fcberwinden und die versprengten deutschen F\u00fcrsten-Staaten zu einem deutschen Gesamtstaat zu einen, der das Interesse der <em>gesamten<\/em> deutschen Nation vertritt, anstatt nur einzelner Teile, und der die Nation gegen \u00e4u\u00dfere Feinde sch\u00fctzen konnte, gingen denn auch stets von Preu\u00dfen aus.<\/p>\n\n\n\n<p>Aber nicht nur diese Bem\u00fchungen, sondern auch der Versuch einer \u00bbVerfassungsgebung von unten\u00ab mu\u00dften scheitern, solange es \u00d6sterreich gestattet war, die Geschicke Deutschlands zu bestimmen. Das Vertragswerk des Wiener Kongresses hatte daf\u00fcr gesorgt, da\u00df die Gr\u00fcndung eines die deutsche Nation einenden Gesamtstaates wegen der Unaufl\u00f6slichkeit des \u00bbDeutschen Bundes\u00ab nur durch Rechtsbruch herbeizuf\u00fchren war. Diesen wollte Preu\u00dfen, das sich als Rechtsstaat versteht, jedoch nicht inkaufnehmen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Treue des preu\u00dfischen K\u00f6nigs zum obersten Rechtsgrundsatz, da\u00df legitimes Recht nicht auf Rechtsbruch basieren kann, verhinderte so die Entstehung eines Staates, der wegen seiner mangelnden staatsrechtlichen Legitimation keine Gew\u00e4hr der Dauer geboten h\u00e4tte.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u2014 3. Abschnitt \u2014<br>Vom Deutschen Bund zum Deutschen Reich<\/h3>\n\n\n\n<p>Um einen Staat zu gr\u00fcnden, der zum ersten Mal die gesamte deutsche Nation in sich vereinen sollte, brauchte es drei Dinge:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>den gemeinsamen Willen zur Staatsgr\u00fcndung;<\/li>\n\n\n\n<li>die Aufl\u00f6sung des Deutschen Bundes;<\/li>\n\n\n\n<li>und eine Verfassung, die in der Lage ist, die Interessen aller deutscher Staaten sowie die des deutschen Volkes gleicherma\u00dfen zu wahren und so das Wohl aller zu f\u00f6rdern.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Mit dem Willen zur Staatsgr\u00fcndung ist nicht allein der Wunsch gemeint, einen solchen Staat zu gr\u00fcnden. Wille bedeutet zugleich Entschlossenheit. Diese Entschlossenheit, dem deutschen Volk die v\u00f6lkerrechtliche Existenz zu sichern und ihm im Kreis der europ\u00e4ischen Staaten eine geeinte Stimme, sowie Freiheit im Innern und Schutz nach au\u00dfen zu geben, verk\u00f6rperte sich vor allem im preu\u00dfischen Ministerpr\u00e4sidenten Otto von Bismarck. Seit seiner Jugend war er davon \u00fcberzeugt, da\u00df die staatliche Zersplitterung dem deutschen Volk mehr schadet als n\u00fctzt. Er hatte gezielt den Staatsdienst zum Beruf gew\u00e4hlt mit der Absicht, an der \u00dcberwindung dieser Zersplitterung mitzuwirken. Er war preu\u00dfischer Gesandter in der Frankfurter Nationalversammlung gewesen, sowie sp\u00e4ter Diplomat sowohl in Ru\u00dfland wie in Frankreich und war mit den deutschen wie mit den internationalen Verh\u00e4ltnissen gleicherma\u00dfen bestens vertraut.<\/p>\n\n\n\n<p>Es war Bismarck, der die Lehren aus der langen Reihe gescheiterter Einigungsversuche seit Ende des Alten Reiches zog und erkannte, da\u00df mit \u00d6sterreich kein Staat zu machen sei. \u2014 Es besa\u00df nicht den Willen, sich einem deutschen Gesamtstaat einzugliedern, da es den eigenen Interessen stets den Vorzug gab. Es w\u00fcrde daher zum Wohle der deutschen Nation aus dem Kreis der deutschen Staaten ausscheiden m\u00fcssen.<\/p>\n\n\n\n<p>Bismarcks k\u00fchle Beherrschung der hohen Kunst der Diplomatie und der Staatspolitik lie\u00df ihn die Motive und die verborgenen Absichten seines politischen Gegners klar erkennen und erlaubte ihm, diese im Sinne der deutschen Sache zu nutzen.<\/p>\n\n\n\n<p>Das vielleicht wichtigste Argument f\u00fcr einen Zusammenschlu\u00df der deutschen Staaten war die \u00fcber Jahrhunderte hinweg immer wieder aufflammende Aggression Frankreichs gegen seine deutschen Nachbarn. Es war daher letztlich eine Frage der Zeit, wann die \u00fcbrigen deutschen Staaten zu der gleichen Erkenntnis gelangen w\u00fcrden.<\/p>\n\n\n\n<p>Es war die Vehemenz, mit der \u00d6sterreich die eigene Machtposition zu st\u00e4rken, die Idee eines deutschen Nationalstaates aber zu bek\u00e4mpfen versuchte, mit der es schlie\u00dflich selbst ungewollt den Weg zu dessen Verwirklichung ebnete.<\/p>\n\n\n\n<p>Im Konflikt mit Preu\u00dfen um die vertraglich vereinbarte gemeinsame Verwaltung der im Friedensschlu\u00df mit D\u00e4nemark 1864 an Preu\u00dfen und \u00d6sterreich gefallenen sogenannten Elbherzogt\u00fcmer Schleswig und Holstein sowie Lauenburg lie\u00df sich \u00d6sterreich 1866 von seinem Streben nach Vorherrschaft und seiner Eifersucht gegen\u00fcber dem preu\u00dfischen Staat dazu verleiten, die Mehrheit der Bundesversammlung unter dem Vorwand \u00bbunerlaubte Selbsthilfe\u00ab seitens Preu\u00dfens zu einer Mobilmachung gegen Preu\u00dfen zu bewegen.<\/p>\n\n\n\n<p>Preu\u00dfen sah in der Mobilmachung des Bundes gegen sich in mehrfacher Hinsicht einen tiefgreifenden Bruch des Bundesvertrages, der es dazu berechtigte, nicht nur aus dem Deutschen Bund auszutreten, sondern diesen insgesamt f\u00fcr erloschen zu betrachten.<\/p>\n\n\n\n<p>Im V\u00f6lkerrecht ist allgemein anerkannt, da\u00df der Vertragsbruch des einen Teils dem anderen Teil die Wahl gibt, ob er die Erf\u00fcllung erzwingen oder auch seinerseits von dem Vertrag zur\u00fccktreten will.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Vertragswerk des Deutschen Bundes kannte, wie zuvor schon das Alte Reich, das Mittel der Bundesexekution, das hei\u00dft der Durchsetzung von Bundesbeschl\u00fcssen wegen Vertragsverletzungen einzelner Mitgliedsstaaten mit milit\u00e4rischen Mitteln, um den vertraglich vereinbarten Zustand wiederherzustellen. Die Voraussetzungen f\u00fcr ein solches milit\u00e4rischer Vorgehen waren dabei in der Bundesexekutionsordnung genauestens geregelt und sahen die Anh\u00f6rung des betreffenden Mitgliedsstaates und ein Schiedsverfahren vor.