Mit Ausbruch des 1. Weltkrieges wurde das Deutsche Reich von Kaiser Wilhelm II. in Belagerungszustand erklärt. Damit galt ab sofort in allen 26 Bundesstaaten das preußische Gesetz über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851.
Mit der Bekanntmachung der Erklärung des Belagerungszustandes ging die vollziehende Gewalt an die Militärbefehlshaber über. Die Zivilverwaltungs- und Gemeindebehörden haben den Anordnungen und Aufträgen der Militärbefehlshaber Folge zu leisten.
Der Vaterländische Hilfsdienst wurde per Gesetz am 5. Dezember 1916 als zivile Institution gesetzlich eingerichtet. Mit der Hilfsdienstpflicht wurde eine zivile Ergänzung zur Wehrpflicht geschaffen.
Ursprünglich, vor allem zur Optimierung der Wirtschaftsleistung in der immer größer werdenden Not des Krieges und angesichts einer völkerrechtswidrigen britischen Seeblockade erschaffen, wurde der Hilfsdienst auch zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eingesetzt. Unter dem Befehl des Kaisers ist der Vaterländische Hilfsdienst ein legitimes Mittel zur Ausübung der Staatsgewalt auf allen Ebenen des Reiches, und damit dient er als zivile Ordnungsmacht im Kriegs- und Belagerungszustand.
Unsere Deutsche Geschichte muss aufgearbeitet werden. Der Deutsche Geist ist durch den immer stärkeren Schuld-Kult benebelt. Dies gilt es, zu beenden und die Geschichte richtigzustellen. Gleichzeitig sollen auch die Deutschen Tugenden wieder reaktiviert werden.