<\/p>\n\n\n\n<p>Eine solche Bundesexekution hatte drei Jahre zuvor gegen den das Herzogtum Schleswig und die zum Deutschen Bund geh\u00f6renden Herzogt\u00fcmer Holstein und Lauenburg in Personalunion regierenden d\u00e4nischen K\u00f6nig stattgefunden, als dieser zun\u00e4chst alle drei dem d\u00e4nischen Staat einverleiben wollte, auf Druck des Deutschen Bundes aber nur Schleswig annektierte, jedoch die bisherigen Rechte der \u00fcbrigen, zum Deutschen Bund geh\u00f6renden Herzogt\u00fcmer beschnitt, was durch die milit\u00e4rische Besetzung dieser Landesteile durch Truppen des Deutschen Bundes abgewendet werden sollte.<\/p>\n\n\n\n<p>Hingegen hatte sich die Bundesversammlung nicht entschlie\u00dfen k\u00f6nnen, wie von \u00d6sterreich und Preu\u00dfen beantragt, die Abtrennung Schleswigs von dem zum Deutschen Bund geh\u00f6renden Holstein, mit dem es laut Ripener Vertrag von 1460 \u201eauf ewig ungeteilt\u201c verbleiben sollte, durch die \u00bbPfandbesetzung\u00ab auch des Herzogtums Schleswig zu verhindern.<\/p>\n\n\n\n<p>Im Anschlu\u00df an den daraufhin wegen der Annexion Schleswigs von den Gro\u00dfm\u00e4chten Preu\u00dfen und \u00d6sterreich ohne den Deutschen Bund gegen D\u00e4nemark gef\u00fchrten Krieg von 1864 und nach der daraus resultierenden friedensvertraglichen Abtretung der Herzogt\u00fcmer Schleswig, Holstein und Lauenburg zum gemeinsamen Besitz an Preu\u00dfen und \u00d6sterreich, hatten diese an Stelle der im Friedensvertrag vorgesehenen gemeinsamen Verwaltung in der Gasteiner Konvention vertraglich vereinbart, da\u00df vor\u00fcbergehend Preu\u00dfen Lauenburg sowie Schleswig, und \u00d6sterreich Holstein verwalten sollte, da\u00df aber beide Staaten weiterhin die Hoheitsrechte gemeinsam bes\u00e4\u00dfen.<\/p>\n\n\n\n<p>Entgegen den vertraglichen Vereinbarungen mit Preu\u00dfen erkannte \u00d6sterreich kurz darauf jedoch den bereits erloschenen Anspruch des Prinzen von Augustenburg auf Schleswig-Holstein an und lie\u00df diesen eine Nebenregierung bilden. Zudem \u00fcbertrug es die Entscheidung \u00fcber den k\u00fcnftigen Status der Elbherzogt\u00fcmer ebenfalls vertragswidrig dem Deutschen Bund, obwohl ihm diese Entscheidung rechtlich nicht zustand.<\/p>\n\n\n\n<p>Anstelle der durch \u00d6sterreich gebrochenen und dadurch hinf\u00e4llig gewordenen Gasteiner Konvention machte Preu\u00dfen daraufhin wieder von seinem Recht der gemeinsamen Besitzung und Verwaltung der Elbherzogt\u00fcmer Gebrauch, verlegte Truppen nach Holstein und lud \u00d6sterreich ein, im Gegenzug dasselbe in Schleswig zu tun.<\/p>\n\n\n\n<p>Die daraufhin von \u00d6sterreich in der Bundesversammlung wegen angeblich \u00bbunerlaubter Selbsthilfe\u00ab seitens Preu\u00dfen beantragte Mobilmachung s\u00e4mtlicher nichtpreu\u00dfischer Teile der Bundesarmee stellte nach preu\u00dfischer Auffassung nicht nur in mehrfacher Hinsicht eine Verletzung der Bundesakte dar, sondern sie kam dar\u00fcber hinaus einer in der Bundesakte nicht vorgesehenen Kriegserkl\u00e4rung gegen ein Bundesmitglied gleich und verstie\u00df damit gegen den eigentlichen Zweck des Bundes, n\u00e4mlich den Schutz der \u00bbUnverletzbarkeit der einzelnen deutschen Staaten\u00ab. Da Preu\u00dfen gem\u00e4\u00df der friedensvertraglichen Regelung mit D\u00e4nemark neben \u00d6sterreich gemeinsamer Besitzer der Elbherzogt\u00fcmer und zu deren gemeinsamen Verwaltung berechtigt war, stellte das milit\u00e4rische Vorgehen des Bundes gegen Preu\u00dfen wegen der Inanspruchnahme dieser Rechte eine Verletzung genau jener G\u00fcter dar, die der Bund eigentlich sch\u00fctzen sollte.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Beschlu\u00df zur Mobilmachung gegen Preu\u00dfen war jedoch formell nicht als Bundesexekution bezeichnet, sondern als lediglich \u00bbvorl\u00e4ufige Ma\u00dfnahme\u00ab und umging auf diese Weise alle Verfahrensvorschriften, die Voraussetzung f\u00fcr ein zul\u00e4ssiges milit\u00e4risches Einschreiten gegen Bundesmitglieder gewesen w\u00e4ren.<\/p>\n\n\n\n<p>Preu\u00dfen, das bei diesem Vorgang folglich nicht ordnungsgem\u00e4\u00df angeh\u00f6rt worden war, erkl\u00e4rte daraufhin den Bundesvertrag f\u00fcr gebrochen und den Deutschen Bund f\u00fcr erloschen. \u2014 Die Falle war zugeschnappt. \u00d6sterreich hatte sich erwartungsgem\u00e4\u00df dazu hinrei\u00dfen lassen, seine Machtposition als Bundespr\u00e4sidium auszunutzen und hatte selbst die Regeln gebrochen, die es dem Deutschen Bund gegeben hatte, weil es glaubte, auf diese Weise Preu\u00dfen eine empfindliche Niederlage bereiten und dessen Einflu\u00df schm\u00e4lern zu k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p>Den auf den Bruch der \u00bbBundesakte\u00ab folgenden Krieg entschied Preu\u00dfen nicht nur \u00fcberlegen f\u00fcr sich, sondern es errang damit auch einen entscheidenden moralischen Sieg. \u2014 Denn der Krieg wurde nicht im Sonderinteresse Preu\u00dfens, sondern im Gesamtinteresse Deutschlands gef\u00fchrt. Der Sieg \u00fcber \u00d6sterreich war vor allem ein Sieg f\u00fcr die deutsche Sache.<\/p>\n\n\n\n<p>Zeitgleich mit der von ihm verk\u00fcndeten Aufl\u00f6sung des Deutschen Bundes hatte Preu\u00dfen bekr\u00e4ftigt, da\u00df es \u00bbdie nationalen Grundlagen, auf denen der Bund aufgebaut gewesen, nicht als zerst\u00f6rt betrachtet, sondern an der Einheit der deutschen Nation festh\u00e4lt und es als eine unabweisbare Pflicht der deutschen Staaten ansieht, f\u00fcr diese Einheit den angemessenen Ausdruck zu finden\u00ab. Es bekundete dar\u00fcber hinaus trotz des zu erwartenden Waffengangs seine Bereitschaft, mit allen deutschen Staaten, die ihm dazu die Hand reichen wollen, einen neuen Bund zu schlie\u00dfen, f\u00fcr den es bereits einen ersten Entwurf vorlegte.<\/p>\n\n\n\n<p>Indem das schwer geschlagene \u00d6sterreich im Frieden von Prag vertraglich jeder weiteren Einflu\u00dfnahme auf die k\u00fcnftige Ausgestaltung eines deutschen Nationalstaates entsagte und sein Einverst\u00e4ndnis mit der Gr\u00fcndung eines norddeutschen Bundesstaates samt dessen sp\u00e4teren Erweiterung um die s\u00fcddeutschen Staaten erkl\u00e4rte, war nicht nur das Ende des Deutschen Staatenbundes besiegelt und damit die zweite der drei genannten Voraussetzungen f\u00fcr die Gr\u00fcndung eines deutschen Nationalstaats erf\u00fcllt. \u2014 Durch die Aufl\u00f6sung des Deutschen Bundes und das Ausscheiden \u00d6sterreichs aus dem Kreis der deutschen Staaten war auch der <em><u>gemeinsame Wille<\/u><\/em> zur Staatsgr\u00fcndung, insbesondere unter den norddeutschen Verb\u00fcndeten Preu\u00dfens, erheblich gest\u00e4rkt worden.<\/p>\n\n\n\n<p>Wenden wir uns daher der dritten Voraussetzung f\u00fcr die staatliche Einigung der deutschen Nation zu und damit dem eigentlichen Thema dieses Videos.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Beschreibung der Vorgeschichte der Reichsgr\u00fcndung bis zur\u00fcck zum Ende des Heiligen R\u00f6mischen Reiches schien notwendig, weil es sich dabei um ein f\u00fcr uns Deutsche \u00fcberaus bedeutsames Ereignis handelt. Ein solches Gro\u00dfereignis, wie es eine Staatsgr\u00fcndung darstellt, findet bildlich gesprochen nicht im luftleeren Raum statt.<\/p>\n\n\n\n<p>Um die Bedeutung unserer g\u00fcltigen Verfassung von 1871 nicht nur f\u00fcr die Vergangenheit, sondern auch und gerade f\u00fcr unser aller Zukunft und die unseres deutschen Vaterlandes zu verstehen, ist es wichtig, nicht nur die politischen Ereignisse zu kennen, sondern auch die rechtlichen Voraussetzungen, auf denen unsere Verfassung, und durch sie unser Staat, gegr\u00fcndet ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Seit dem Ende des Alten Reichs basierte das Verh\u00e4ltnissen der deutschen Staaten zueinander ausschlie\u00dflich auf zwischenstaatlichen, und das hei\u00dft: auf v\u00f6lkerrechtlichen Vertr\u00e4gen. Mit dem Erl\u00f6schen der Kaiserw\u00fcrde des r\u00f6misch-deutschen Reichs war die Staatsgewalt seines souver\u00e4nen Staatsoberhauptes des Kaisers auf die jeweiligen Oberh\u00e4upter \u2014 die F\u00fcrsten, Herz\u00f6ge, Gro\u00dfherz\u00f6ge, K\u00f6nige und Senate \u2014 der einzelnen Teile des ehemaligen Reichs \u00fcbergegangen, die somit erstmals zu v\u00f6lkerrechtlich souver\u00e4nen Staaten wurden. Diese schlossen sich vertraglich erst zum Rheinbund, dann zum Deutschen Bund zusammen.<\/p>\n\n\n\n<p>Eine lange Reihe von Versuchen, an Stelle dieses letzten v\u00f6lkerrechtlichen Vereins einen geeinten deutschen Staat zu setzen, scheiterte entweder aus politischen Gr\u00fcnden \u2014 weil einzelne europ\u00e4ische M\u00e4chte die Konkurrenz eines geeinten Deutschland f\u00fcrchteten, oder weil einzelne deutsche F\u00fcrsten lieber an ihrer Souver\u00e4nit\u00e4t festhielten, und das hei\u00dft: an einer noch ungen\u00fcgenden Verbreitung der preu\u00dfisch-deutschen Staatsidee \u2014 oder sie scheiterten, weil der neue deutsche Staat, um lebensf\u00e4hig zu sein, nicht unter Mi\u00dfachtung der geltenden Staatsgesetze der einzelnen deutschen Staaten zustandekommen durfte. Denn dies h\u00e4tte seine Legitimation von Anfang an untergraben. Der Frage nach der Legitimation der Staatsgewalt wurde aber seit der Franz\u00f6sischen Revolution immer gr\u00f6\u00dferes politisches Gewicht beigemessen.<\/p>\n\n\n\n<p>Aus der gescheiterten Revolution von 1848\/49 zog man in Preu\u00dfen zudem die Lehre, da\u00df Teile des Volkes durch Propaganda dazu gebracht werden konnten, zu fordern, neben der notwendigen Aufgabe der Souver\u00e4nit\u00e4t seitens der deutschen Einzelstaaten zugunsten eines angestrebten Gesamtstaates zugleich auch <em>die Staatsgewalt selbst <\/em>aus den H\u00e4nden der deutschen F\u00fcrsten zu schlagen, um an deren Stelle einen zentralistischen Einheitsstaat zu errichten mit einem Parlament als der einzigen gesetzgebenden Instanz und einer Regierung, die fortan dem Einflu\u00df von Lobbyisten und den von ihnen vertretenen Einzelinteressen ausgeliefert sein w\u00fcrden.<\/p>\n\n\n\n<p>In einer konstitutionellen Monarchie nach preu\u00dfischem Vorbild hingegen steht der F\u00fcrst oberhalb aller Einzelinteressen. Sein Interesse ist gleich dem Wohlergehen seines Staates und des gesamten Volkes \u2014 und nicht das der Wenigen auf Kosten der Vielen. Sein Einflu\u00df garantiert Kontinuit\u00e4t und Stabilit\u00e4t und schafft einen Ausgleich der Interessen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die angestrebte \u00dcberwindung des das Leben der Nation l\u00e4hmenden <em>staatlichen<\/em> Partikularismus w\u00fcrde bei gleichzeitiger Entlassung der F\u00fcrstenh\u00e4user aus der Verantwortung und Verpflichtung ihren V\u00f6lkern gegen\u00fcber dazu f\u00fchren, das Schicksal der Nation stattdessen in die Hand neuer, entweder <em>wirtschaftlicher<\/em> oder g\u00e4nzlich fremder Partikularinteressen zu legen, die denen sowohl des Volkes als des Staates allzu oft nicht entsprechen.<\/p>\n\n\n\n<p>Verantwortung und Verpflichtung der Staatsf\u00fchrung gegen\u00fcber dem Volk ist ein gewichtiger Punkt, den wir nicht aus den Augen verlieren d\u00fcrfen. Denn, wie begr\u00fcndet die Bef\u00fcrchtung einer von Lobbyisten beeinflu\u00dften Regierung war und ist, erkennen wir heute daran, da\u00df die Interessen m\u00e4chtiger internationaler Konzerne meist h\u00f6her stehen als das Wohl und die Gesundheit des Volkes.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Gegner eines unabh\u00e4ngigen, geeinten Deutschlands werden nicht m\u00fcde, Preu\u00dfen \u2014 von dem, r\u00fcckblickend betrachtet, bereits seit seiner Gr\u00fcndung im Jahre 1701, also noch w\u00e4hrend des Bestehens des Heiligen R\u00f6mischen Reichs, Impulse zu einer <em>deutschen<\/em> Einigung ausging \u2014 als den Inbegriff von Eroberungssucht und Militarismus darzustellen. Es mu\u00df daher erstaunen festzustellen, da\u00df die K\u00f6nige von Preu\u00dfen stets nur ohnehin deutsch besiedeltes Gebiet dem Preu\u00dfischen Staat eingegliedert haben, um ein wachsendes deutsches Gegengewicht gegen\u00fcber der Deutschland beherrschenden, nicht aber auf dessen Wohl bedachten Habsburger-Monarchie zu bilden. Preu\u00dfen war auch der Motor der Befreiungskriege zur Beendigung der franz\u00f6sischen Gewaltherrschaft in Deutschland. Es ging Preu\u00dfen dabei nicht nur um die eigene Befreiung, sondern um die Befreiung aller deutscher Staaten.<\/p>\n\n\n\n<p>Wir sagten bereits, da\u00df die nat\u00fcrliche Fortf\u00fchrung des Leitgedankens des preu\u00dfischen K\u00f6nigtums der Nationalstaat ist, der die deutschen F\u00fcrsten in die Pflicht nimmt, gemeinsam dem Wohle des gesamten deutschen Volkes zu dienen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der preu\u00dfische Ministerpr\u00e4sident Otto von Bismarck trug entscheidend zur Verwirklichung dieses Gedankens bei, indem er 1866 unmittelbar im Anschlu\u00df an den \u00bbPreu\u00dfisch-Deutschen Krieg\u00ab den Entwurf einer deutschen Verfassung von Maximilian Duncker ausarbeiten lie\u00df, welche vorerst lediglich als Vergleichskonzept dienen sollte. Dazu wurde ebenso der Entwurf der \u201ePaulskirchenverfassung\u201c wie auch die deutsche Bundesakte herangezogen um daraus eine Verfassung zu erarbeiten, die Aussicht hatte, sowohl von den deutschen F\u00fcrsten als auch vom deutschen Volk angenommen zu werden, und indem er alles daf\u00fcr tat, da\u00df der Proze\u00df der endg\u00fcltigen Festlegung des Verfassungstextes und seiner Ratifikation durch die Regierungen und die deutschen V\u00f6lker gleicherma\u00dfen dem wiederholt zitierten oberste Rechtsgrundsatz entsprach.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u201e<strong>Pr\u00fcfet alles, und das Beste behaltet.\u201c \u2014 Goethe<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>Vielen d\u00fcrften aus ihrer Schulzeit noch in Erinnerung sein, da\u00df sich die Gr\u00fcndung des Deutschen Reiches am 18. Januar 1871 mit der Proklamation des Deutschen Kaisers im Spiegelsaal von Versailles vollzog und da\u00df dies ein spontaner Schritt gewesen sei, nachdem man Frankreich im deutsch-franz\u00f6sischen Krieg von 1870\/71 besiegt hatte.<\/p>\n\n\n\n<p>Zwar stimmt es, da\u00df die Verk\u00fcndung der Annahme der deutschen Kaiserw\u00fcrde durch den K\u00f6nig von Preu\u00dfen an diesem Tag in Versailles erfolgte. \u2014 Doch es wird sicherlich manchen \u00fcberraschen zu erfahren, da\u00df die eigentliche Staatsgr\u00fcndung keinesfalls spontan vonstatten ging, sondern ein ganzes Jahr dauerte, und da\u00df diese auch nicht 1871 stattfand, sondern bereits f\u00fcnf Jahre davor ihren Anfang nahm.<\/p>\n\n\n\n<p>Das ist folgenderma\u00dfen zu verstehen:<\/p>\n\n\n\n<p>Als Bismarck endg\u00fcltig erkannt hatte, da\u00df der \u00f6sterreichische Kaiser den Zusammenschlu\u00df der deutschen Nation und die Gr\u00fcndung eines deutschen Gesamtstaates unter Einschlu\u00df Deutsch-\u00d6sterreichs niemals zustimmen w\u00fcrde und als \u00d6sterreich in der Schleswig-Holstein-Frage zeigte, da\u00df es bereit war, seine Stellung als Pr\u00e4sidialmacht des Deutschen Bundes zu mi\u00dfbrauchen, um selbst unter Einsatz von Waffengewalt den Einflu\u00df Preu\u00dfens unter den deutschen Staaten als dem Motor der deutschen Einigung zu schw\u00e4chen, da fa\u00dfte er den Entschlu\u00df, im Falle eines Sieges \u00fcber \u00d6sterreich und dessen Verb\u00fcndeten den Gr\u00fcndungsproze\u00df des k\u00fcnftigen deutschen Nationalstaats schrittweise zu vollziehen.<\/p>\n\n\n\n<p>Im preu\u00dfisch-\u00f6sterreichischen Prager Frieden war der Fahrplan zum k\u00fcnftigen deutschen Nationalstaat bereits vorgezeichnet, in dem \u00d6sterreich einwilligte, sich nicht weiter in deutsche Angelegenheiten einzumischen. Und entsprechend bekundeten die \u00fcber \u00d6sterreich siegreichen norddeutschen Staaten nach der Aufl\u00f6sung des Deutschen Bundes 1866 ihren Willen, sich zu jenem Staat zusammenzuschlie\u00dfen, der sp\u00e4ter, wie vorgesehen um die s\u00fcddeutschen Staaten erweitert, den Namen Deutsches Reichs tragen sollte. Mit den sogenannten Augustvertr\u00e4gen des Jahres 1866 gaben die norddeutschen Staaten nicht nur ihrem Willen zur Gr\u00fcndung eines gemeinsamen Staates Ausdruck, sie verpflichten sich in diesen Vertr\u00e4gen dazu, die Gr\u00fcndung des gemeinsamen Staates binnen Jahresfrist zu vollziehen.<\/p>\n\n\n\n<p>Dieses gerne unterschlagene oder als unwichtig dargestellte Detail unserer Verfassungsgeschichte jedoch ist von gro\u00dfer Bedeutung. Seine Bedeutung besteht darin, da\u00df der Ablauf der Vereinigung der norddeutschen Staaten zum \u00bbNorddeutschen Bund\u00ab \u2014 und damit zur Keimzelle des noch heute bestehenden, jedoch seit \u00fcber einhundert Jahren handlungsunf\u00e4higen Deutschen Reiches \u2014 und der seiner Verfassungsgebung in jeder Hinsicht als vorbildlich zu gelten haben. Und dies galt nicht nur in der damaligen Zeit. Selbst die M\u00e4chte der Finsternis und ihre die \u00bbver\u00f6ffentlichte Meinung\u00ab bestimmenden Sprachrohre der medialen Propaganda, die nicht m\u00fcde werden, uns das M\u00e4rchen von der Demokratie als der \u00bbHerrschaft des Volkes\u00ab zu erz\u00e4hlen, w\u00e4ren gezwungen, dies einzugestehen, wenn das geschichtliche Wissen dar\u00fcber allgemein bekannt w\u00fcrde.<\/p>\n\n\n\n<p>Es war zudem Otto von Bismarck, der schon 1863, noch zu Zeiten des Norddeutschen Bundes also, die Einf\u00fcgung einer Nationalvertretung in die Bundesverfassung gefordert hatte. \u2014 Genauer: \u00bbeine Versammlung, die aus dem ganzen Deutschland nach dem Ma\u00dfstabe der Bev\u00f6lkerung durch direkte Wahlen hervorgeht\u00ab.<\/p>\n\n\n\n<p>Es erstaunt nicht wenig, zu h\u00f6ren, da\u00df der Inbegriff dessen, was uns heute als die \u00dcberwindung angeblich r\u00fcckst\u00e4ndiger, als \u00bbundemokratisch\u00ab gebrandmarkter Zust\u00e4nde verkauft wird \u2014 n\u00e4mlich eine aus direkten Wahlen hervorgegangene Nationalvertretung \u2014 das erste Mal in der deutschen Geschichte auf Betreiben Preu\u00dfens im Norddeutschen Bund und im Deutschen Reich verwirklicht wurde.<\/p>\n\n\n\n<p>Auch sonst braucht unsere deutsche Verfassung wahrlich keinen Vergleich zu scheuen. Vor allem aus einem Grunde nicht: \u2014 Durch die Einf\u00fchrung des allgemeinen Wahlrechts bei der Gr\u00fcndung des Norddeutschen Bundes, als der Keimzelle des Deutschen Reiches, wurde der preu\u00dfische Verfassungsentwurf zun\u00e4chst im auf diese Weise von den norddeutschen V\u00f6lkern gew\u00e4hlten konstituierenden Reichstag, der sich insofern als Vertretung des <em><u>gesamten deutschen Volkes<\/u><\/em> verstehen durfte, eingehend beraten, wobei noch eine gr\u00f6\u00dfere Anzahl an \u00c4nderungen und Verbesserungen vorgenommen wurden. Der auf diese Weise von allen beteiligten Staaten gemeinsam vereinbarte Verfassungstext wurde anschlie\u00dfend nach Ma\u00dfgabe der jeweiligen Landesverfassung von deren Regierungen und Volksvertretungen <em>erneut<\/em> beraten und mit jeweils \u00fcberw\u00e4ltigender Mehrheit angenommen. Das geschah in allen Staaten, und so vereinigten sich mit dem vereinbarten Inkrafttreten der Verfassung des Norddeutschen Bundes am 1. Juli 1867 die norddeutschen Staaten zu einem Bundesstaat.<\/p>\n\n\n\n<p>Diese Vorgehensweise verlieh der Verfassung des Norddeutschen Bundes ihre unbezweifelbare sowohl v\u00f6lkerrechtliche wie staatsrechtliche Legitimation.<\/p>\n\n\n\n<p>Frankreich sah zu diesem Zeitpunkt die voranschreitende Einigung Deutschlands unter preu\u00dfischer F\u00fchrung und seine florierende Wirtschaft als Bedrohung. Als es daraufhin erneut, wie schon so oft in seiner Geschichte, seinen deutschen Nachbarn mit milit\u00e4rischer Gewalt angriff, um ihm den eigenen Willen aufzuzwingen, zeigte sich der hohe Wert des von Preu\u00dfen vorangetriebenen deutschen Einigungsprozesses.<\/p>\n\n\n\n<p>Das bereits 1866 zwischen dem Norddeutschen Bund und den s\u00fcddeutschen Staaten zeitgleich mit den Friedensvertr\u00e4gen geschaffene Verteidigungsb\u00fcndnis, welches alle deutschen Armeen nach der preu\u00dfischen Wehrverfassung organisierte und im Falle eines Krieges den Oberbefehl auch \u00fcber die Truppen der s\u00fcddeutschen Staaten dem K\u00f6nig von Preu\u00dfen \u00fcbertrug, brachte den so geeinten deutschen Staaten den Sieg \u00fcber den Aggressor Frankreich.<\/p>\n\n\n\n<p>Neben einem Verteidigungsb\u00fcndnis verband den Norddeutschen Bund mit den s\u00fcddeutschen Staaten auch ein Zollverein. Die Verfassung des Zollvereins war der Verfassung des Norddeutschen Bundes so v\u00f6llig analog, da\u00df sie wie ein Schatten erscheint, den die Reichsverfassung vor sich her warf.<\/p>\n\n\n\n<p>Die von vornherein beabsichtigte und seit seiner Gr\u00fcndung vorangetriebene Erweiterung des Norddeutschen Bundes um die s\u00fcddeutschen Staaten, sobald die politischen Voraussetzungen gereift sein w\u00fcrden, fand ihren rechtlichen Ausdruck in Artikel 79 der Norddeutschen Bundesverfassung, der den Beitritt der s\u00fcddeutschen Staaten zum Norddeutschen Bund vorsah und erm\u00f6glichte.<\/p>\n\n\n\n<p>Von dieser Beitrittsklausel nun machten die s\u00fcddeutschen Staaten noch w\u00e4hrend des Krieges gegen Frankreich unter dem Eindruck der nationalen Verbundenheit, die in der reibungslosen gemeinsamen Verteidigungsanstrengung ihren Ausdruck fand, Gebrauch. Als abzusehen war, da\u00df der Krieg gewonnen werden w\u00fcrde, traten die vier s\u00fcddeutschen Staaten in Verhandlungen \u00fcber ihren Beitritt zum Norddeutschen Bund. Das geschah zum Ende des Jahres 1870 haupts\u00e4chlich in Versailles, wo das deutsche Hauptquartier Stellung bezogen hatte.<\/p>\n\n\n\n<p>Die sogenannten Novembervertr\u00e4ge von Versailles waren eine Reihe v\u00f6lkerrechtlicher Vertr\u00e4ge, die die Voraussetzungen f\u00fcr den Beitritt der einzelnen S\u00fcdstaaten zum Norddeutschen Bund regelten. Sie sahen eine Reihe von \u00c4nderungen der Bundesverfassung vor, welche die W\u00fcnsche und Interessen der s\u00fcddeutschen Staaten ber\u00fccksichtigen sollten.<\/p>\n\n\n\n<p>Der unter den norddeutschen Staaten bereits bestehende Bund wurde dabei nicht beendigt und aufgel\u00f6st, um durch einen neuen Bund ersetzt zu werden, sondern er wurde erweitert und modifiziert.<\/p>\n\n\n\n<p>W\u00e4hrend zwischen dem alten Deutschen Bund und dem Norddeutschen Bund keine Rechtskontinuit\u00e4t bestand, wurde diese zwischen dem Norddeutschen Bund und dem Reich gewahrt. Die Reichsgr\u00fcndung war keine Neusch\u00f6pfung, sondern eine Reform des Norddeutschen Bundes, eine in dessen Verfassung vorgesehene Erweiterung und Umbildung.<\/p>\n\n\n\n<p>Verfassungsrechtlich gesehen ist das aus dem Beitritt der s\u00fcddeutschen Staaten zum Norddeutschen Bund hervorgegangene Deutsche Reich daher kein neuer Staat. Zugleich ver\u00e4nderte der Beitritt der S\u00fcdstaaten aber grundlegend den Charakter des Norddeutschen Bundes von dem eines regionalen Bundesstaates in denjenigen eines Nationalstaates und rechtfertigte dadurch die Namens\u00e4nderung des nunmehr geeinten Deutschlands in \u00bbDeutsches Reich\u00ab.<\/p>\n\n\n\n<p>Die minuti\u00f6se Vorarbeit, die bereits bei der Ausarbeitung der Verfassung des Norddeutschen Bundes als der k\u00fcnftigen Reichsverfassung geleistet worden war, zahlte sich beim Beitritt der S\u00fcdstaaten dadurch aus, da\u00df nicht der gesamte verfassungsgebende Proze\u00df erneut durchlaufen werden mu\u00dfte. Der Zusammenschlu\u00df selbst erfolgte gleichwohl nach denselben Abl\u00e4ufen, die sich bereits bei der Gr\u00fcndung des Norddeutschen Bundes bew\u00e4hrt und dessen v\u00f6lkerrechtliche wie staatsrechtliche Legitimation gesichert hatten. Dabei wurden die zwischen der Regierung des Norddeutschen Bundes und den Regierungen der s\u00fcddeutschen Staaten vertraglich vereinbarten Anpassungen der Bundesverfassung von den jeweiligen Volksvertretungen beraten und ohne weitere \u00c4nderungen abermals mit \u00fcberw\u00e4ltigender Mehrheit angenommen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Gr\u00fcndung des Deutschen Reichs erfolgte am 1. Januar 1871. \u2014 Hieran \u00e4ndert \u00fcbrigens auch der Umstand nichts, da\u00df es in Bayern zu einer Verz\u00f6gerung der Ratifikationen durch Regierung und Volksvertretung bis zum 29. Januar kam, da das Beitrittsdatum Bayerns zum Reich sich dadurch nicht \u00e4nderte.<\/p>\n\n\n\n<p>Die in den Beitrittsvertr\u00e4gen vereinbarte Verfassungs\u00e4nderung sah vor, da\u00df der K\u00f6nig von Preu\u00dfen, der weiterhin Pr\u00e4sidium des nunmehrigen Deutschen Reiches war, fortan den Titel \u00bbDeutscher Kaiser\u00ab tragen w\u00fcrde. Am 18. Januar 1871, dem 170. Jahrestag der Kr\u00f6nung des ersten preu\u00dfischen K\u00f6nigs in K\u00f6nigsberg, erlie\u00df Wilhelm I. vom Hauptquartier Versailles aus eine Proklamation an das deutsche Volk, worin er die Annahme des kaiserlichen Titels bekannt machte.<\/p>\n\n\n\n<p>Da die Vertr\u00e4ge mit den vier s\u00fcddeutschen Staaten jeweils verschiedene \u00c4nderung an der Reichsverfassung enthielten, mu\u00dften die konkreten Abmachungen in einem redaktionellen Proze\u00df erst in den Verfassungstext eingearbeitet werden. Am 16. April 1871 genehmigte daraufhin der neugew\u00e4hlte erste Reichstag die Endredaktion der Reichsverfassung.<\/p>\n\n\n\n<p>Anders als die \u00bbBundesakte\u00ab, die keinen Staat schuf, sondern lediglich einen v\u00f6lkerrechtlichen Verein, wurde mit der Verfassung des Norddeutschen Bundes und mit der wenig sp\u00e4ter aus ihr hervorgegangenen Verfassung des Deutschen Reiches ein eigenst\u00e4ndiger Staat gegr\u00fcndet \u2014 ein \u00bbBundesstaat\u00ab, um genau zu sein, ein Bundestaat mit einer wirklichen Zentralgewalt, mit den gesetzgebenden Organen Bundesrat und Reichstag und mit dem deutschen Kaiser als Pr\u00e4sidium, milit\u00e4rischen Oberbefehlshaber und v\u00f6lkerrechtlichen Vertreter.<\/p>\n\n\n\n<p>Mit der Reichsverfassung wurde somit der so lang ersehnte Wunsch nach einem souver\u00e4nen Nationalstaat verwirklicht, der \u2013 mit Ausnahme Deutsch-\u00d6sterreichs \u2013 alle zur deutschen Nation geh\u00f6renden V\u00f6lker vereint und sie unter den Schutz des Reiches stellt.<\/p>\n\n\n\n<p>Damit ist auch klar dargelegt, da\u00df und warum die Reichsverfassung keinesfalls ein den Deutschen von oben auferlegtes Gesetz ist. Sie verdankt ihr Entstehen einer Reihe von geschichtlichen Ereignissen, die ihren Ursprung im Zerfall des Heiligen r\u00f6mischen Reiches deutscher Nationen im Jahr 1806 haben.<\/p>\n\n\n\n<p>Wenn man nun diese 1871 vom deutschen Volk in freiem Entschlu\u00df angenommene Verfassung des Deutschen Reiches liest, dann wird klar, warum bestimmte Kr\u00e4fte mit aller Macht verhindern wollen, da\u00df wir Deutsche erkennen, welch geniales und gro\u00dfes Erbe unsere Ahnen uns hinterlassen haben.<\/p>\n\n\n\n<p>Die preu\u00dfisch-deutsche Staatsidee, nach der der F\u00fcrst der oberste Diener des Staates und seines Volkes ist, und der Rechtsgrundsatz, da\u00df legitimes Recht niemals durch Rechtsbruch entstehen kann, ziehen sich wie zwei Str\u00e4nge eines Roten Fadens durch unsere deutsche Geschichte bis in die Gegenwart.<\/p>\n\n\n\n<p>Zwar liegt dieser Rote Faden seit \u00fcber einhundert Jahren unter den Tr\u00fcmmern eines gewaltsamen Staatsstreichs, von Krieg, Besetzung und fortw\u00e4hrender Manipulation begraben. \u2014 Doch es ist den M\u00e4chten der Finsternis allen Bem\u00fchungen zum Trotz w\u00e4hrend hundert Jahren nicht gelungen und es kann ihnen nicht gelingen, diesen Roten Faden der deutschen Nation zu durchtrennen. Der wieder erwachende und zu neuem Bewu\u00dftsein kommende deutsche Geist wird ihn aufgreifen und zu einem starken Band kn\u00fcpfen, welches uns mit unserer Geschichte und mit unserem Vaterland verbindet.<\/p>\n\n\n\n<p>Nach \u00fcber 100 Jahren Dornr\u00f6schenschlaf ist die Zeit nun mehr als reif, dieses kostbare deutsche Erbe anzutreten. Immer im Hinterkopf behaltend, da\u00df das deutsche Volk und sein legitimer deutscher Staat eine Einheit bilden, schriftlich niedergelegt und von Volk und F\u00fcrsten besiegelt in der deutschen Verfassungsurkunde.<\/p>\n\n\n\n<p>Am Ende dieses Videos sollen darum die eindringlichen Worte Otto von Bismarcks stehen, die es verdient haben, wieder ihren rechtm\u00e4\u00dfigen Platz ganz tief im Herzen eines jeden Deutschen zu finden:<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00bbDie Reichsverfassung sichert der deutschen Nation die v\u00f6lkerrechtliche Existenz.\u00ab<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>\u2014 Otto von Bismarck<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kleine deutsche Verfassungsgeschichte. Wissen ist eine Holschuld 30. Der g\u00fcltigen deutschen Verfassung vom 16. April 1871 liegt eine bewegte 65 Jahre w\u00e4hrende Geschichte zu Grunde, die hier dargelegt wird. Es ist die Geschichte einer Epoche, in der die deutschen V\u00f6lker von einem einigen Deutschland tr\u00e4umten und die einen von Fallersleben zum Texten seines Lieds der &#8230; <a title=\"#30 Kleine deutsche Verfassungsgeschichte.\" class=\"read-more\" href=\"https:\/\/www.ewigerbund.org\/film\/30-kleine-deutsche-verfassungsgeschichte\/\" aria-label=\"Mehr zu #30 Kleine deutsche Verfassungsgeschichte.\">Weiterlesen &#8230;<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":16,"featured_media":2458,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[6],"tags":[],"class_list":["post-914","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-wissen-ist-eine-holschuld"],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v23.1 - https:\/\/yoast.com\/wordpress\/plugins\/seo\/ -->\n<title>#30 Kleine deutsche Verfassungsgeschichte. | Mediathek.<\/title>\n<meta name=\"description\" content=\"Wir schildern hier die deutsche Verfassungsgeschichte so kurz wie m\u00f6glich aber gleichzeitig so ausf\u00fchrlich wie n\u00f6tig.\" \/>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.ewigerbund.org\/film\/30-kleine-deutsche-verfassungsgeschichte\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Kleine deutsche Verfassungsgeschichte.\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Wir schildern hier die deutsche Verfassungsgeschichte so kurz wie m\u00f6glich aber gleichzeitig so ausf\u00fchrlich wie n\u00f6tig.\" \/>\n<meta property=\"og:url\" content=\"https:\/\/www.ewigerbund.org\/film\/30-kleine-deutsche-verfassungsgeschichte\/\" \/>\n<meta property=\"og:site_name\" content=\"Mediathek.\" \/>\n<meta property=\"article:published_time\" content=\"2022-05-18T09:24:31+00:00\" \/>\n<meta property=\"article:modified_time\" content=\"2023-10-21T11:13:50+00:00\" \/>\n<meta property=\"og:image\" content=\"https:\/\/www.ewigerbund.org\/film\/wp-content\/uploads\/sites\/38\/2023\/02\/EB-Mediathek-Film30_v.jpg\" \/>\n\t<meta property=\"og:image:width\" content=\"750\" \/>\n\t<meta property=\"og:image:height\" content=\"350\" \/>\n\t<meta property=\"og:image:type\" content=\"image\/jpeg\" \/>\n<meta name=\"twitter:card\" content=\"summary_large_image\" \/>\n<meta name=\"twitter:title\" content=\"Kleine deutsche Verfassungsgeschichte.\" \/>\n<meta name=\"twitter:description\" content=\"Wir schildern hier die deutsche Verfassungsgeschichte so kurz wie m\u00f6glich aber gleichzeitig so ausf\u00fchrlich wie n\u00f6tig.\" \/>\n<meta name=\"twitter:image\" content=\"https:\/\/www.ewigerbund.org\/film\/wp-content\/uploads\/sites\/38\/2023\/02\/EB-Mediathek-Film30_v.jpg\" \/>\n<meta name=\"twitter:label1\" content=\"Verfasst von\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:data1\" content=\"\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:label2\" content=\"Gesch\u00e4tzte Lesezeit\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:data2\" content=\"39\u00a0Minuten\" \/>\n<script type=\"application\/ld+json\" class=\"yoast-schema-graph\">{\"@context\":\"https:\/\/schema.org\",\"@graph\":[{\"@type\":\"Article\",\"@id\":\"https:\/\/www.ewigerbund.org\/film\/30-kleine-deutsche-verfassungsgeschichte\/#article\",\"isPartOf\":{\"@id\":\"https:\/\/www.ewigerbund.org\/film\/30-kleine-deutsche-verfassungsgeschichte\/\"},\"author\":{\"name\":\"\",\"@id\":\"\"},\"headline\":\"#30 Kleine deutsche Verfassungsgeschichte.\",\"datePublished\":\"2022-05-18T09:24:31+00:00\",\"dateModified\":\"2023-10-21T11:13:50+00:00\",\"mainEntityOfPage\":{\"@id\":\"https:\/\/www.ewigerbund.org\/film\/30-kleine-deutsche-verfassungsgeschichte\/\"},\"wordCount\":7510,\"publisher\":{\"@id\":\"https:\/\/www.ewigerbund.org\/film\/#organization\"},\"image\":{\"@id\":\"https:\/\/www.ewigerbund.org\/film\/30-kleine-deutsche-verfassungsgeschichte\/#primaryimage\"},\"thumbnailUrl\":\"https:\/\/www.ewigerbund.org\/film\/wp-content\/uploads\/sites\/38\/2023\/02\/EB-Mediathek-Film30.jpg\",\"articleSection\":[\"Wissen ist eine Holschuld\"],\"inLanguage\":\"de\"},{\"@type\":\"WebPage\",\"@id\":\"https:\/\/www.ewigerbund.org\/film\/30-kleine-deutsche-verfassungsgeschichte\/\",\"url\":\"https:\/\/www.ewigerbund.org\/film\/30-kleine-deutsche-verfassungsgeschichte\/\",\"name\":\"#30 Kleine deutsche Verfassungsgeschichte. | Mediathek.\",\"isPartOf\":{\"@id\":\"https:\/\/www.ewigerbund.org\/film\/#website\"},\"primaryImageOfPage\":{\"@id\":\"https:\/\/www.ewigerbund.org\/film\/30-kleine-deutsche-verfassungsgeschichte\/#primaryimage\"},\"image\":{\"@id\":\"https:\/\/www.ewigerbund.org\/film\/30-kleine-deutsche-verfassungsgeschichte\/#primaryimage\"},\"thumbnailUrl\":\"https:\/\/www.ewigerbund.org\/film\/wp-content\/uploads\/sites\/38\/2023\/02\/EB-Mediathek-Film30.jpg\",\"datePublished\":\"2022-05-18T09:24:31+00:00\",\"dateModified\":\"2023-10-21T11:13:50+00:00\",\"description\":\"Wir schildern hier die deutsche Verfassungsgeschichte so kurz wie m\u00f6glich aber gleichzeitig so ausf\u00fchrlich wie n\u00f6tig.\",\"breadcrumb\":{\"@id\":\"https:\/\/www.ewigerbund.org\/film\/30-kleine-deutsche-verfassungsgeschichte\/#breadcrumb\"},\"inLanguage\":\"de\",\"potentialAction\":[{\"@type\":\"ReadAction\",\"target\":[\"https:\/\/www.ewigerbund.org\/film\/30-kleine-deutsche-verfassungsgeschichte\/\"]}]},{\"@type\":\"ImageObject\",\"inLanguage\":\"de\",\"@id\":\"https:\/\/www.ewigerbund.org\/film\/30-kleine-deutsche-verfassungsgeschichte\/#primaryimage\",\"url\":\"https:\/\/www.ewigerbund.org\/film\/wp-content\/uploads\/sites\/38\/2023\/02\/EB-Mediathek-Film30.jpg\",\"contentUrl\":\"https:\/\/www.ewigerbund.org\/film\/wp-content\/uploads\/sites\/38\/2023\/02\/EB-Mediathek-Film30.jpg\",\"width\":1748,\"height\":994},{\"@type\":\"BreadcrumbList\",\"@id\":\"https:\/\/www.ewigerbund.org\/film\/30-kleine-deutsche-verfassungsgeschichte\/#breadcrumb\",\"itemListElement\":[{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":1,\"name\":\"Startseite\",\"item\":\"https:\/\/www.ewigerbund.org\/film\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":2,\"name\":\"#30 Kleine deutsche Verfassungsgeschichte.\"}]},{\"@type\":\"WebSite\",\"@id\":\"https:\/\/www.ewigerbund.org\/film\/#website\",\"url\":\"https:\/\/www.ewigerbund.org\/film\/\",\"name\":\"Mediathek.\",\"description\":\"Verfassungsb\u00fcndnis der deutschen Einzelstaaten.\",\"publisher\":{\"@id\":\"https:\/\/www.ewigerbund.org\/film\/#organization\"},\"potentialAction\":[{\"@type\":\"SearchAction\",\"target\":{\"@type\":\"EntryPoint\",\"urlTemplate\":\"https:\/\/www.ewigerbund.org\/film\/?s={search_term_string}\"},\"query-input\":\"required name=search_term_string\"}],\"inLanguage\":\"de\"},{\"@type\":\"Organization\",\"@id\":\"https:\/\/www.ewigerbund.org\/film\/#organization\",\"name\":\"Mediathek.\",\"url\":\"https:\/\/www.ewigerbund.org\/film\/\",\"logo\":{\"@type\":\"ImageObject\",\"inLanguage\":\"de\",\"@id\":\"https:\/\/www.ewigerbund.org\/film\/#\/schema\/logo\/image\/\",\"url\":\"https:\/\/www.ewigerbund.org\/film\/wp-content\/uploads\/sites\/38\/2022\/11\/2022-09-20-Logo-EB_Schutzzone_V4_Transparent.png\",\"contentUrl\":\"https:\/\/www.ewigerbund.org\/film\/wp-content\/uploads\/sites\/38\/2022\/11\/2022-09-20-Logo-EB_Schutzzone_V4_Transparent.png\",\"width\":2000,\"height\":1982,\"caption\":\"Mediathek.\"},\"image\":{\"@id\":\"https:\/\/www.ewigerbund.org\/film\/#\/schema\/logo\/image\/\"}},{\"@type\":\"Person\",\"@id\":\"\",\"url\":\"https:\/\/www.ewigerbund.org\/film\/author\/\"}]}<\/script>\n<!-- \/ Yoast SEO plugin. -->","yoast_head_json":{"title":"#30 Kleine deutsche Verfassungsgeschichte. | Mediathek.","description":"Wir schildern hier die deutsche Verfassungsgeschichte so kurz wie m\u00f6glich aber gleichzeitig so ausf\u00fchrlich wie n\u00f6tig.","robots":{"index":"index","follow":"follow","max-snippet":"max-snippet:-1","max-image-preview":"max-image-preview:large","max-video-preview":"max-video-preview:-1"},"canonical":"https:\/\/www.ewigerbund.org\/film\/30-kleine-deutsche-verfassungsgeschichte\/","og_locale":"de_DE","og_type":"article","og_title":"Kleine deutsche Verfassungsgeschichte.","og_description":"Wir schildern hier die deutsche Verfassungsgeschichte so kurz wie m\u00f6glich aber gleichzeitig so ausf\u00fchrlich wie n\u00f6tig.","og_url":"https:\/\/www.ewigerbund.org\/film\/30-kleine-deutsche-verfassungsgeschichte\/","og_site_name":"Mediathek.","article_published_time":"2022-05-18T09:24:31+00:00","article_modified_time":"2023-10-21T11:13:50+00:00","og_image":[{"width":750,"height":350,"url":"https:\/\/www.ewigerbund.org\/film\/wp-content\/uploads\/sites\/38\/2023\/02\/EB-Mediathek-Film30_v.jpg","type":"image\/jpeg"}],"twitter_card":"summary_large_image","twitter_title":"Kleine deutsche Verfassungsgeschichte.","twitter_description":"Wir schildern hier die deutsche Verfassungsgeschichte so kurz wie m\u00f6glich aber gleichzeitig so ausf\u00fchrlich wie n\u00f6tig.","twitter_image":"https:\/\/www.ewigerbund.org\/film\/wp-content\/uploads\/sites\/38\/2023\/02\/EB-Mediathek-Film30_v.jpg","twitter_misc":{"Verfasst von":"","Gesch\u00e4tzte Lesezeit":"39\u00a0Minuten"},"schema":{"@context":"https:\/\/schema.org","@graph":[{"@type":"Article","@id":"https:\/\/www.ewigerbund.org\/film\/30-kleine-deutsche-verfassungsgeschichte\/#article","isPartOf":{"@id":"https:\/\/www.ewigerbund.org\/film\/30-kleine-deutsche-verfassungsgeschichte\/"},"author":{"name":"","@id":""},"headline":"#30 Kleine deutsche Verfassungsgeschichte.","datePublished":"2022-05-18T09:24:31+00:00","dateModified":"2023-10-21T11:13:50+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https:\/\/www.ewigerbund.org\/film\/30-kleine-deutsche-verfassungsgeschichte\/"},"wordCount":7510,"publisher":{"@id":"https:\/\/www.ewigerbund.org\/film\/#organization"},"image":{"@id":"https:\/\/www.ewigerbund.org\/film\/30-kleine-deutsche-verfassungsgeschichte\/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https:\/\/www.ewigerbund.org\/film\/wp-content\/uploads\/sites\/38\/2023\/02\/EB-Mediathek-Film30.jpg","articleSection":["Wissen ist eine Holschuld"],"inLanguage":"de"},{"@type":"WebPage","@id":"https:\/\/www.ewigerbund.org\/film\/30-kleine-deutsche-verfassungsgeschichte\/","url":"https:\/\/www.ewigerbund.org\/film\/30-kleine-deutsche-verfassungsgeschichte\/","name":"#30 Kleine deutsche Verfassungsgeschichte. | Mediathek.","isPartOf":{"@id":"https:\/\/www.ewigerbund.org\/film\/#website"},"primaryImageOfPage":{"@id":"https:\/\/www.ewigerbund.org\/film\/30-kleine-deutsche-verfassungsgeschichte\/#primaryimage"},"image":{"@id":"https:\/\/www.ewigerbund.org\/film\/30-kleine-deutsche-verfassungsgeschichte\/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https:\/\/www.ewigerbund.org\/film\/wp-content\/uploads\/sites\/38\/2023\/02\/EB-Mediathek-Film30.jpg","datePublished":"2022-05-18T09:24:31+00:00","dateModified":"2023-10-21T11:13:50+00:00","description":"Wir schildern hier die deutsche Verfassungsgeschichte so kurz wie m\u00f6glich aber gleichzeitig so ausf\u00fchrlich wie n\u00f6tig.","breadcrumb":{"@id":"https:\/\/www.ewigerbund.org\/film\/30-kleine-deutsche-verfassungsgeschichte\/#breadcrumb"},"inLanguage":"de","potentialAction":[{"@type":"ReadAction","target":["https:\/\/www.ewigerbund.org\/film\/30-kleine-deutsche-verfassungsgeschichte\/"]}]},{"@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https:\/\/www.ewigerbund.org\/film\/30-kleine-deutsche-verfassungsgeschichte\/#primaryimage","url":"https:\/\/www.ewigerbund.org\/film\/wp-content\/uploads\/sites\/38\/2023\/02\/EB-Mediathek-Film30.jpg","contentUrl":"https:\/\/www.ewigerbund.org\/film\/wp-content\/uploads\/sites\/38\/2023\/02\/EB-Mediathek-Film30.jpg","width":1748,"height":994},{"@type":"BreadcrumbList","@id":"https:\/\/www.ewigerbund.org\/film\/30-kleine-deutsche-verfassungsgeschichte\/#breadcrumb","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Startseite","item":"https:\/\/www.ewigerbund.org\/film\/"},{"@type":"ListItem","position":2,"name":"#30 Kleine deutsche Verfassungsgeschichte."}]},{"@type":"WebSite","@id":"https:\/\/www.ewigerbund.org\/film\/#website","url":"https:\/\/www.ewigerbund.org\/film\/","name":"Mediathek.","description":"Verfassungsb\u00fcndnis der deutschen Einzelstaaten.","publisher":{"@id":"https:\/\/www.ewigerbund.org\/film\/#organization"},"potentialAction":[{"@type":"SearchAction","target":{"@type":"EntryPoint","urlTemplate":"https:\/\/www.ewigerbund.org\/film\/?s={search_term_string}"},"query-input":"required name=search_term_string"}],"inLanguage":"de"},{"@type":"Organization","@id":"https:\/\/www.ewigerbund.org\/film\/#organization","name":"Mediathek.","url":"https:\/\/www.ewigerbund.org\/film\/","logo":{"@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https:\/\/www.ewigerbund.org\/film\/#\/schema\/logo\/image\/","url":"https:\/\/www.ewigerbund.org\/film\/wp-content\/uploads\/sites\/38\/2022\/11\/2022-09-20-Logo-EB_Schutzzone_V4_Transparent.png","contentUrl":"https:\/\/www.ewigerbund.org\/film\/wp-content\/uploads\/sites\/38\/2022\/11\/2022-09-20-Logo-EB_Schutzzone_V4_Transparent.png","width":2000,"height":1982,"caption":"Mediathek."},"image":{"@id":"https:\/\/www.ewigerbund.org\/film\/#\/schema\/logo\/image\/"}},{"@type":"Person","@id":"","url":"https:\/\/www.ewigerbund.org\/film\/author\/"}]}},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.ewigerbund.org\/film\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/914","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.ewigerbund.org\/film\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.ewigerbund.org\/film\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.ewigerbund.org\/film\/wp-json\/wp\/v2\/users\/16"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.ewigerbund.org\/film\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=914"}],"version-history":[{"count":11,"href":"https:\/\/www.ewigerbund.org\/film\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/914\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3035,"href":"https:\/\/www.ewigerbund.org\/film\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/914\/revisions\/3035"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.ewigerbund.org\/film\/wp-json\/wp\/v2\/media\/2458"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.ewigerbund.org\/film\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=914"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.ewigerbund.org\/film\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=914"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.ewigerbund.org\/film\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=914"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}